AKTIVITÄTEN   mehr...

29.12.11 14:53 Uhr
 232
 

Dortmund: Prozessbeginn gegen rückfälligen Sexualstraftäter

Der Fall liegt fast ein Jahr zurück. Am 26. Januar diesen Jahres missbrauchte der bereits vorbestrafte Straftäter K. in der Tiefgarage des dortigen Hauptzollamtes eine Siebenjährige. Sechs Monate später wurde er verhaftet und gestand die Tat. Nun begann der Prozess vor dem Landgericht.

Der erste Verhandlungstag dauerte nicht lange. Sein Anwalt Alfons Becker verlas eine schriftliche Erklärung seines Mandanten. Ja, er habe das Mädchen missbraucht und er bedauere das. Mehr wollte der Täter dazu allerdings nicht sagen.

K. kam trotz zuvor angeordneter Sicherungsverwahrung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte frei und nach Dortmund. Nach anfänglicher Überwachung durch 24 Polizeibeamte stellte die Polizeibehörde dies im Dezember 2010 ein. Einen Monat später wurde der Mann rückfällig.


WebReporter: Rheinnachrichten
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Gericht, Prozess, Dortmund, Täter, Missbrauch, Sexualstraftäter
Quelle: www.recklinghaeuser-zeitung.de
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-4/4   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Die Akten bitte...   
 
+5 | -2
 
ANZEIGEN
29.12.2011 15:41 Uhr von Jolly.Roger
...nach Straßburg schicken.

Ich hoffe, die machen sich dann auch Gedanken um die Menschenrechte des Mädchens...
Kommentar ansehen wer ...   
 
+3 | -2
 
ANZEIGEN
29.12.2011 16:03 Uhr von iarutruk
... mir jetzt zu meinem kommentar ein minus gibt, der hat weihnachten zu viel gefeiert.

solch einem wiederholungstäter gehören die hoden abgetrennt und denjenigen, die ein positives ergebniss über eine erfolgreiche therapie geurteilt haben auf lebzeit ein berufsverbot ausgesprochen
Kommentar ansehen wenn ich das schon wieder lese:   
 
+1 | -0
 
ANZEIGEN
30.12.2011 00:05 Uhr von there4you
``K. kam trotz zuvor angeordneter Sicherungsverwahrung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte frei und nach Dortmund.``

Mittlerweile sollte dem letzten Idioten klar sein,das dieses Urteil ein Fehler war.
Kommentar ansehen ...   
 
+0 | -0
 
ANZEIGEN
05.01.2012 13:06 Uhr von bigX67
das die strassburger richter die deutsche rechtsprechung verwarfen, ist durchaus korrekt. die deutsche rechtsprechung war halt fehlerhaft. muss deswegen schnellstens korrigiert werden.
unfähig sind nur die deutschen politiker, welche auf das strassburger urteil, welches mit sicherheit auch nicht plötzlich aus den wolken fiel, so unzureichend reagieren.


kastration ist auch kein allheilmittel.

Refresh |<-- <-   1-4/4   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben
Dortmund: Tierliebe bringt 19-Jährigen in den Knast
Einem 19 Jahre alten Dortmunder ist es zum Verhängnis...
Dortmund: Ratswahl wird am 26. August wiederholt
Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann gab am heutigen...
Fußball/Borussia Dortmund: Auch der VfL Wolfsburg ist an Felipe Santana interessiert
An einer Verpflichtung von Felipe Santana (26 Jahre...
Pädophiler Sexualstraftäter arbeitete nach verbüßter Strafe als Grundschul-Hausmeister
Seit Dienstag steht Winfried K. wegen 14 Übergriffen an...
Bayern: Gefährlicher Sexualstraftäter auf der Flucht
Aus der Klinik im niederbayerischen Mainkofen konnte am...
Landgericht Karlsruhe: Sexualstraftäter bekommen Schmerzensgeld
Weil sie zu lange in Sicherungsverwahrung verbringen mussten...
Spanien: 76-Jährige hatte sich an Bankfiliale angekettet - Nun verurteilt
Eine Seniorin in der Provinz Almeria musste sich vor...
Vorwurf: Ist Sharon Stone eine Rassistin?
"Basic Instinct"-Star Sharon Stone (54) muss sich nach...
EU-Gericht entscheidet: Hohe Gebühren bei MasterCard nicht gerechtfertigt
Bereits im Jahr 2007 wurde dem Kreditkartenunternehmen...
Mehr News Mehr News Mehr News




Copyright ©1999-2012 ShortNews GmbH & Co. KG

impressum | agb | archiv | quellen | shortbooks-archiv | usenet