Gerichtsurteil: Keine Witwenrente nach 17 Tagen Ehe - Tod des Mannes absehbar
Im Jahre 2001 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass erst nach einem Jahr nach Eheschließung ein Recht auf Witwenrente besteht. Allerdings gibt es Ausnahmen. Etwa bei Unfalltod oder schwerer Krankheit, wenn der Tod bei Eheschließung nicht vorhersehbar war.
Das Landessozialgericht in Darmstadt hat dies nun im Fall einer Klägerin erneut so entschieden. Die Frau klagte auf Witwenrente, da ihr Ehemann 2007 nach nur 17 Tagen Ehe verstarb. Er litt schon zur Hochzeit an unheilbarem Kehlkopfkrebs.
Die Richter wiesen die Klage ab und gaben der Rentenversicherung recht, die einst ihren Antrag ablehnten. Das Paar habe zum Zeitpunkt der Eheschließung gewusst, dass es keine Chance auf Heilung gab.