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28.12.11 16:36 Uhr
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Gerichtsurteil: Keine Witwenrente nach 17 Tagen Ehe - Tod des Mannes absehbar

Im Jahre 2001 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass erst nach einem Jahr nach Eheschließung ein Recht auf Witwenrente besteht. Allerdings gibt es Ausnahmen. Etwa bei Unfalltod oder schwerer Krankheit, wenn der Tod bei Eheschließung nicht vorhersehbar war.

Das Landessozialgericht in Darmstadt hat dies nun im Fall einer Klägerin erneut so entschieden. Die Frau klagte auf Witwenrente, da ihr Ehemann 2007 nach nur 17 Tagen Ehe verstarb. Er litt schon zur Hochzeit an unheilbarem Kehlkopfkrebs.

Die Richter wiesen die Klage ab und gaben der Rentenversicherung recht, die einst ihren Antrag ablehnten. Das Paar habe zum Zeitpunkt der Eheschließung gewusst, dass es keine Chance auf Heilung gab.


WebReporter: spencinator78
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Tod, Ehe, Rente, Gerichtsurteil, Witwe
Quelle: www.n-tv.de
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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28.12.2011 22:56 Uhr von Gothminister
"Grundvoraussetzung für eine Witwenrente ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Hat die Ehe weniger als ein Jahr gedauert, ist ein Witwenrentenanspruch nur möglich, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde oder der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten ist."

Egal ob Heilung möglich oder nicht. 17 Tage Ehe bedürfen einfach keiner Ausgleichung des Lebensstandards.
Kommentar ansehen echt dreist.   
 
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29.12.2011 03:44 Uhr von erw
entweder, die frau ist wirklich strohdoof oder sie unterschätzt die intelligenz des staates. ich tippe auf zweiteres.

ein mensch, der so weit in seiner krebserkrankung fortgeschritten ist, dass er noch 17 tage zu leben hat, dem wird man die krankheit sicherlich sehr anmerken, denn sie ist dann wohl im endstadium. unter den umständen einen sozialbetrug zu versuchen, ist recht einfältig und mich würde auch nicht wundern, wenn das so geplant gewesen ist.
Kommentar ansehen Wichtig für das Urteil:   
 
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29.12.2011 19:36 Uhr von delerium72
Zudem habe der 58-Jährige beim Heiratsantrag zu seiner künftigen Frau gesagt, dass er ihr „auch einmal etwas Gutes tun wolle, da sie sich um ihn kümmere“.
Also kann man davon ausgehen das es hier im Vorfeld keine wirkliche Beziehung gab.

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