Einfuhr von Knallkörpern aus Polen strafbar
Laut Sprecher des Zolls in Frankfurt an der Oder sei die Einfuhr bestimmter Feuerwerkskörper aus Polen strafbar. Die Knaller entsprächen des Öfteren nicht den Sicherheitsbestimmungen in Deutschland.
In Deutschland dürfen nur Böller verwendet werden, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft wurden. Sollte das BAM-Prüfungszeichen auf den Knallern fehlen, sei eine Einfuhr nach Deutschland strafbar.
Die Behörden führen zurzeit intensivere Kontrollen durch. Bereits im November hatten Zöllner in einem Pkw aus Berlin mehr als 10.000 Knallkörper aus Polen sichergestellt. Im Dezember wurden 610 Kilogramm Feuerwerkskörper auf der A 11 beschlagnahmt.