Selbstgespräche sind laut Bundesgerichtshof kein Beweis mehr vor Gericht
Das Abhören von Selbstgesprächen von mutmaßlichen Verbrechern ist verboten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Selbstgespräche seien Teil des "absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit", so das Gericht in der Urteilsbegründung.
Der Grundsatz, dass "die Gedanken frei" seien gelte demnach nicht nur für das gedachte Wort sondern auch für Selbstgepräche. Verboten sind Aufzeichnungen von "Äußerungen ohne kommunikativen Bezug" die an einem nicht öffentlichen Ort getätigt werden.
Eine Folge des Urteils ist das Wiederaufrollen des Falls "Mord ohne Leiche". In einem Urteil hatte das Landgericht Köln ein Trio wegen Mordes verurteilt. Indiz war ein Selbstgespräch von einem Verdächtigen im Auto. Nun muss neu verhandelt werden.