Urteil: Frühchen dürfen weiterhin in kleineren Krankenhäusern behandelt werden
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Größe einer Klinik und der Fähigkeit, sich um Frühchen zu kümmern? Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Nein. Damit gibt es 40 Kliniken aus dem gesamten Bundesgebiet recht.
Die Klage richtete sich gegen eine Regel des "Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Kliniken" (GBA). Diese besagt, dass nur solche Krankenhäuser Frühchen behandeln dürfen, die mehr als 30 Fälle pro Jahr haben. Der GBA konnte die Richter nicht davon überzeugen, dass mehr Behandlungen gleichzeitig auch höhere Qualität bedeuten.
Dafür gebe es keine wissenschaftlichen Belege, so das Gericht. Die Kläger freuen sich über das Urteil: "Dadurch bleiben qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen erhalten und können sinnvoll weiter entwickelt werden." Der GBA dagegen denkt, dass eine Mindestmenge durchaus für eine bessere Versorgung steht und will in Revision gehen.