Wien: Studenten zündeten Mülleimer vor Arbeitsmarktservice an - Keine Terroranklage
Die vier Wiener Kunststudenten, die vor dem Arbeitsmarktservice zwei Plastikmülleimer anzündeten, können erleichtert sein: Sie werden vor Gericht nicht als "Terroristen" stehen.
Nachdem sie wochenlang in U-Haft gehalten wurden, ist nun klar, dass sie keine Terrorismusanklage laut Paragraf 278b erwartet.
Nun werden die vier Demonstranten wegen Brandstiftung angeklagt, es erwartet sie eine Haftstrafe von einem bis zehn Jahre. "Am rechten Auge ist man vielfach blind, am linken hingegen nimmt man das Vergrößerungsglas", so die Linzer Strafrechtswissenschafterin Petra Velten zu dem Fall.