Urteil: Kirchenmitarbeiter sind an innerkirchliches Sonderrecht gebunden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass Kirchenmitarbeiter nur in besonderen Ausnahmefällen gegen eine Entlassung oder Versetzung klagen dürfen.
In den allermeisten Fällen sind sie jedoch an das innerkirchliche Sonderrecht gebunden. Die Ausnahmen wurden bereits vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe klar festgelegt.
Priester können sich juristisch gegen eine willkürlich Versetzung oder Entlassung wehren. Ebenfalls hilft eine Klage, wenn die Kündigung gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoße.