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21.12.11 06:09 Uhr
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Hartz IV wird bei Geldgeschenken gekürzt

Geschenktes Geld von der Familie wird für Hartz VI-Empfänger jetzt zum Verhängnis, denn staatliche Unterstützung müssen wieder zurückgeführt werden, so hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Zum Rechtsstreit kam es, weil eine ALG-2-Empfängerin aus Karlsruhe seit 2006 des öfteren Geld von ihrem Vater erhalten habe, um das eigene Konto auszugleichen. Das Jobcenter sah in der Schenkung allerdings ein Einkommen, die in Höhe von 1.344 Euro rückwirkend wieder zurückgezahlt werden müsse.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da nach Meinung der Richter Arbeitslose kein Recht haben, zusätzlich zu ihrem Hartz IV Satz Geld von Verwandten einzubehalten.


WebReporter: Vat69
Rubrik:   Wirtschaft / Börse & Finanzen
Schlagworte: Geld, Hartz IV, Geschenk, Verwandter
Quelle: www.welt.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+17 | -6
 
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Der Staat ist so doof, wenn das die Leute wissen wird das Geld einfach bar übergeben und nicht durch irgendeine Bank überwiesen.
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20 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen @ Autor   
 
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21.12.2011 06:29 Uhr von Bettine
Was für ein bescheuerter Kommentar!
Darf der Vater der ALG2-Empfängerin nicht mit seinem Geld machen was er will?
Wird seiner Tochter das Geldgeschenk abgenommen, dann wurde es doch letztendlich dem Vater entwendet, da er nicht selbst entscheiden durfte, was mit SEINEM Ersparten passiert.
Ich würde mich wehren.
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+20 | -1
 
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21.12.2011 06:30 Uhr von spencinator78
ist das bitte eine Neuigkeit? Ist seit Jahren bekannt.
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+13 | -0
 
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21.12.2011 06:39 Uhr von tinycities
nach Hartz 4 kommt Hartz 6 ???
man schreib die zahlen aus und du bekommst keine probleme mit römischen ziffern ;)
Kommentar ansehen @Bettine   
 
+20 | -0
 
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21.12.2011 07:08 Uhr von BastB
Nein, das Geld gehört dann nicht mehr dem Vater, sondern der Tochter und das Gesetz sieht nun mal vor, dass zusätzliche Einkünfte angerechnet werden.
Man sollte also nicht so blöd sein und deshalb Geldgeschenke immer Bar annehmen.
Kommentar ansehen @BastB   
 
+17 | -6
 
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21.12.2011 07:23 Uhr von Bettine
Grundsätzlich hast du völlig recht, was ich anprangere sind diese Gesetze(?).
Wäre ich der Vater der Frau, ich würde mein Geld zurückfordern, weil ICH bestimme was mit MEINEM Geld geschieht.
Und schlägt der Bestimmungsort fehl, dann habe ich ein Anrecht darauf mein Geld zurückzubekommen.
Ich ärgere mich sehr darüber, dass ein Großteil der Bevölkerung solche Gesetze hinnimmt, oder allerhöchstens meint man könne es ja verheimlichen.
Nein, dagegen muß man vorgehen. Es wird wirklich Zeit.
Kommentar ansehen ...   
 
+4 | -1
 
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21.12.2011 07:29 Uhr von xyr0x
Es kommt auf die Form der übergabe an.

Geschent, Überlassen oder als Privatkredit. Bei der Überlassung und einem Privatkredit kann der Staat hier rein garnichts tun.
Kommentar ansehen Geld nur Bar verschenken!   
 
+10 | -1
 
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21.12.2011 08:08 Uhr von NGC4755
Schon schlimm genug das man dann als Verwandter quasi den Staat beschenkt wenn der Empfänger n Hartzer ist.
Kommentar ansehen @Bettine   
 
+5 | -5
 
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21.12.2011 08:34 Uhr von derNameIstProgramm
"weil ICH bestimme was mit MEINEM Geld geschieht."

Hat er doch, das Geld hat seine Tochter bekommen.

"Und schlägt der Bestimmungsort fehl, dann habe ich ein Anrecht darauf mein Geld zurückzubekommen."

Seine Tochter hat das Geld bekommen, nichts ist falsch abgezweigt worden. Das Jobcenter bekommt auch nicht dieses Geld, sondern Teile des vom Jobcenter bezahlten Geldes zurück.

Ich verstehe daher leider deine Aussage nicht. Die Rücküberweisung des Geldes wurde vielleicht durch das Geld des Vaters angestoßen, aber das des Vaters ist bei seiner Tochter angekommen.
Kommentar ansehen Als nächstes müssen auch Studenten   
 
+8 | -2
 
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21.12.2011 08:44 Uhr von Pils28
nach Weihnachten Geldgeschenke an das BAföG-Amt melden und entsprechend Leistungen zurückzahlen? So etwas ist doch krank. Man erkennt LEistungsbeziehern bald komplett das Menschsein ab. Der Vater zahlte schon Einkommenssteuer drauf und die Dame wird auch noch einmal Mehrwegsteuer drauf zahlen. Dazu hat sie das nicht zu Luxuszwecken gebraucht, sondern weil, die Sozialleistungen ihr nicht mehr zum Leben reichten. Unmenschlich so etwas. Wie manch ein Achbearbeiter nachts noch schlafen kann, ist mir ein Wunder.
Kommentar ansehen @derNameIstProgramm   
 
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21.12.2011 08:49 Uhr von Bettine
Seine Tochter hat das Geld eben nicht bekommen, weil:
Was man bekommt darf man behalten und muß es nicht an einen x-beliebigen Dritten weiterreichen.
Ferner war das Geld zum Kontenausgleich bestimmt, nicht für´s Jobcenter - ergo - fehlgeschlagen.

Wir können das ganze noch so kleinkrämerisch auseinanderklabustern, es ist Fakt und unbestreitbar, dass die Zuwendung nicht dort angekommen ist wofür sie vom Vater, Besitzer, Erwirtschafter bestimmt war - ich nenne das mal vorsichtig Diebstahl, oder Entmündigung.

Und genau deine Einstellung meinte ich: Es wird hingenommen, aber nichts dagegen unternommen. Weiter so!
Kommentar ansehen ...   
 
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21.12.2011 09:11 Uhr von LOCSA_XIII
Die Höhe der rückwirkenden Zahlung ist das, was das Amt ihr zuviel gezahlt hat (Stichwort: Überzahlung).
Du hast ca 365€ + Warmmiete (ohne Sanktionen). Hinzukommt der Freibetrag von 100€ bei einem zusätzlichen Einkommen. Der Rest wird halt angerechnet und muss zurückgezahlt werden. Das war schon immer so.

Nur BAR! wenn man das Geld behalten will.
Bist du Arbeitslos, bist du Mensch 3. Klasse.

Aber den Satz: DAS ARBEITSLOSE KEIN RECHT HABEN, zusätzlich zu ihrem Hartz IV Satz Geld von Verwandten einzubehalten finde ich faschistisch und Menschenrecht-verletzent!

[ nachträglich editiert von LOCSA_XIII ]
Kommentar ansehen Sorry wegen Hartz 6   
 
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21.12.2011 09:18 Uhr von Vat69
ist mir leider eben erst aufgefallen :)
Ich meinte eigentlich mit dem Kommentar, das sowas unnötig ist und mich ärgert es auch sehr. Ich finde wenn mir jemand Geld schenkt sollte es auch meins sein das sollte den Staat garnichts angehen
Kommentar ansehen ....   
 
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21.12.2011 09:21 Uhr von Nebelfrost
das ist doch seit jahren bekannt, wo ist die news? und da es seit jahren bekannt ist, ist es mir schleierhaft warum es leute gibt, die immer noch so dumm sind und sich das geld auf ihr konto überweisen lassen, anstatt das geldgeschenk bar zu überreichen.

ich kenn sogar noch einen krasseren fall (ein bekannter von mir). der war hartz 4 empfänger und hat mal was in einem internetshop bestellt und per vorkasse überwiesen. der bestellte artikel entsprach jedoch nicht seinen vorstellungen, er hatte den artikel zurück geschickt und sich das geld vom shop zurück überweisen lassen. die rücküberweisung wurde vom amt als unerlaubter zugang gewertet und beim nächsten hartz 4 kommentarlos gegengerechnet. mit anderem worten: es wurde ihm geld abgezogen, dass er niemals ausgegeben hat. der geldbetrag war demnach futsch und er hat letztlich etwas bezahlt, das er niemals bekam. als er sich auf dem amt beschwerte, sagte man ihm nur, dass ein hartz 4 empfänger wohl noch genug geld hat, um sachen in internetshops zu bestellen. es handelte sich übrigens um eine neue jacke. da das geld verloren war, er aber eine neue jacke brauchte und er nicht genug geld hatte, um sich nochmal eine neue zu kaufen und auch nicht das risiko nochmal eingehen wollte, dass das nochmal passiert, hat er sich dann eine gebrauchte jacke in der städtischen kleiderkammer geholt.

DAS ist deutschland!

ich hatte ihm gesagt, dass er klagen soll, da es sich hier eindeutig um diebstahl seitens des amtes handelte. die 70 euro wurden ihm quasi vom staat gestohlen! aber ihm war der weg der klage für einen betrag von etwa 70 euro zu langwierig und stressig, daher verzichtete er auf eine klage, was ich persönlich nicht richtig finde und 4 monate später hatte er zum glück ne neue arbeitsstelle gefunden.

[ nachträglich editiert von Nebelfrost ]
Kommentar ansehen lol   
 
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21.12.2011 09:55 Uhr von Adriano2000
Bei sonstigen Einkünpften immer nein ankreuzen. Wer ist so blöd und gibt bei Hartz4 an das man Geld geschenkt bekommt?
Kommentar ansehen Richtig   
 
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21.12.2011 11:15 Uhr von RoB-D
Absolut richtig so !
Kommentar ansehen Richtig so   
 
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21.12.2011 12:20 Uhr von Karlsruher2007
Warum sollte man ihr das nicht anrechnen? Warum soll es ihr am Ende besser gehen, wie einem wo acht Stunden am Tag arbeiten geht. Soll Sie sich einfach einen Job suchen. Die kommt ja immerhin aus Karlsruhe und da beträgt die Arbeitslosenquote nicht mehr als 5 %. Und dann kann sie auch wieder so viel Geld entgegennehmen wie sie will.
Kommentar ansehen @Bettine   
 
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21.12.2011 15:31 Uhr von derNameIstProgramm
"Seine Tochter hat das Geld eben nicht bekommen, weil:
Was man bekommt darf man behalten und muß es nicht an einen x-beliebigen Dritten weiterreichen."

Sie hat nicht das Geld des Vaters weitergereicht. Sie hat dem Jobcenter zuviel ausbezahltes Geld zurückgezahlt.

"Ferner war das Geld zum Kontenausgleich bestimmt, nicht für´s Jobcenter - ergo - fehlgeschlagen."

Ja, wir drehen uns eindeutig im Kreis. Das Geld vom Vater wurde nicht fürs Jobcenter verwendet, sondern das Geld vom Jobcenter wurde eben diesem zurückgegeben.

"Wir können das ganze noch so kleinkrämerisch auseinanderklabustern, es ist Fakt und unbestreitbar, dass die Zuwendung nicht dort angekommen ist wofür sie vom Vater, Besitzer, Erwirtschafter bestimmt war - ich nenne das mal vorsichtig Diebstahl, oder Entmündigung."

Ja, einfach mal Fakt nennen. Aber gerade darum geht es doch, du kannst doch in einer Diskussion deine MEINUNG nicht Fakt nennen und damit die Diskussion beenden. Dann noch ein oder zwei Begriffe wie Entmündigung reinwerfen und schon passts, oder?

"Und genau deine Einstellung meinte ich: Es wird hingenommen, aber nichts dagegen unternommen. Weiter so!"

Um etwas hinzunehmen müsste ich dagegen sein. Ich finde das Jobcenter hat absolut richtig und dem Gesetz nach reagiert.
Kommentar ansehen @Karlsruher2007   
 
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21.12.2011 20:25 Uhr von NGC4755
Du siehst das falsch!
Wenn ich einem Hartz4 Empfänger Geld schenke und der Staat darufhin seine Leistung kürzt, dann werde letztentlich ich betrogen, nicht der Hartzer! Ich zahle Steuern damit der Staat auch Hartz4 begleichen kann und wieso soll ich für was doppelt zahlen wenn ich einem Bekannten eine Freude machen will? Das ist allein meine Angelegenheit! Das geht die Behörde nunmal garnix an, das ist reiner Betrug was die da abziehen!
Deshalb immer nur Bar, denn nur Bares ist wahres!
Kommentar ansehen @NGC4755   
 
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21.12.2011 20:45 Uhr von Karlsruher2007
.......respektiere deine Ansicht voll und ganz.

Hartz 4 ist aber eigentlich zur Existenzsicherung gedacht, da man ja sonst keine Einkünfte hat.

Und wenn man dann doch weitere Einkünfte hat (wie in dem Artikel beschrieben), hat man auch nicht den voll Anspruch auf Hartz 4.

Bsp. Geldgeschenke sind erlaubt und werden den Hartz4-Bezügen nicht angerechnet. Dann arbeitet doch bald jeder nur noch schwarz und sagt er hat die 2000 € monatlich von seinem Vater bekommen.

Irgendwo muss man mal auch einen SChlussstrich ziehen.

Und ich selber komm aus Karlsruhe. Und glaub mir wenn man hier arbeitén will, findet man arbeit. Ich musste bis jetzt nie mehr wie drei, vier Bewerbungen schreiben und schon hatte ich einen angemessen Beruf/Job inkl. Bezahlung
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27.12.2011 09:23 Uhr von brainbug1983
Ganz Sinnlos ist das ganze ja nicht, sonst würden wie schon gesagt ALLE Einnahmen als Schenkung durch die Familie deklariert werden, zumal es klar sein sollte das die bei jedem Cent der zusätzlich aufs Konto kommt misstrauisch werden.
Was ich allerdings nicht vertseh ist der Fall mti der Jacke, da hätte er wohl wirklich gegen angehen können.
Ich hab damals auch 1-2 mal Sachen für andere bestellt die mir das Geld dann überwiesen haben, da gabs absolut keine Probleme, aber alles was zusätzlich kam (Geld zum Geburtstag z.B.) wurde eben Bar abgewickelt.
Hielt sich aber in Grenzen da ich glücklicherweise nur 6 Monate darauf angewiesen war und mittlerweile nen unbefristeten Job hab, der zumindest die nächsten Jahre relativ sicher ist....

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