Von Kuh bewusstlos getreten: Tierarzt bekommt kein Schmerzensgeld
Das Landgericht Tübingen hat die Klage eines Tierarztes abgewiesen, der in einem Stall von einer Kuh bis in die Bewusstlosigkeit getreten wurde.
In dem Stall befanden sich 60 Kühe und eine davon wehrte sich ziemlich heftig gegen eine Spritze gegen die Blauzungenkrankheit. Der Tierarzt erlitt einen Innen- und Kreuzbandriss und musste eine Operation über sich ergehen lassen.
Vom Besitzer der wilden Kuh wollte er schließlich 26.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Richter sah das anders und nannte die Verletzungen ein Berufsrisiko: "Das ist ähnlich wie bei einem Dachdecker: Der muss auch aufpassen, dass er nicht runterfällt."