USA: Richter sieht in Drohungen per Twitter keine Straftat
Hätte ein Mann diese Drohungen per Telefon in den USA ausgestoßen, dann hätte er sich wegen Stalking strafbar gemacht.
Doch auf Twitter erlaubte ein US-Bundesrichter diese Drohungen eines Mannes, die er an eine Geistliche richtete. "Magst Du Haikus? Hier ist eines für Dich: ´Lange, Gliedmaßen, Scharfe Säge, Harter Fall´ ROFLMAO" (rolling on the floor laughing my ass off) war ein Tweet.
Der Bundesrichter in Maryland sprach den Mann frei, denn er sah die Meinungsfreiheit als höheres Gut an. Die religiöse Würdenträgerin müsse die "seelischen Belastungen" der Drohungen akzeptieren und hinnehmen.