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19.12.11 18:41 Uhr
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USA: Richter sieht in Drohungen per Twitter keine Straftat

Hätte ein Mann diese Drohungen per Telefon in den USA ausgestoßen, dann hätte er sich wegen Stalking strafbar gemacht.

Doch auf Twitter erlaubte ein US-Bundesrichter diese Drohungen eines Mannes, die er an eine Geistliche richtete. "Magst Du Haikus? Hier ist eines für Dich: ´Lange, Gliedmaßen, Scharfe Säge, Harter Fall´ ROFLMAO" (rolling on the floor laughing my ass off) war ein Tweet.

Der Bundesrichter in Maryland sprach den Mann frei, denn er sah die Meinungsfreiheit als höheres Gut an. Die religiöse Würdenträgerin müsse die "seelischen Belastungen" der Drohungen akzeptieren und hinnehmen.


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: USA, Twitter, Richter, Drohung, Straftat
Quelle: www.spiegel.de
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1 User-Kommentar Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Der Mann ging doch noch viel weiter...   
 
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07.01.2012 19:58 Uhr von HansGünter


so macht die Anzeige auch viel mehr Sinn.

Ziatat Quelle:

Auszüge aus dem Protokoll:

"Willst du, dass bald alles vorbei ist, Süße?"

"Der Regen morgen sollte meine Spuren verwischen."

"Du bist eine Lügnerin und Betrügerin und du korrumpierst den Buddhismus durch deine bloße Anwesenheit: Geh und bring dich um."

Edit: Zitat*

[ nachträglich editiert von HansGünter ]

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