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19.12.11 12:21 Uhr
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Mordanklage unwahrscheinlich: Kann Beate Zschäpe nur wegen Brandstiftung angeklagt werden?

Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe sitzt derzeit in U-Haft, wo sie beharrlich schweigt. Ihr wird die Mittäterschaft in der Zwickauer Zelle vorgeworfen, die für mehrere Morde verantwortlich ist.

Doch höchstwahrscheinlich wird man ihr nichts nachweisen können, so dass eine Mordanklage unwahrscheinlich ist. Nur die Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung wird Zschäpe zu Last gelegt werden können.

Solle man ihr nichts nachweisen können, wird auch die Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" nicht als Terror-Organisation eingestuft werden können, denn laut Paragraf 129a benötigt es drei Person für eine Terrorgruppe.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Terror, Anklage, Rechtsextremismus, Beate Zschäpe
Quelle: www.focus.de
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Die wird bestimmt noch als V-Dame   
 
+6 | -3
 
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19.12.2011 12:29 Uhr von Pils28
gebraucht, sonst wäre sie bestimmt auch schon vergeselbstmordet worden.
Kommentar ansehen Das wird man schon hindrehen,   
 
+4 | -2
 
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19.12.2011 12:39 Uhr von DerBelgarath
daß es zur Anklage kommt.

Die ganze Aktion ist doch von viel zu langer Hand geplant, als daß man sich das noch kurz vor dem Zieleinlauf kaputtmachen lassen würde.

NSU -> terroristische Vereinigung ->NPD-Verbot

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