Mordanklage unwahrscheinlich: Kann Beate Zschäpe nur wegen Brandstiftung angeklagt werden?
Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe sitzt derzeit in U-Haft, wo sie beharrlich schweigt. Ihr wird die Mittäterschaft in der Zwickauer Zelle vorgeworfen, die für mehrere Morde verantwortlich ist.
Doch höchstwahrscheinlich wird man ihr nichts nachweisen können, so dass eine Mordanklage unwahrscheinlich ist. Nur die Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung wird Zschäpe zu Last gelegt werden können.
Solle man ihr nichts nachweisen können, wird auch die Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" nicht als Terror-Organisation eingestuft werden können, denn laut Paragraf 129a benötigt es drei Person für eine Terrorgruppe.