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18.12.11 14:28 Uhr
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41-Jähriger wird in dritter Instanz von der Vergewaltigung freigesprochen

Im Jahr 2006 soll der 41-Jährige eine Frau vergewaltigt haben. Im Jahr 2008 wurde dann seine Schuld festgestellt und er wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Der Verteidiger ging in Berufung, aber auch das Limburger Landgericht war der Auffassung, das der Mann die Frau vergewaltigt hat.

Jetzt der Freispruch. Dazu sagt der Richter: "Das Gericht hat es sich nicht leicht gemacht, und es kommt schließlich zu einem nicht befriedigenden Ergebnis. Aber in diesem Fall gilt der Spruch, im Zweifel für den Angeklagten"


WebReporter: Pikatchuu
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Vergewaltigung, Anklage, Richter, Freispruch, Instanz
Quelle: www.fnp.de
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10 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Nun wird der Fall zurückverwiesen   
 
+14 | -2
 
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18.12.2011 14:39 Uhr von DerBelgarath
an eine andere Kammer.

Die kann aber immer noch zu einer anderen Bewertung gelangen, sonst hätte das Gericht den 41jährigen Türken selbst freigesprochen.

"Die obersten Richter des Landes ließen sich viel Zeit mit der Bearbeitung und verwiesen das Verfahren nach zwei Jahren an eine andere Berufungskammer des Landgerichts zurück, weil die Richter von der mutmaßlich vergewaltigten Frau eine dezidierte Konstanz der Aussage vermisst hatten. "

Faktisch war das jetzt kein Freispruch, sondern lediglich die Aufhebung des letzten Schuldspruches ...
Kommentar ansehen rassistisches Gericht!   
 
+3 | -18
 
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18.12.2011 14:41 Uhr von culturebeat
Kommentar ansehen @ culturebeat   
 
+12 | -3
 
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18.12.2011 15:00 Uhr von DerBelgarath
In gewissen Kreisen gilt er doch zweifellos als Held.

Erst den Ehemann unter den Tisch saufen und dann die Frau in dessen Anwesenheit ordentlich durch..., das ist doch mal was zum Aufdieschenkelklopfen!

Das schadet seiner Ehre nicht - wenn seine Schwester das gewesen wäre, dürfte er sich im Freundeskreis vermutlich nicht wieder blicken lassen, da wäre er entehrt, solange sie lebt!
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
+2 | -16
 
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18.12.2011 15:05 Uhr von culturebeat
Kommentar ansehen @ culturebeat   
 
+13 | -0
 
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18.12.2011 15:11 Uhr von DerBelgarath
Das kann ich mir nicht vorstellen, dann würde ja endlich der Migrantenbonus wegfallen?

Dann müsste es künftig deutlich strengere Urteile geben.

Na, ich bin mal gespannt, ob dieser versprochene Effekt wirklich einsetzt ...

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen @Chrissi1205   
 
+1 | -9
 
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18.12.2011 15:38 Uhr von culturebeat
"Immerhin dürfte das Opfer jetzt ja auch wissen, in welchem Umfang es sich wieder erinnern können muss, damit es mit dem Schuldspruch klappt."

Ist das ein Aufruf zur Falschaussage?

Neue Beweise wird es nicht geben! Die Zeiten, wo rassistische Staatsanwälte Beweise selbst fabrizieren durften, sind erst mal vorbei. Der Mann kommt frei und das "Opfer" hoffentlich bald wegen Falschaussage vor Gericht.
Kommentar ansehen @ culturebeat   
 
+4 | -0
 
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18.12.2011 15:45 Uhr von DerBelgarath
Eine Freispruch des Opfers wäre dann mit der gleichen Begründung wie der Freispruch des Täters unumgänglich:

"Aus Mangel an Beweisen"!


Der Ehemann kann keine Aussage machen, und bei den beiden einzigen, die es genau wissen, steht dann Aussage gegen Aussage.

Das wäre dann wie beim Kachelmann-Prozeß. Weder kann man lückenlos beweisen, daß Kachelmann es war, noch, daß die Frau gelogen hat.

Unbefriedigend, aber wohl besser, als wenn ein Unschuldiger verurteilt wird.

Sofern das Opfer aber genau wissen sollte, daß der Türke der Täter ist, dann wird ihr Anwalt ihr sagen können, was sie beim nächsten Mal präziser formulieren muß, und da wüsste ich auch nicht, warum das verwerflich sein sollte. Ich glaube auch nicht, daß Chrissi hier zu einer Falschaussage anstiften würde, abgesehen davon, daß das Vergewaltigungsopfer hier nicht mitlesen würde.

Übel wäre es nur dann, wenn die Frau genau wüsste, daß es sich nicht um den Täter handeln würde, und sie trotzdem vor Gericht das Blaue vom Himmel herunter lügen würde - was leider auch gelegentlich vorkommt.

Aber hinter die Stirn kann man eben keinem Menschen schauen ...

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen @derbelgarath ...   
 
+4 | -0
 
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18.12.2011 16:31 Uhr von iarutruk
... ich habe alle kommetare, insbesondere die diskussion zwischen dir und culturepeat verfolgt. klinke dich am besten aus der diskussion aus, denn der zählt zu den unbelehrbaren und zudem der den islamistischen lebens idealen sehr nahe steht.

ich schaue im fernsehen nie sieence fiction film an, aber wenn es möglich wäre, würde ich den in menschgeformten aliens wieder zurüch ins schwarze loch h311dr1v0r schießen.
Kommentar ansehen @ iarutruk   
 
+3 | -0
 
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18.12.2011 16:39 Uhr von DerBelgarath
Leute wie den culturebeat zu überzeugen dürfte einem auch kaum gelingen - Fanatiker nehmen selten Vernunft an.

Was einem gelingen kann ist es aber, zu verhindern, daß ihm unbedarfte Zeigenossen auf den Leim gehen!
Kommentar ansehen guter Anwalt und viel Glück   
 
+1 | -5
 
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18.12.2011 18:06 Uhr von Serverhorst32
der Normalfall ist eher ... verurteilt und nach 10 Jahren Haft wird die Unschuld festgestellt.

Schon unglaublich was deutsche Gerichte für Urteile fällen.

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