41-Jähriger wird in dritter Instanz von der Vergewaltigung freigesprochen
Im Jahr 2006 soll der 41-Jährige eine Frau vergewaltigt haben. Im Jahr 2008 wurde dann seine Schuld festgestellt und er wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Der Verteidiger ging in Berufung, aber auch das Limburger Landgericht war der Auffassung, das der Mann die Frau vergewaltigt hat.
Jetzt der Freispruch. Dazu sagt der Richter: "Das Gericht hat es sich nicht leicht gemacht, und es kommt schließlich zu einem nicht befriedigenden Ergebnis. Aber in diesem Fall gilt der Spruch, im Zweifel für den Angeklagten"