Menschenrechtsverletzung mit Foltertod in Hamburg nicht verfolgt
Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rechtsgültige Einstufung, die Verabreichung von Brechmitteln sei Folter, hat in der Bundesrepublik im Jahre 2006 zur Aufhebung dieser, von der Polizei gängigen Methode geführt, strafrechtliche und politische Konsequenzen blieben jedoch bisher aus.
Polizei, Gerichtsmediziner, Staatsanwälte und Hamburgs regierender Oberbürgermeister Olaf Scholz, der den Einsatz von Brechmitteln in Hamburg durchsetzte, sind als Verantwortliche für den Foltertod eines der Opfer bis heute nicht bestraft worden.
Die Staatsanwaltschaft sprach wegen einer Herzerkrankung des Opfers von einem "schicksalhaften" Vorfall. Ein Antrag der Eltern des Opfers auf ein Erzwingungsverfahren, wurde anschließend ebenfalls von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, ohne Anhörung.