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16.12.11 20:34 Uhr
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Menschenrechtsverletzung mit Foltertod in Hamburg nicht verfolgt

Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rechtsgültige Einstufung, die Verabreichung von Brechmitteln sei Folter, hat in der Bundesrepublik im Jahre 2006 zur Aufhebung dieser, von der Polizei gängigen Methode geführt, strafrechtliche und politische Konsequenzen blieben jedoch bisher aus.

Polizei, Gerichtsmediziner, Staatsanwälte und Hamburgs regierender Oberbürgermeister Olaf Scholz, der den Einsatz von Brechmitteln in Hamburg durchsetzte, sind als Verantwortliche für den Foltertod eines der Opfer bis heute nicht bestraft worden.

Die Staatsanwaltschaft sprach wegen einer Herzerkrankung des Opfers von einem "schicksalhaften" Vorfall. Ein Antrag der Eltern des Opfers auf ein Erzwingungsverfahren, wurde anschließend ebenfalls von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, ohne Anhörung.


WebReporter: Zitronenpresse
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Hamburg, Verletzung, Menschenrecht, Europäischer Gerichtshof, Todesfolge
Quelle: www.hintergrund.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+6 | -4
 
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Erinnert etwas an Brazil, da konnte der arme Folterer ja nichts von Puttles Herzschwäche ahnen, da sie ja nicht in Tuttles Akte stand!...

Mit Verbrechern, die sich in der Politik eingenistet haben, wird man so schnell leider nicht fertig.
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13 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Mit 12 habe ich gelernt...   
 
+2 | -12
 
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16.12.2011 20:40 Uhr von BoscoBender
Kommentar ansehen es kommt auf die Umstände an   
 
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16.12.2011 20:46 Uhr von culturebeat
Hatte der Mann Drogenkugeln im Bauch an denen er sich ohne das Brechmittel hätte vergiften können?
Kommentar ansehen @BoscoBender   
 
+15 | -1
 
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16.12.2011 20:46 Uhr von Zitronenpresse
Bravo - sehr gelehrig!

Wie alt sind wir denn heute?
13?
Kommentar ansehen @culturebeat   
 
+4 | -1
 
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16.12.2011 20:49 Uhr von Zitronenpresse
In dem Fall ist die Verabreichung von Brechmitteln obsolet, da sich Frage, ob er Drogen im Bauch hat von selber klärt...
Kommentar ansehen @Zitronenpresse unterlassene Hilfeleistung   
 
+4 | -4
 
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16.12.2011 20:51 Uhr von culturebeat
Wenn sich der Untersuchungshäftling daran vergiftet, ist der Polizist dran!

Viele Drogendealer verschlucken die Beweismittel, wenn sie erwischt werden. Der Stoff ist zu teuer um ihn einfach weg zu werfen.


Auswirkungen von Drogen:
http://www.blick.ch/...
krass!

[ nachträglich editiert von culturebeat ]
Kommentar ansehen @zitronenpresse   
 
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16.12.2011 20:54 Uhr von netzantichrist
..mit dem verhalten wird er auch keine 14 mehr..
Kommentar ansehen @culturebeat   
 
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16.12.2011 21:01 Uhr von Bokaj
Himmel, was für ein brutales grausames Zeug.

Solche Bilder müssen doch Angst machen, überhaupt noch irgendein Heroin zu spritzen.
Kommentar ansehen @Bokaj ja, schön wärs   
 
+5 | -2
 
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16.12.2011 21:07 Uhr von culturebeat
Das ist mit Abstand das Schlimmste, was ich bisher diesbezüglich gesehen habe. Dennoch geht der Drogenhandel weiter.

Das Geschäft muss deshalb mit allen rechtlichen Mitteln und sämtlchen zur Verfügung stehen polizeilichen Massnahmen (inkl. Brechmittel) bekämpft werden.
Kommentar ansehen @culturebeat   
 
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16.12.2011 23:23 Uhr von Zitronenpresse
Dazu müsste mehr vorliegen als die bloße Vermutung, basierend auf vorherigen Aktionen anderer Dealer.

Ansonsten haben wir schnell vorauseilende Folter aufgrund theoretischer Gebilde.

Wird der Täter jedoch durchgehen beobachtet, liegt ja keine Vermutung mehr vor. Verschluckt er etwas, ist es ergo keine Folter mehr, sondern Nothilfe.

Alles klar geregelt!

Zu Deinem zweiten Betrag: Es hat sich längst gezeigt, dass derartige Mittel nix bringen.
In Portugal wurden Drogen legalisiert. Mit dem Effekt, dass die Zahl der Drogenabhängigen sinkt, zum einen, weil sich diese Leute helfen lassen, da sie ja jetzt nichts kriminelles mehr tun, zum anderen gibt es keine Beschaffungskriminalität mehr. Das wiederum führte zu erheblich weniger Neueinsteigern.

Das ist keine Theorie, sondern angewandte Drogenpolitik mit erkennbaren positiven Folgen.


[ nachträglich editiert von Zitronenpresse ]
Kommentar ansehen Noch was für interessierte   
 
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16.12.2011 23:42 Uhr von Zitronenpresse
hatte ich ganz vergessen, sehr informative Beschallung zum Thema:

http://alternativlos.org/...

Nur zu empfehlen, vor allem an culturebeat ;)
Kommentar ansehen bei ....   
 
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17.12.2011 03:53 Uhr von iarutruk
.... berechtigtem grund, bewiesen durch röntgenaufnahmen, und der gefahr, dass so ein beutel im magen aufgeht und nach ärztlicher untersuchung über den gesundheitszustand des verdächtigen, sehe ich die verabreichung von brechmitteln keine folter.

wenn all meine punkte, die ich aufgeführt habe, eingehalten wurden, ist das a. zum wohle des verdächtigen und b. zur aufklärung einer straftat und verhütung, dass rauschgift unter die menschen kommt.
Kommentar ansehen @iarutruk   
 
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17.12.2011 12:07 Uhr von Hawkeye1976
Die Gefahr, dass diese Beutel beim Übergeben durch die übermäßigen Kontraktionen platzen ist wesentlich höher, als wenn das Zeug auf normalem Wege ausgeschieden wird.

Die Frage ist doch: Besteht eine besondere Dringlichkeit? In meinen Augen nicht, da alles den Körper früher oder später auf natürlichem Wege verlässt.

Wenn doch eine besondere Dringlichkeit besteht, dann hat eine solche Aktion im Krankenhaus unter ärztlicher Aufsicht stattzufinden. Und das auch nur in besonderen Ausnahmefällen.
Kommentar ansehen In einem solchen Fall   
 
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19.12.2011 20:29 Uhr von Zitronenpresse
empfehle ich Magen auspumpen.
- Keine Kontaktionen
- Bei Beschädigung des Beutels, immer noch eine geringe Gefahr
- keine Folter

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