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16.12.11 14:38 Uhr
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Drei Jahre Haft: 22-Jährige gab sich für Überfall angeblich als 16-Jährige aus

Schwerer Raub, Körperverletzung, Diebstahl und Computerbetrug, so lauteten die Anklagepunkte gegen die 22-jährige Sandra K. aus Chemnitz, sowie ihre beiden Komplizen, Felix S. (20) und Katalin K. (24). Angeblich wollten sie einem "Kinderschänder" eine Falle stellen.

Sandra K. will sich in einem Chat als 16-Jährige ausgegeben haben, Jörg D., welcher mit ihr chattete, beteuert aber, dass er sie für über 20 Jahre gehalten habe. Er lud die Chatpartnerin daraufhin ein. Doch die kam mit zwei wütenden Schlägern in seine Wohnung.

Sie traten den 41-Jährigen ins Gesicht und in den Unterleib, raubten Bargeld und eine EC-Karte. Die vorbestrafte Sandra K. muss drei weitere Jahre hinter Gitter, ihre beiden Komplizen erhielten jeweils 18-monatige Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.


WebReporter: Kamimaze
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Haft, Urteil, Kinderschänder, Chat
Quelle: www.sz-online.de
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7 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen 16-Jährige...   
 
+12 | -0
 
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16.12.2011 14:43 Uhr von Jesus_From_Hell
und Kinderschänder?

Also rein gesetzlich legal soweit ich weiß. Moralisch zwar sicher fragwürdig, aber bestimmt geht es hier nicht um einen Kinderschänder. Das ist reißerisch und außerdem Verleumdung.

Und die 3 haben sich wohl gedacht, gibt bestimmt ne geringere Strafe wenn man das so macht - tja, ham se sich wohl so gedacht...

[ nachträglich editiert von Jesus_From_Hell ]
Kommentar ansehen @Jesus_From_Hell   
 
+6 | -1
 
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16.12.2011 14:46 Uhr von Kamimaze
Stimmt, aber ich hab die Überschrift ursprünglich auch nicht so gewählt, von einem "Kinderschänder" war da nie die Rede (bzw. Schreibe... ;) )
Kommentar ansehen alle drei Täter sind geistesgestört (laut Quelle)   
 
+1 | -1
 
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16.12.2011 14:59 Uhr von culturebeat
Sonst wären sie wohl zu längeren Strafen verurteilt worden.

Über die Verletzungen des Opfers gbts wohl keine genauen Informationen?
Kommentar ansehen Kamimaze   
 
+1 | -0
 
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16.12.2011 15:02 Uhr von Jesus_From_Hell
Wenn das stimmt haben die Checker mal wieder einen neuen Tiefpunkt erreicht...

Noch eine Ergänzung zu meinen Kommentar:

Hätten sie sich für eine unter 16-Jährige ausgegeben, wäre auch noch Anstiftung zur Straftat hinzugekommen. Sogesehen haben die 3 Räuber Glück gehabt, das sie zu dumm waren das wenigstens richtig zu durchzuziehen und das Opfer durch mögliche Strafrechtliche/gesellschaftliche Folgen vom Polizei einschalten abzuhalten. Tatsächlich hätte das Opfer aber auch in dem Fall keinerlei Konsequenzen zu erwarten gehabt.

[ nachträglich editiert von Jesus_From_Hell ]
Kommentar ansehen solche idioten   
 
+2 | -0
 
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16.12.2011 15:41 Uhr von Alice_undergrounD
16 jährige bumsen is ja erlaubt :D haha was für pfosten xD
Kommentar ansehen was   
 
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16.12.2011 15:51 Uhr von Faboan
hat man auch erwartet nachdem man wochenlang "tatort internet" im fernsehn ausgestrahlt und damit die ultra hetze geschoben hat.

die sendung war schon scheisse recherchiert da erwarte ich von den tätern eigentlich auch nicht mehr,..und siehe da...

frau copy&paste guttenberg sollte mit ihrem schmierenkomödianten von ehegatten direkt mal irgendwo ne wüste leerstaubsaugen gehen.

wie kann man nur so failen,alle beide! ihr habt euch echt verdient..
Kommentar ansehen Für vorsätzliche Körperverletzungsdelikte   
 
+1 | -0
 
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16.12.2011 18:16 Uhr von DerBelgarath
sollten Bewährungsstrafen gesetzlich ausgeschlossen werden.

Die Gesundheit ist - neben dem Leben - das höchste Gut des Menschen.

Wer vorsätzlich die Hand gegen seine Mitmenschen erhebt, der gehört auf Zeit, im Wiederholungsfall für lange Zeit, hinter Schloß und Riegel!

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