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16.12.11 10:01 Uhr
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Illegale Kantine in Bundeswehr-Gebäuden entdeckt: Sexpartys und Unzucht mit Minderjährigen?

Bei einer Routinekontrolle einer Liegenschaft der Bundeswehr in Berlin-Spandau flog eine illegale Kantine auf (ShortNews berichtet). Bundeswehranwälte ermitteln in diesem Zusammenhang nun wegen illegaler Sexpartys und Unzucht mit Minderjährigen.

Der stillgelegte Hangar war eine ehemalige Kaserne der britischen Armee. Die Nutzung als Sexspielplatz fiel auf, da einige Schlösser ausgetauscht wurden. Bei der anschließenden Razzia wurden auch Überwachungskameras und ein Fotostudio entdeckt.

Ermittelt wird gegen einen Stabs- und einen Unteroffizier. Unter Verdacht stehen außerdem mehrere Offiziere. Alle Beweismittel wurden gesichert. Die Ermittlungen laufen noch.


WebReporter: Teffteff
Rubrik:   Kurioses / Kriminelles
Schlagworte: Sex, Bundeswehr, Kaserne, Unzucht
Quelle: www.bz-berlin.de
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29 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen jaja ...   
 
+80 | -14
 
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16.12.2011 10:09 Uhr von Serverhorst32
da waren wieder ganz kleine Minderjährige 17 jährige beteiligt. Diese bösen schlimmen Kinderschändersoldaten ...
Kommentar ansehen Ich denke nicht, dass   
 
+36 | -15
 
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16.12.2011 10:10 Uhr von Bokaj
man von diesen Kriminellen auf die ganze Bundeswehr schließen darf!
Kommentar ansehen Wat ist los, haben sie dich wegen Untauglichkeit   
 
+56 | -10
 
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16.12.2011 10:12 Uhr von Hexenmeisterchen
direkt außenvor gelassen? Ich könnte es verstehen.

@News: "Illegale Bundeswehr-Kaserne" Hä? ´ne Kaserne die Illegal ist? Dann ist es plötzlich eine "illegale Kantine"... Öhm, wie nun?

Sehr verworren geschrieben... :( Und die News enthält mal so gar nichts von dem, was im Titel steht.
Kommentar ansehen da wa   
 
+20 | -4
 
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16.12.2011 10:40 Uhr von Iceman2163
ich auch vor 2 jahren um mein Fachabitur, am ende meiner dienstzeit nachzuholen. mir ist jedenfalls nichts aufgefallen.
und eine illegale kaserne ist das bestimmt nicht (wie auch immer sowas auch gehen sollte). das ist zum teil die bundeswehrfachschule berlin und ein anderer teil wird noch aktiv von soldaten genutzt.
Kommentar ansehen @Iceman:   
 
+12 | -15
 
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16.12.2011 10:43 Uhr von Hexenmeisterchen
*g* tschuldige, aber...
" das ist zum teil die bundeswehrfachschule berlin und ein anderer teil wird noch aktiv von soldaten genutzt."

Demnach wird die Bundeswehrfachschule _nicht_ aktiv genutzt, weil ja nur der andere Teil aktiv genutzt wird.
Damit hätten wir dann einige Vorurteile zum Bildungsstand der Soldaten untermauert... ;-))
Kommentar ansehen @BoscoBender   
 
+30 | -5
 
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16.12.2011 10:50 Uhr von jeffieboy
Sprichst du da aus der Erfahrung?
Wann hast du die Bundeswehr in Afg letztes mal erlebt? Bei mir war es vor 4 Monaten als Zivilist der noch nie beim Bund war und jede Sekunde meiner 3 Monate dort konnte ich mein Leben ruhig der Bundeswehr anvertrauen.Und diejenigen, die ich dort getroffen habe, waren aufrichtige Menschen, die keine Säufer waren und auch keine Unfälle gebaut haben, sondern Menschen, die ich mit Freude zu meinem Freundeskreis zähle.
Und die paar Idioten, von denen der Artikel handelt, sind wahrscheinlich sehr bald nicht mehr bei der Bundeswehr.
Kommentar ansehen Ich weiß nicht, was der Webreporter   
 
+31 | -3
 
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16.12.2011 11:07 Uhr von DerBelgarath
geraucht hat, aber das Kraut muß offensichtlich sehr mächtig sein.

Erst ist es eine illegale Bundeswehr-Kaserne, dann eine ehemalige britische Kaserne, und in dieser britischen Bundeswehr-Kaserne auch noch eine illegale Kantine ...

Oder vielleicht doch nur eine illegale Gaststätte, Bordell, Kneipe?

Eine Kantine ist es jedenfalls nicht ...

Und die Checker merken auch mal wieder nichts - armes Deutschland!
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
+17 | -1
 
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16.12.2011 11:16 Uhr von TieAss
Du hast das illegale Fotolabor vergessen ;-)

Muss dir aber Recht geben, die Checker haben hier mal wieder total versagt!
Kommentar ansehen ich war auch dort   
 
+7 | -2
 
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16.12.2011 11:21 Uhr von der_robert
allerdings ist das schon .. äh ... 4 Jahre her (falls es jemanden was sagt AbgTZg353), selbst darmals war da schon so wenig los, wenn das LWMC nicht dort stationiert wäre, wäre es eine perfekte Geisterstadt.

Der Hanger (4) der in der News beschrieben ist, gehören übrigends nicht direkt zur Kaserne! Die stehen auf dem Gelände des Luftwaffenmuseums.

Zwischen Kaserne und LWMU gibt es nämlich auch nochmal eine "Sicherheitskontrolle" - zumindest war das bei mir darmal so ...

Naja, ich bin froh das ich dort weg bin, wobei mein Dienst im schönsten (ehemaligen) Flughafen der Welt (THF) echt cool war ....

BTW. was ist den "Stabsoffizier" für ein Dienstagrad ?!?! -.-

[ nachträglich editiert von der_robert ]
Kommentar ansehen Die News   
 
+14 | -2
 
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16.12.2011 11:29 Uhr von Klecks13
ist so ziemlich die unverschämteste Verdrehung einer Nachricht, die ich hier je gelesen habe. Da stimmt ja so gut wie gar nichts mit der Quelle überein!

Zunächst mal: Illegal an der ganzen Sache ist nur die Kantine mit Bar gewesen. Die wurde ohne Erlaubnis und Kenntnis der zuständigen Stellen in einem stillgelegten Hangar betrieben. Lt. Quelle wurden auch illegal Strom- und Wasserleitungen angezapft.

Das hier:

"Bundeswehranwälte ermitteln in diesem Zusammenhang nun wegen illegaler Sexpartys und Unzucht mit Minderjährigen."

ist so ziemlich der größte Schwachsinn überhaupt (und steht auch so nicht in der Quelle).

Mal abgesehen davon, dass der Plural von "Party" nicht "Partys" sondern "Parties" geschrieben wird: Sexparties sind in Deutschland nicht illegal!!!! Es gibt kein Gesetz, das Rudelbumsen verbietet.

Und die "Unzucht mit Minderjährigen" gibt es seit 1969 nicht mehr im StGB. Es gibt den sexuellen Missbrauch von Kindern (dazu müssen diese unter 14 sein), den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (Ausnutzung einer Zwangslage oder Abhängigkeit) und die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Verkuppelung bei unter 16j., Jugendprostitution). Aber es gibt keinen Paragraphen, der Jugendlichen die Teilnahme an Sexparties oder generell den Sex mit Minderjährigen untersagt, solange sie freiwillig und ohne Entlohnung mitmachen.

Offensichtlich hat der Autor seine pupertäre Fantasien in dieser News verarbeitet.
Kommentar ansehen ....   
 
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16.12.2011 11:31 Uhr von Nebelfrost
die news ist wirklich katastrophal geschrieben. unglaublich wie so eine news überhaupt veröffentlicht werden kann.
Kommentar ansehen @der_robert   
 
+4 | -3
 
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16.12.2011 11:35 Uhr von Kasalla
"... BTW. was ist den "Stabsoffizier" für ein Dienstagrad ?!?! -.-"

Vlt. meinen die nicht Dienstgrad (den gibt´s nämlich tatsächlich nicht) sondern die Dienstgradgruppe.
Dann wäre der Offizier Major, Oberstleutnant oder Oberst.

Davon ab, finde ich die News auch einfach nur schlecht geschrieben.
Kommentar ansehen Terroristische Unterwanderung...   
 
+6 | -3
 
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16.12.2011 11:48 Uhr von omar
Die Soldaten wurden hier eindeutig von Agentinnen der Arschkaida in einem Undercover (also quasi unter der Bettdecke) unterwandert und verführt.
Die tapferen Soldaten haben unter vollem Körpereinsatz und Nutzung jeder möglichen Deckung alles Versucht und sich verausgabt.
Dadurch wird die Moral und die Einsatzkraft der Bundeswehr gravierend geschwächt!
Zudem fallen die Soldaten nun für den Einsatz aus.
Das war eine Falle!
*facepalm*

[ nachträglich editiert von omar ]
Kommentar ansehen .............   
 
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16.12.2011 12:13 Uhr von Drachenmagier
"Bei einer Routinekontrolle einer Liegenschaft der Bundeswehr in Berlin-Spandau[...]"

Das ist Kladow (ist ein Bezirk von Spandau), aber macht ja nix.

Fällt bei der BILD News eh nicht mehr auf!
Kommentar ansehen lol   
 
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16.12.2011 12:16 Uhr von JensGibolde
"Der stillgelegte Hangar war eine ehemalige Kaserne"

der hangar war vielleicht teil der kaserne, aber sicher nicht selber eine kaserne! die news strotzt ja nur so von fehlern! was gabs denn in dieser illegalen kantine so zum essen?

[ nachträglich editiert von JensGibolde ]
Kommentar ansehen ruhig Blut   
 
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16.12.2011 12:41 Uhr von Teffteff
Also mag ja sein, dass es sich hierbei nicht um meine beste News handelt. Ich bin aber der Meinung es steht alles so erklärt, wie es der Quelle zu entnehmen ist und es für den Sinn der News ausreicht.
Also:
1. Es war mal eine britische Militärbasis.
2. Ein Teil wird von der Bundeswehr genutzt, ein Teil ist stillgelegt
3. Auf dem stillgelegten Teil befindet sich die "illegale Kantine" (Originalbezeichnung der Quelle)

comprende?

[ nachträglich editiert von Teffteff ]
Kommentar ansehen @ Teffteff   
 
+8 | -2
 
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16.12.2011 13:17 Uhr von Klecks13
"Ich bin aber der Meinung es steht alles so erklärt, wie es der Quelle zu entnehmen ist und es für den Sinn der News ausreicht."

Nein, eben gerade das nicht!
Beispiele:

"Bundeswehranwälte ermitteln in diesem Zusammenhang nun wegen illegaler Sexpartys und Unzucht mit Minderjährigen."

1. Es ermitteln keine Bundeswehranwälte sondern die wehrdisziplinarische Anwaltschaft; quasi die Staatsanwaltschaft der Bundeswehr. Es ist ein entscheidender Unterschied, Ob ein Anwalt oder ein Staats- bzw. Bundesanwalt ermittelt.
2. Wie oben schon beschrieben, ermittelt diese NICHT wegen "illegaler Sexpartys und Unzucht mit Minderjährigen". Beide Tatbestände gibt es nicht im deutschen Strafrecht. Ermittelt wird wegen des illegalen Kantinen- bzw. Barbetriebs.

"Die Nutzung als Sexspielplatz fiel auf, da einige Schlösser ausgetauscht wurden."

Nicht die Nutzung als "Sexspielplatz" sondern die Nutzung als Bar. Ob es dort überhaupt zu sexuellen Handlungen kam, ist völlig unklar; sowohl die Sexparties als auch die "Unzucht" mit Minderjährigen ist bisher nur ein Gerücht. Das steht auch klar in der Quelle.

Wie du bei derart gravierenden Verfälschungen drauf kommst, deine "News" würde das Wesentliche wiedergeben, ist mir ein Rätsel.
Ich weiß ja nicht, was dafür verantwortlich ist. Aber nimm vorsichtshalber mal nur noch die Hälfte davon!
Kommentar ansehen Klecks13   
 
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16.12.2011 13:31 Uhr von Teffteff
Über was die "Anwaltschaft der Bundeswehr" (Originaltext der Quelle) tatsächlich ermittelt ist dem Text eigentlich nicht zu entnehmen ABER (nochmal Originaltext):
"Von „Sexpartys“ und „Unzucht mit Minderjährigen“ ist in einer anonymen Anzeige die Rede"
Also ist davon auszugehen, dass in Richtung der Anzeige auch ermittelt wird.
Natürlich ist die Kantine als Bar benutzt worden, aber auch von „fein gemachten Betten, auf denen auch Sexspielzeug lag“ in der Anzeige die Rede.
Das habe ich in dem Wort "Sexspielplatz" zusammengefasst.

Tut mir leid ich sehe da keine Verdrehungen.
Kommentar ansehen @ Bokaj:   
 
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16.12.2011 13:43 Uhr von Azureon
Warum nicht? Wenn ein paar rechte Spinner ein paar Türken um die Ecke bringen, sind wir doch auch alle Nazis und gefährlich.
Kommentar ansehen @ Teffteff   
 
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16.12.2011 14:11 Uhr von Klecks13
Den Unterschied zwischen "in einer anonymen Anzeige ist die Rede von.." und "es wird ermittelt wegen.." sollte man schon erkennen.

Erstens ist mit einer Anzeige noch lange nicht gesagt, dass die behauptete Tat auch strafbar ist. Ich kann auch Anzeige wegen unerlaubten Hosenscheißens stellen.
Zweitens muss nicht wegen jeder Behauptung ermittelt werden; schon gar nicht, wenn die Behauptung keine Straftat enthält. Nochmal: Weder Rudelbumsen noch Sex mit Jugendlichen ist strafbar. Sexparties waren in der BRD noch nie verboten und der Unzucht-Paragraph wurde schon vor über 50 Jahren gestrichen! Warum also sollte wegen etwas ermittelt werden, was gar nicht strafbar ist?
Fakt: Laut Quelle wird lediglich in der anonymen Anzeige die Behauptung aufgestellt. Von Ermittlungen in diesen Punkten ist nirgens die Rede. Die sind ausschließlich deine Ausschmückung.

Nächster Punkt: Was in einer anonymen Anzeige behauptet wird, muss noch lange nicht wahr sein. Solange es keine Indizien dafür gibt, ist es noch nicht einmal ein Verdacht sondern nur eine Behauptung. Und wenn dann aus einem solchen Gerücht ein "die Nutzung als Sexspielplatz viel auf" gemacht wird, ist das definitv eine Verfälschung. Es suggeriert nämlich, dass eine solche Szenerie auch tatsächlich vorgefunden wurde, was nicht der Fall ist.
Fakt: Laut Quelle wurde die illegale Bar entdeckt. Von den Betten mit Sexspielzeug wird nur in der anonymen Anzeige gesprochen. Dass irgendetwas davon bei der Razzia gefunden wurde, davon steht in der Quelle nichts.
Eher im Gegenteil (Zitat aus der Quelle): "Dass die Bar auch als Sexclub genutzt wurde, wollte Neumann nicht bestätigen."
Kommentar ansehen die bundeswehr sollte aufgelöst werden   
 
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16.12.2011 14:18 Uhr von Jimboooo
in anderen ländern den amis bei ihren kriegen helfen brauchen wir nicht, das ist nur geldverschwendung, und einen innereuropäischen krieg wirds auch nie wieder geben.

und falls doch, würde uns unsere bundeswehr sowieso nicht verteidigen können.

die bundeswehr ist nur geldverbrennung
Kommentar ansehen @ Klecks13   
 
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16.12.2011 14:42 Uhr von Oberhenne1980
"Und die "Unzucht mit Minderjährigen" gibt es seit 1969 nicht mehr im StGB. Es gibt den sexuellen Missbrauch von Kindern (dazu müssen diese unter 14 sein), den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (Ausnutzung einer Zwangslage oder Abhängigkeit) und die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Verkuppelung bei unter 16j., Jugendprostitution)."

Also den Kuppelparagrafen gibt es aber schon seit Jahren nicht mehr...oder er wurde in den letzten 5 Jahren wieder eingeführt.
"Förderung sexueller Handlungen" ist zudem was anderes als "Jugendprostitution."
Kommentar ansehen @Klecks13   
 
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16.12.2011 14:52 Uhr von Teffteff
Nochmal:
In der Quelle steht nicht konkret um was für eine Straftat es geht. Aber es handelt sich um eine "illegale Kantine" in der laut Anzeige "Sexparties" stattfanden. Somit sind vielleicht nicht die Sexpartys ansich strafbar, sondern die Verbindung "Sexparties in einer illegalen Kantine". Im übrigen ist nach meinem Kenntnisstand in keiner Bundeswehrkaserne erlaubt Sexparties abzuhalten. Auch wenn nach zivilem Recht keine Straftat wegen der Sexparties vorliegt, ist in diese Richtung eine Ermittlung der Bundeswehr-Anwaltschaft auf jeden Fall gegeben und auch so herauszulesen, wenn auch nicht bestätigt (das ist der einzige Punkt, den ich Dir zugestehe, der für die News aber unrelevant und interpretierbar ist).
Kommentar ansehen @ Oberhenne1980   
 
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16.12.2011 16:23 Uhr von Klecks13
"Also den Kuppelparagrafen gibt es aber schon seit Jahren nicht mehr"

Den Kuppelungsparagrafen selbst nicht. Aber dafür § 180 Abs.1 StGB:

Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses Vermitteln und Gewähren oder Gerschaffen von Gelegenheit habe ich einfach mal auf "Verkuppeln" zusammengefasst. Im Prinzip beinhaltet der Absatz ja auch das, was im alten Kuppel-§ drin stand.

"Förderung sexueller Handlungen" ist zudem was anderes als "Jugendprostitution."

§ 180 Abs. 2 StGB:

Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sexuelle Handlungen gegen Entgeld würde ich schon als Prostitution bezeichnen.. Aber du hasst wohl recht, der § bezieht sich eher auf die Vermittlung einer solchen.
Kommentar ansehen @ Teffteff   
 
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16.12.2011 16:42 Uhr von Klecks13
Selbst wenn die wehrdisziplinarische Anwaltschaft auch in Bezug auf die Sexparties ermitteln sollte, macht das diese Parties noch lange nicht illegal. Es ist ein erheblicher Unterschied, sowohl was den Inhalt der Aussage als auch die Rechtsfolgen für die Beschuldigten betrifft, ob wegen etwas illegalem oder wegen einem Dienstvergehen ermittelt wird.

Und wegen "Unzucht mit Minderjährigen" wird schon mal gar nicht ermittelt, weils es noch nicht mal ein Dienstvergehen ist, wenn ein Soldat eine Jugendliche poppt. Egal, wie dick unterstrichen diese "Unzucht" in der Anzeige steht. Das einzige wäre noch, wenn diese Jugendlichen in die Kaserne geschmuggelt worden wären. Aber selbst dann würde es keinen Unterschied machen, ob ein Uffz eine 16- oder 20-jährige in der Kaserne gepoppt hat.

Lt. Quelle befindet sich der Hangar ja nicht einmal mehr auf dem Kasernengelände sondern gehört zu einem Museum. Damit fällt auch "Im übrigen ist nach meinem Kenntnisstand in keiner Bundeswehrkaserne erlaubt Sexparties abzuhalten" flach, weil es irrelevant ist. Wer es mit wem in seiner Freizeit außerhalb der Kaserne treibt, geht den Dienstherrn nichts an.

Von daher ist kaum anzunehmen, dass bzgl. der (behaupteten) sexuellen Handlungen überhaupt ermittelt wird. Der einzige Ermittlungsansatz ist und bleibt der illegale Barbetrieb. Ob die es dort munter querbeet getrieben haben oder nicht, macht da keinen Unterschied.

[ nachträglich editiert von Klecks13 ]

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