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15.12.11 13:42 Uhr
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Weil sie einen Muslim ehelichte, kündigte evangelische Kirche angehender Pastorin (Update)

Als sie im August ihren Freund heiratete ahnte die angehende Pastorin noch nicht, dass dies Konsequenzen der besonderen Art nach sich ziehen würde. Ihr wurde durch die evangelische Kirche Baden-Württemberg gekündigt. Begründet wird dieser Schritt dadurch, dass ihr Mann Muslim ist.

Untermauert wird dies durch den Paragrafen 19 des Kirchengesetzes: "Der Ehegatte eines Pfarrers muss der evangelischen Kirche angehören." Noch hofft Carmen Häcker auf eine Ausnahmeregelung und hat Klage vor dem Kirchengericht eingereicht.

Sie ist der Meinung, dass man einen Muslimen lieben kann und dennoch ein guter Christ ist. Zudem sei es "heute mitnichten mehr so, dass nur noch evangelische Pfarrerpartner" geduldet werden. Man will ihr nun die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung bei einer anderen Landeskirche zu beenden.


WebReporter: Hexenmeisterchen
Rubrik:   Kultur / Religion
Schlagworte: Kündigung, Muslim, Pastor, Evangelische Kirche
Quelle: www.stern.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+18 | -37
 
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Was für´n Schwachsinn. In der normalen Wirtschaft darf niemand wegen seinem Glauben benachteiligt werden und die Kirche feuert Leute wegen dem Glauben der Partner...
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37 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen vollkommen richtig!   
 
+46 | -31
 
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15.12.2011 13:45 Uhr von j.wankelbrecher
die dhimmi-frau hätte sich davor erkündigen können, was bei der evangelischen kirche als arbeitgeber erlaubt ist oder nicht!!!

mit religionsfreiheit hat das nichts zu tun!
Kommentar ansehen He?   
 
+20 | -42
 
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15.12.2011 13:48 Uhr von Hexenmeisterchen
Kommentar ansehen @ Autor   
 
+41 | -10
 
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15.12.2011 13:54 Uhr von DerBelgarath
Von jemandem, der erst eine Stelle anstrebt, von dem sollte man auch erwarten können, daß er oder sie sich schlau macht, wie denn die Rahmenbedingungen aussehen.

Gewisse Arbeitgeber genießen hier grundgesetzlich besonderen Schutz, dazu gehören die Kirchen.

Während anderswo die Religion keine Rolle spielen darf, ist das hier verständlicherweise anders. Was, wenn die Pastorin zur Religion des Gatten wechselt? Nach dem normalen Arbeitsrecht hätte der Arbeitgeber das hinzunehmen.

Was, wenn für die SPD jemand arbeiten will, der gleichzeitig für die CDU für den Bundestag kandidiert?

Was, wenn in der Geschäftsstelle der Grünen ein NPD-Mitglied arbeiten will?

Ganz klar - es muß Ausnahmen geben, wo es von Relevanz ist.

Und das ist hier ganz klar gegeben, die Frau kannte die Regeln oder muß sie zumindest gekannt haben.

Das spätere Geheul soll doch nur die Kirche weichkochen ...
Kommentar ansehen @hexenmann   
 
+23 | -11
 
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15.12.2011 13:54 Uhr von j.wankelbrecher
was hat das denn mit religionsfreihet zu tun? darf sie ihre religion nicht mehr ausüben? verbieter der ehemann ihr in die kirche zu gehen?

deine antichristenhetze geht mir echt auf den sack!!!

[ nachträglich editiert von j.wankelbrecher ]
Kommentar ansehen Du bist ´n Kerl...   
 
+12 | -20
 
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15.12.2011 14:02 Uhr von Hexenmeisterchen
Das hat nichts mit AntichristenHetze zu tun.
Zumal ich selbst, bis zum Austritt evangelisch war...

Ich finde es schlichtweg falsch, dass manche Arbeitgeber (in diesem Fall die Kirche) sich nicht an bestimmte Gesetze halten müssen. Worauf begründet sich das Recht der Kirche die Kündigung durch den Glauben des Partners zurechtfertigen?
Versuche so etwas doch mal vor dem normalen Arbeitsgericht durchzubekommen...

@Belgarath: Deinen Argumenten kann ich wenigstens noch was abgewinnen. Aber Wankelbrecher kommt hier nur mit Stammtisch-Parolen...
Kommentar ansehen Ach bitte...   
 
+16 | -5
 
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15.12.2011 14:03 Uhr von Really.Me
...klaut jemand auf Arbeit finden es 99% okay und verstehen nicht warum der Person gekündigt wird, und hier finden es alle richtig.

Ich halte den Islam ja auch nicht für etwas tolles, nur würde in der Nachricht stehen "angehende Pastorin gekündigt weil Partner religionslos ist" würden hier ganz andere Kommentare stehen.
Kommentar ansehen @ Hexenmeisterchen   
 
+16 | -4
 
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15.12.2011 14:06 Uhr von DerBelgarath
"Ich finde es schlichtweg falsch, dass manche Arbeitgeber (in diesem Fall die Kirche) sich nicht an bestimmte Gesetze halten müssen. Worauf begründet sich das Recht der Kirche die Kündigung durch den Glauben des Partners zurechtfertigen? "


Das Kirchengesetz heißt nicht umsonst so ...


Und ich muß auf noch etwas hinweisen, der Fall wurde ja hier schon mal berichtigt:

Die Frau hat noch keine Pastorenstelle, sondern befindet sich erst im Vorbereitungsdienst.

Gemäß des Pastorengesetzes hat sie aber keine Chance in dieser Landeskirche auf eine Pastorenstelle, und deshalb hat die Kirche den zu Ende dieses Jahres auslaufenden Vorbereitungsdienst vorzeitig beendet, weil es keinen Sinn mehr macht.

Das mit dem "Kündigen" ist also auch differenziert zu betrachten ... im Grunde ist es eher eine "Nichteinstellung" wegen fehlender persönlicher Voraussetzungen.

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen Wenn eine Imamin einen Christen heiraten würde...   
 
+6 | -20
 
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15.12.2011 14:07 Uhr von culturebeat
Kommentar ansehen das ist richtig so   
 
+13 | -3
 
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15.12.2011 14:10 Uhr von Alice_undergrounD
wer sowas wie religion braucht, der soll auch das gesamte paket buchen. wems nich passt der kann seine eigene gründen, in der es erlaubt ist. religion ist ja keine demokratische veranstaltung. und sie hat auch nicht den zweck dem menschen zu dienen, sondern andersrum.

[ nachträglich editiert von Alice_undergrounD ]
Kommentar ansehen @ CB   
 
+18 | -4
 
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15.12.2011 14:11 Uhr von DerBelgarath
Zeig uns erst einmal eine Imamin, und dann zeige uns eine Imamin, die einen Christen, Juden oder gar - nach dem Koran - Heiden geheiratet hätte ...

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen Mit welcher Begründung   
 
+4 | -11
 
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15.12.2011 14:11 Uhr von Hexenmeisterchen
hat denn das Kirchengesetz einen höheren Stellenwert, als die Gesetze, die für dich und mich gelten?
Kommentar ansehen @DerBelgarath Die Frage stellt sich mir nicht!   
 
+3 | -21
 
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15.12.2011 14:14 Uhr von culturebeat
Kommentar ansehen @ Hexenmeisterchen   
 
+8 | -1
 
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15.12.2011 14:16 Uhr von DerBelgarath
Da das Grundgesetz die Kirchen unter seinen besonderen Schutz stellt, sind im Verhältnis zu den Kirchen alle Grundrechte der Menschen per Gesetz, per Verfassung, nur mit Schranken gewährt.

Ja, das Kirchengesetz geht damit nach der Verfassung in diesem Fall ganz klar dem sonstigen Arbeitsrecht vor!
Kommentar ansehen Frau Merkel   
 
+3 | -16
 
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15.12.2011 14:18 Uhr von culturebeat
Kommentar ansehen @ culturebeat   
 
+19 | -3
 
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15.12.2011 14:18 Uhr von DerBelgarath
"Gäbe es Imaminnen, dann dürften sie auch Christen heiraten."


Und das zeigt einmal mehr, daß Du von etwas schreibst, wovon Du selbst keine Ahnung hast.

Denn nicht einmal die normale Muslimin darf einen Christen oder anderen Nicht-Muslim heiraten, das verbietet der Koran!

"Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt..." Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. . Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert. "

Quelle: http://www.abubakr.de/...
Kommentar ansehen @Belgarath   
 
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15.12.2011 14:24 Uhr von Hexenmeisterchen
Ist das denn deiner Meinung nach Richtig?

Ich finde die Sonderstellung falsch.
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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15.12.2011 14:25 Uhr von culturebeat
Kommentar ansehen @ Hexenmeisterchen   
 
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15.12.2011 14:30 Uhr von DerBelgarath
"Ist das denn deiner Meinung nach Richtig?

Ich finde die Sonderstellung falsch. "


Ja, ich finde das in diesem Fall richtig, warum, habe ich oben schon dargelegt.

Wenn das nicht gelten würde, müsste die jüdische Gemeinde zum Beispiel einen Rabbi auch dann behalten, wenn er zum Islam oder zum Christentum konvertierte, die Katholische Kirche einen, der sich zum Atheismus oder zum Satanismus bekennt oder die muslimische Gemeinde einen Imam, der Buddhist oder Christ wäre - geht doch einfach nicht!
Kommentar ansehen culturebeat   
 
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15.12.2011 14:31 Uhr von Zuckerstange
"Vielleicht hat die Pastorin den Mann nur geheiratet, damit er nicht abgeschoben wird."

Oder vielleicht hat sie ihn geheiratet, weil sie keinen anderen abbekommen hat.
Schau dir mal das Bild an.
^^
Kommentar ansehen @ culturebeat   
 
+9 | -2
 
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15.12.2011 14:34 Uhr von DerBelgarath
"Dafür darf man sie nicht mit Berufsverbot bestrafen"

Ein Berufsverbot erhält sie ja auch gar nicht.

Das Berufsverbot ist ein gerichtliches Verbot, aufgrund bestimmter Gründe einen Beruf überhaupt nicht ausüben zu können, nirgendwo im ganzen Bundesgebiet.


Ein Arzt zum Beispiel, über den ein Berufsverbot verhängt wird, der darf in ganze Deutschland nicht praktizieren, weder für öffentliche noch für private Arbeitgeber!

So etwas wird nur sehr selten verhängt und in diesem Fall ohnedies nicht.

Die Kirche hat nur erklärt, daß sie der Frau Vikarin nach dem Kirchengesetz keine Stelle in dieser Landeskirche anbieten kann, da das laut Kirchengesetz verboten ist.

Die Frau kann dennoch als Pastorin oder Seelsorgerin in Gebieten arbeiten, in denen dieses Landeskirchengesetz nicht gilt, oder für private Arbeitgeber.

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen He?   
 
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15.12.2011 14:36 Uhr von Hexenmeisterchen
Du sprichst nun vom Glauben dessen, der den Beruf ausübt. Die News spricht vom Glauben des Partners.

Aber ich denke, deine Meinung ist hier hinlänglich bekannt, wir werden zu diesem Thema sicher nicht auf einen Nenner kommen.

Ps: Mich würde interessieren, wie das Meinungsbild hier aussieht, wenn der türk. Dönerladenbesitzer seinem christlichen Fahrer wegen dem Glauben kündigt...

Ich wünsche was...
Kommentar ansehen @ Hexenmeisterchen   
 
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15.12.2011 14:42 Uhr von DerBelgarath
"Du sprichst nun vom Glauben dessen, der den Beruf ausübt. Die News spricht vom Glauben des Partners. "

Das war ja auch die Erklärung dafür, warum es überhaupt Ausnahmen gibt.

Wenn anhand der wichtigen Beispiele geklärt und anerkannt ist, daß Ausnahmen grundsätzlich ihre Berechtigung haben, sind wir ja schon einen ganzen Schritt weiter.


"Mich würde interessieren, wie das Meinungsbild hier aussieht, wenn der türk. Dönerladenbesitzer seinem christlichen Fahrer wegen dem Glauben kündigt... "

Genau so, wie wenn der christliche Pommesbudenbesitzer seinen türkischen Fahrer rausschmisse - einhellige Ablehnung.

Und beide Arbeitgeber würden sich vor dem Arbeitsgericht eine Ohrfeige einfangen, die sich gewaschen hat.

Anders würde das schon wieder aussehen, wenn die beiden einen Veganer beschäftigten, der ungefragt jedem Kunden raten würde, das Zeugs in die Mülltonne zu schmeißen, weil er sich damit umbrächte.

Der allgemeinen Meinungsfreiheit sind auch im Arbeitsrecht Grenzen gesetzt - und das ist auch gut so!
Kommentar ansehen Recht so!   
 
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15.12.2011 14:56 Uhr von McVit
So gehört es sich.
Kommentar ansehen Da   
 
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15.12.2011 15:05 Uhr von Alh
gibts nichts zu kritisieren und auch nichts zu klagen. Der Arbeitgeber stellt die Regeln auf und die Arbeitnehmer haben sich daran zu halten. Fertig.
Ja, richtig, dieser Eimer hat wirklich niemand anderen abgekriegt. Schön blöd wegen so einem die berufliche Karriere zu gefährden.
Kommentar ansehen Lieber spalten statt einen   
 
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15.12.2011 15:09 Uhr von End-Of-West
Und noch immer die alte Geschichte...

Spalten statt Einen, das Motto in unserer verkehrten Welt.

Wasser predigen, Wein trinken, kennt man ja alles schon.

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