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14.12.11 12:34 Uhr
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Dachlawinen: Autofahrer zahlen die Schäden

Laut einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Autofahrer Schäden am Wagen, die durch eine Dachlawine verursacht wurden, selber zahlen.

Ein Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter an den Häusern anbringen, wenn es keine entsprechende Vorschrift gibt. Jeder muss selber dafür sorgen, dass er nicht durch Dachlawinen geschädigt wird. Hauseigentümer sind nur in besonders schneereichen Gebieten zur entsprechenden Vorsorge verpflichtet.

Im konkreten Fall hat eine Frau auf dem Hof einer Firma geparkt. Vom Gebäude ging eine Dachlawine aus Schnee und Eisbrocken auf ihren Wagen nieder. Sie klagte auf Übernahme des Schadens von 2.000 Euro. Das Gericht wies die Klage ab.


WebReporter: micluvsds
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Autofahrer, Schaden, Zahlung, Pflicht, Haftung, Dachlawine
Quelle: www.schwaebische.de
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Und wie sieht es aus...   
 
+10 | -1
 
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14.12.2011 12:39 Uhr von Pikatchuu
.... wenn die Dachlawine ein Kind tötet, das gerade da vorbei läuft ?

Dann ist der Eigentümer wieder dran ??
Kommentar ansehen Einzelfallentscheidung   
 
+3 | -1
 
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14.12.2011 13:15 Uhr von Perisecor
Einzelfallentscheidung des AG München.

Herrschende Meinung und Rechtsprechung von höheren Gerichten lautete bisher quasi immer, dass Hauseigentümer ihr Dach entweder frei halten müssen, oder zumindest Vorkehrungen treffen müssen, dass niemand geschädigt wird - z.B. durch Schilder/Absperrungen.


Um stärker ins Detail zu gehen, müsste man jetzt natürlich die entsprechende Akte vorliegen haben. Die Richterin wird ja nicht einfach gewürfelt haben, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Kommentar ansehen In   
 
+3 | -3
 
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14.12.2011 13:29 Uhr von Delios
einer guten Kfz-Versicherung sind Schäden durch Dachlawinen mit abgesichert.

Aber wenn sich einige jedes Jahr nach immer günstigeren Direktversicherern umschauen, müssen sie halt mit Leistungseinbußen rechnen ._0

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