Dachlawinen: Autofahrer zahlen die Schäden
Laut einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Autofahrer Schäden am Wagen, die durch eine Dachlawine verursacht wurden, selber zahlen.
Ein Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter an den Häusern anbringen, wenn es keine entsprechende Vorschrift gibt. Jeder muss selber dafür sorgen, dass er nicht durch Dachlawinen geschädigt wird. Hauseigentümer sind nur in besonders schneereichen Gebieten zur entsprechenden Vorsorge verpflichtet.
Im konkreten Fall hat eine Frau auf dem Hof einer Firma geparkt. Vom Gebäude ging eine Dachlawine aus Schnee und Eisbrocken auf ihren Wagen nieder. Sie klagte auf Übernahme des Schadens von 2.000 Euro. Das Gericht wies die Klage ab.