Betriebsrente: Arbeitgeberhaftung und Gleichbehandlung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auch Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung verpflichtet, ab 21. Dezember 2012 nur noch "Unisex-Tarife" zu verwenden. Versicherungsexperte Johannes Fiala mahnt an, dass das scheinbar gerechte Urteil extreme Ungerechtigkeit bewirkt.
Werden Arbeitnehmern von Vertretern goldene Berge fürs Alter versprochen, haftet letztlich der Arbeitgeber für Fehlbeträge in der Versicherungsleistung. Dies kann - rückwirkend - zum Konkurs und damit zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führen.
Insbesondere Männer, die vor 2012 noch eine Entgeltumwandlung abgeschlossen haben, müssen mit Nachteilen rechnen. Steigen sie vorzeitig aus, drohen Verluste durch Zillmerung. Späterer Streit um die Höhe der Auszahlungen ist bei der betrieblichen Altersversorgung also vorprogrammiert.