Kartellamt hat entschieden: RWE darf Anteile an den Stadtwerken Unna behalten
Aufatmen beim Energieriesen RWE. Das Kartellamt hat jetzt entschieden, dass RWE seine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Unna behalten darf.
Nach Ansicht der Kartellwächter führt diese Konstellation nicht zu einer Verstärkung der Marktmacht von RWE. So haben die Stadtwerke zum Beispiel schon vor Jahren Lieferverträge für Gas- und Stromlieferungen mit RWE gekündigt.
Die Vorgängerfirma des heutigen Energiereisen RWE, die VWE, hatte die Beteiligung bereits Ende der Neunziger erworben. Jedoch wurde diese damals auf zwölf Jahre begrenzt, so dass nun neu entschieden werden musste.