Zeitarbeitsbranche weiter auf dem Weg zum Mindestlohn
Der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche rückt näher. Eine Mindestlohnregelung betrifft dann etwa eine Million Beschäftige in Deutschland.
Die vorletzte Hürde für die Einführung eines Mindestlohns wurde am heutigen Donnerstag genommen. Der Tarifausschuss des zuständigen Bundesarbeitsministeriums gab einstimmig sein Einverständnis. Das gab der Arbeitgeberverband IGZ bekannt.
Durch eine Rechtsverordnung kann Ursula von der Leyen nun eine Mindestentlohnung in der Zeitarbeitsbranche allgemein verbindlich festlegen. Laut IGZ beträgt diese 7,89 Euro in westdeutschen Bundesländern, 7,01 Euro in den neuen Ländern. Der Mindestlohn gilt künftig auch für ausländische Firmen.