Bayern musste 15 gefährliche Straftäter aus Sicherungsverwahrung entlassen
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, musste der Freistaat Bayern bereits 15 gefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen, weil die Urteile nicht verfassungsgemäß sind.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte entschieden, dass diese nachträglichen Sicherheitsverwahrungen nicht legitim sind.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk bedauere die Situation: "Leider haben wir keine Alternative mehr."