Verfassungsgericht: Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung rechtskonform
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Jahr 2007 gebilligt. Die Richter befanden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausreichend geschützt sei und widersprachen damit den Beschwerdeführern.
Diese sahen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Das Verfassungsgericht bescheinigte dem Gesetzgeber gute Arbeit bei der Ausarbeitung der neuen Regelungen in der Strafprozessordnung. Insgesamt wurden 19 Straftatbestände aus dem Katalog gestrichen.
Im Gegenzug kamen 30 neue Tatbestände dazu. Die Kläger waren der Meinung, dass Telefonate erst gar nicht abgehört werden dürften, wenn nur der Anschein privater oder intimer Informationen bestehe. Das Gericht war der Ansicht, dass diese Regelung die wirksame Strafverfolgung einschränken würde.