Kartendiebstahl: Banken müssen beweisen, dass PIN mit Originalkarte benutzt wurde
Der Bundesgerichtshof traf eine Entscheidung, in der es um den Diebstahl einer Bankkarte geht, die vom Dieb zwecks Kontoabhebung mit richtiger PIN benutzt wurde. Dementsprechend müssen Banken künftig ihren Kunden nachweisen, dass in einem solchen Fall die Originalbankkarte benutzt wurde.
Banken dürfen daher nicht pauschal davon ausgehen, dass Karte und PIN zusammen aufbewahrt wurden, da Kartenbetrüger immer cleverer werden. Im Zuges dieses Urteils müssen Banken ihre Haftungsrichtlinien entsprechend abändern.
Im vorliegen Fall wurde einem Bankkunden eine Bankkarte gestohlen und mehrmals Geld abgehoben. Die Bank verklagte den Kunden auf Schadenersatz, da er seine Geheimhaltungspflicht missachtet habe.