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30.11.11 15:02 Uhr
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Klage abgewiesen: Verbot von islamisch-rituellen Gebeten in Schulen zulässig

Der strenggläubige islamische Gymnasiast Yunus M. hatte gegen seine Schule geklagt, die ihm seine rituellen Gebete untersagt hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Klage nun abgeschmettert. Die Begründung lautete, dass Schulen diese Gebete verbieten können, wenn der Schulfrieden gefährdet sei.

Die Richter sagten, ein Verbot dieser Gebete sei nötig, um "den zu erwartenden erheblichen Konflikten ausreichend zu begegnen und den Schulfrieden zu wahren".


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Urteil, Klage, Verbot, Richter, Moslem, Gebet
Quelle: de.nachrichten.yahoo.com
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66 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen na   
 
+111 | -10
 
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30.11.2011 15:04 Uhr von Seridur
gott sei dank
Kommentar ansehen news   
 
+98 | -7
 
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30.11.2011 15:06 Uhr von DerTuerke81
die schule ist zum lernen da beten kann er auch zuhause
Kommentar ansehen ICH WILL   
 
+84 | -11
 
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30.11.2011 15:09 Uhr von Tattergreis
ein Zimmer für mein fliegendes Spaghettimonster.


Es ist auf jeden Fall mal wieder ein Urteil im Namen des Volkes.
Daumen Hoch
Kommentar ansehen Recht so!   
 
+77 | -12
 
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30.11.2011 15:11 Uhr von dr.speis
Oder er migriert einfach nach Mekka. Da wäre auch die Richtungsfindung für das Gebet einfacher!
Kommentar ansehen Das   
 
+49 | -14
 
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30.11.2011 15:15 Uhr von Alh
Urteil ist richtig.
Bitte weitermachen, denn: "um den zu erwartenden erheblichen Konflikten ausreichend zu begegnen und den Frieden zu wahren" weiteres Ausbreiten dieses Islams verbieten. Als da wären: Moscheen, Gebetsräume, Forderungen der Muselmannen, etc.
Bravo Leipzig!
Diesen Schüler würde ich ebenfalls nicht mehr auf der Schule haben wollen, da keinerlei Zeichen einer Integration zu ersehen ist.
Kommentar ansehen news nicht vollständig   
 
+27 | -6
 
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30.11.2011 15:34 Uhr von Sir.Locke
ein wichtiger aspekt fehlt. denn das gericht hat gleichzeitig erklärt dass das urteil nur für diesen fall wirksam ist. schulen sollen jeweils alleine entscheiden ob sie die möglichkeit zum beten geben wollen oder nicht. sprich jeder andere kann widerum gegen seine schule klagen wenn das beten untersagt wird/ wurde...

eigene position:
richtig so, religion - egal welche - hat nichts in einer staatlichen schule zu suchen.
Kommentar ansehen Das   
 
+30 | -5
 
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30.11.2011 15:36 Uhr von Canay77
Urteil ist nur zu begrüßen. Jeder der etwas anderes behauptet hat den Sinn und Zweck einer Schulischen Einrichtung nicht verstanden.
Kommentar ansehen Schulfrieden gefährdet?   
 
+14 | -49
 
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30.11.2011 15:43 Uhr von Pansy
Kommentar ansehen endlich ein gerichtsurteil,   
 
+20 | -11
 
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30.11.2011 15:44 Uhr von j.wankelbrecher
der zeigt, dass solche ´religion´ in der schule nichts zu suchen hat! danke leipzig!
Kommentar ansehen @Pansy   
 
+3 | -41
 
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30.11.2011 15:49 Uhr von LoneZealot
Kommentar ansehen meh   
 
+23 | -4
 
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30.11.2011 16:00 Uhr von Eiserne_Jungfrau
Richtig so.
Und die Begründung "um den zu erwartenden erheblichen Konflikten ausreichend zu begegnen und den Frieden zu wahren" trifft auch zu 100% zu.

In meiner damaligen Schule wurde ein Mitschüler darum gebeten sein T-shirt mit Militärfarben zuhause zu lassen.

Nicht weil es gegen irgendwelche Verordnung verstösst, sondern weil wir auch Mitschüler hatten die nunmal Pazifisten sind.

Man wollte somit sinnlosen Konversationen bereits im Vorfeld vermeiden.

Die Schule ist ein "Ort der Begegnung mit Respekt" Da haben Religionen, Militärfans, Waffennarren, Gothics, und 13 Jährige Mädchen mit Stringtangas und Minirock nichts zu suchen.

Beten ist in der Schule ja durchaus erlaubt, wenn man aber schon darum gebeten wird dies zu unterlassen, dann klagt nicht dagegen.

Auf Anfrage hätte er sicherlich in ein ungenutztes Klassenzimmer gehen dürfen, wenn er gerade Pause hat.

Aber jetzt muss er es sich wohl ganz abschminken.

Beten kann man übrigens auch nur im Kopf. Dort stört es niemanden, und man hat dennoch "kontakt" zu Gott.

Sofern er den existiert. :P
Kommentar ansehen Verstehe dann Sinn der Klage nicht...   
 
+36 | -4
 
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30.11.2011 16:03 Uhr von omar
Beten kann man auch zu Hause.
Und wenn jemand die offiziellen Gebetszeiten nicht einhalten kann, so darf er Gebete auch nachholen. Das ist doch alles im Islam schon geregelt.
Wieso also klagen?
Schein nur ein Querulant zu sein...
Kommentar ansehen Pansy   
 
+28 | -2
 
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30.11.2011 16:22 Uhr von ElChefo
Die Lehrerschaft hat unter anderem auch damit argumentiert, das an der Schule Schüler ALLER grossen Konfessionen unterrichtet werden. Es wäre eine erhebliche Belastung des Schulfriedens, für eine Gruppe eine Ausnahme zu machen, allein schon deshalb, weil andere unfair behandelt werden würden - entweder, weil sie wegen den Gebetszeiten ihr Recht auf Unterrichtung nicht wahrnehmen können oder andersherum einige für die Zeit vom Unterricht freigestellt werden würden, während andere anwesend sein müssen.

Das hat rein gar nichts mit der "Unfähigkeit" der Lehrer zu tun, aber schön, das es mal in den Raum geworfen wurde.
Kommentar ansehen Halleluja   
 
+18 | -5
 
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30.11.2011 16:29 Uhr von Aggronaut
und Gott sei Dank!
Kommentar ansehen zu meiner ....   
 
+8 | -7
 
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30.11.2011 16:30 Uhr von iarutruk
.... zeit hatten wir noch keine muslime in deutschland. und die religionsunterrichte der protestanten und katholiken konnten immer zu gleiche stunde getrennt abgehalten werden.

ich habe mir die freiheit herausgenommen und bin mal da hin und mal dahin gegangen. der religionsunterricht war eine reine aufheiterung für mich und hat mir spaß gemacht.

heutzutage geht es aufgrund der verschiedenen auffassungen der religionen nicht mehr, dass jede religion unterrichtet werden kann. deshalb gehören alle glaubensunterrichte aus der schule verbannt. das leipziger gericht ist deshalb nur wischi waschi, da es nur für den einen schüler und schule gilt..
Kommentar ansehen und als nächstes   
 
+5 | -34
 
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30.11.2011 16:36 Uhr von TommyWosch
Kommentar ansehen @pansy Es ist auch nicht Aufgabe   
 
+17 | -8
 
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30.11.2011 16:37 Uhr von mia_w
der Lehrer, den Schülern Toleranz bei zubringen. Dies obliegt ja wohl immer noch den Eltern.

@Lonezealot

Nicht genug nicht genug.

Korrektes Urteil. Religionen haben nichts in Schulen zu suchen. Kreuz weg, und der Rest auch.

[ nachträglich editiert von mia_w ]
Kommentar ansehen @mia_w   
 
+2 | -27
 
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30.11.2011 16:45 Uhr von LoneZealot
Kommentar ansehen @mia_w & Toleranz   
 
+4 | -10
 
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30.11.2011 16:49 Uhr von Pansy
Da beißt man sich bei so manchem Elternhaus die Zähne aus.

Würden Lehrer bzw. allgemein pädagogische Fachkräfte keine Toleranz lehren bzw. bewusst machen, würde es an unseren Schulen ganz anders aussehen (d.h. schlimmer).

Gerade weil die Schule ein "Ort der Begegnung" ist, kommt man um Toleranz, aber auch um Grenzen, nicht herum.

[ nachträglich editiert von Pansy ]
Kommentar ansehen Von mir aus alle   
 
+4 | -11
 
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30.11.2011 16:49 Uhr von mia_w
Feiertage weg.
Und deren Aufgabe ist vllt die Förderung und Unterstützung der Toleranz, auch als Vorbilder.
Wenn die Heimat dagegen steuert ist es sowieso für die Katz.
Dann sind wir uns ja einig.

[ nachträglich editiert von mia_w ]
Kommentar ansehen Schade   
 
+4 | -18
 
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30.11.2011 16:51 Uhr von ur.ce
Kommentar ansehen @Gangrell   
 
+1 | -23
 
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30.11.2011 17:06 Uhr von LoneZealot
Kommentar ansehen Lehrer und kaum Arbeit   
 
+4 | -5
 
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30.11.2011 17:07 Uhr von Pansy
Lehrer und allgemein pädagogische Fachkräfte haben viel Arbeit außerhalb des normalen Arbeitstages.
Von daher sind die Ferien auch nicht völlig zu genießen.

Hier mal ein Überblick (per Google Text & Tabelle):
http://docs.google.com/...

[ nachträglich editiert von Pansy ]
Kommentar ansehen Gute..   
 
+13 | -1
 
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30.11.2011 17:32 Uhr von Protonator
.. Nachrichten machen den Tag immer etwas besser. Sehr gutes Urteil!
Kommentar ansehen @Pansy   
 
+2 | -8
 
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30.11.2011 17:37 Uhr von LoneZealot
http://docs.google.com/...

Besonders der letzte Punkt, Theater-Konzert- und Opernbesuche.

Weiter oben dann noch "Sprachwochen im Ausland" ;)

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