Mehr Geld für Minijobs
Zum 01.04.2012 oder 01.07.2012 werden neue Regeln für die 7,5 Millionen Minijobber in Kraft treten. Die Entgeltgrenze soll auf 450 Euro angehoben werden. Gleichzeitig ändert sich die rentenrechtliche Beurteilung. Dies soll mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen.
Zusätzlich sollen in zwei Monaten die Grenze von dann 450 Euro überschritten werden dürfen. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge über eine Pauschale. Der Minijobber zahlt aber künftig 4,6% seiner Einkünfte zur Rente dazu und erwirbt dadurch Ansprüche.
Auf Antrag kann man sich von dieser Zahlung befreien lassen. Die Bundesregierung gibt zu, dass die Ansprüche sehr gering sind - 85 Euro mehr Rente bei 40 Jahren Einzahlung und sechs Jahren Erziehungszeit - und der aktive Austritt unnötige Bürokratie verursacht. Es sei keine ausreichende Vorsorge.