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29.11.11 19:07 Uhr
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Landshut: Opfer von Raubüberfall bricht im Gericht zusammen

Bei der Gerichtsverhandlung gegen zwei Spielhallenräuber in Landshut ist eines der Opfer im Gerichtssaal zusammengebrochen und musste mit dem Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die beiden Täter waren bei ihren Überfällen äußerst brutal vorgegangen.

Die Verhandlung soll jetzt am Freitag fortgesetzt werden.


WebReporter: schmidlex
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Opfer, Raubüberfall, Notarzt, Landshut
Quelle: www.wochenblatt.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+8 | -2
 
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Das Verfahren läuft nach dem Jugendstrafrecht ab. Die Täter erwartet – trotz der Brutalität ihrer Vorgehensweise – wohl nur eine geringe Strafe.
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11 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+18 | -3
 
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29.11.2011 19:12 Uhr von Bayernpower71
nur ein Einzelfall

"Wegen zweier Fälle des gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes sitzen der 23-jährige Lagerist Mustafa K. aus Neufahrn und sein Cousin, der 29-jährige Qualitätssicherer Recep K. aus Schwaig auf der Anklagebank."

Das Zitat stammt aus der Quelle, klickt also ruhig den Meldebutton bis die Finger krachen ^^



Edit @ ElChefo, ich CSU-Nazi war schneller ^^

[ nachträglich editiert von Bayernpower71 ]
Kommentar ansehen Im Namen....   
 
+13 | -0
 
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29.11.2011 19:12 Uhr von ElChefo
...der Zivilisation und allem, was heilig ist...
...bitte, liebe Leute, lest nicht die Quelle!

Bitte!

...@bayern
Verdammt. Dabei hab ich doch die Zivilisation beschworen! ^^

[ nachträglich editiert von ElChefo ]
Kommentar ansehen @ ElChefo   
 
+13 | -1
 
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29.11.2011 19:31 Uhr von Lewis Montray Alton
"...bitte, liebe Leute, lest nicht die Quelle!"

Sorry, ich konnte nicht anders.

Mein Statement, wie immer bei solchen Subjekten: Verurteilen, rauswerfen, lebenslanges Einreiseverbot. Bei Verstoss gegen letzteres: Eliminieren und fertig!

"Verdammt. Dabei hab ich doch die Zivilisation beschworen! ^^

Hat wohl nix genützt. Irgendwie scheint Deine Beschwörungsformel nicht zu stimmen.

[ nachträglich editiert von Lewis Montray Alton ]
Kommentar ansehen ???   
 
+12 | -1
 
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29.11.2011 19:36 Uhr von stufstuf
Die Täter sind 23 und 29 Jahre alt...wieso wird noch Jugendstrafrecht angewandt??? Sie dürfen trinken, rauchen, Auto fahren und evtl. wählen. Aber für ihre Taten sind sie nicht voll verantwortlich? Hallo?
Kommentar ansehen @ stufstuf   
 
+2 | -0
 
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29.11.2011 19:47 Uhr von Lewis Montray Alton
Wo steht da was von Jugendstrafrecht?
Kommentar ansehen @Lewis Montray Alton   
 
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29.11.2011 19:52 Uhr von stufstuf
Im Kommentar des Autors.
Kommentar ansehen @ stufstuf   
 
+5 | -0
 
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29.11.2011 19:56 Uhr von Lewis Montray Alton
Sorry, hab ich überlesen. Kann ich mir allerdings zum Einen nicht vorstellen und zum Anderen weiss ich nicht wo der Autor diese Info hernimmt. In der Quelle ist davon nichts zu lesen.
Kommentar ansehen @stufstuf   
 
+2 | -3
 
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29.11.2011 19:57 Uhr von Noseman
Es ist noch eine dritte Person mitangeklagt; die (mittlerweile) 21jährige Freundin des 23jährigen, die zum Tatzeitpunkt (Januar) also wohl noch nicht 21 war.

Deshalb findet die Verhandlung vor der Jugendkammer statt.

Das ist immer so, wenn einer der Täter jünger als 21 ist und heisst entgegen dem Kommentatorenkommentar natürlich NICHT, dass die beiden anderen Täter nach Jugenstrafrecht verknackt werden können. Und die Täterin MUSS auch keineswegs danach verurteilt werden.

Dennoch könnte es natürlich eine zu milde Strafe geben - das hat aber nichts mit der Art der Kammer zu tun.
Kommentar ansehen ...   
 
+6 | -1
 
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29.11.2011 20:31 Uhr von Metalian
"Wegen zweier Fälle des gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes....."

Ich wäre auch dafür, dass man diesen Abschaum zurück in seine Heimat schickt.


Ich habe übrigens selten eine so schlecht zusammengefasste News gelesen.
Das toppt ja sogar tante_mathilda und co.
Kommentar ansehen ??????????????????????????????????????????????????   
 
+5 | -1
 
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29.11.2011 22:24 Uhr von Zuckerstange
"Das Verfahren läuft nach dem Jugendstrafrecht ab. "

"Wegen zweier Fälle des gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes sitzen der 23-jährige Lagerist Mustafa K. aus Neufahrn und sein Cousin, der 29-jährige Qualitätssicherer Recep K. aus Schwaig auf der Anklagebank."

Jugendstrafrecht greift nur bis zum 21. Lebensjahr.
Oder sind dieZzwei so hirngeschädigt, dass man eine Ausnahme macht?
Oder vielleicht doch ein Migranten-Bonus?

Fragen über Fragen!
Kommentar ansehen @zuckerstange ....   
 
+1 | -2
 
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30.11.2011 10:44 Uhr von iarutruk
.... arum liest du nicht die vorherigen kommentare. lese den kommentar von @noseman dann bist du informiert und müsstest keinen solchen käse schreiben.

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