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28.11.11 09:52 Uhr
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Urteil: Opfer ins Koma geprügelt - Täter erhält zwölf Monate auf Bewährung (Update)

Täter Erdin K. (19) musste sich vor Gericht verantworten und erhielt zwölf Monate auf Bewährung. Er hatte auf dem Gladbecker Stadtfest im Mai sein Opfer Kevin (22) ins Koma geprügelt, der ist bis heute ein Pflegefall, liegt mit einem irreparablen Gehirnschaden im Wachkoma.

Zusätzlich muss er noch 120 Sozialstunden ableisten. Die Familie des Opfers will nun Berufung gegen das Skandalurteil einlegen. Der Anwalt der am Boden zerstörten Familie erklärte, Gerechtigkeit sei etwas anderes.

Zwar wird Kevin nie wieder gesund werden, man will aber erreichen, dass der Täter wenigstens eine Gefängnisstrafe erhält. Grotesk: Einen Tag vor dem Gerichtsterm lud der Täter noch ein Gewaltvideo bei Facebook hoch.


WebReporter: fuxxy
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Bild, Leben, Opfer, Täter, Attacke, Justiz, Bewährung, Prügel, Koma, Ruhrgebiet, Schande
Quelle: www.bild.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+18 | -3
 
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Typisch deutsche Urteile. Aber wie auch schon oft angesprochen, das Strafrecht muss eben gründlich überarbeitet werden. Doch da traut sich wohl scheinbar keiner ran.
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34 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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28.11.2011 09:57 Uhr von Lewis Montray Alton
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+16 | -7
 
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28.11.2011 09:57 Uhr von BastB
werden sich Einige über dieses Urteil freuen....
Kommentar ansehen .   
 
+13 | -2
 
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28.11.2011 09:59 Uhr von syndikatM
und? wußte der verfassungsschutz von dem terroristen? und wieso steht er weiterhin auf staatlicher subventionierung?
Kommentar ansehen Wäre   
 
+31 | -2
 
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28.11.2011 09:59 Uhr von CrazyWolf1981
der Täter n Deutscher gewesen wär das Urteil sicher anders ausgefallen. Wie kommts? Direkte Anweisung von Wulff, dass man seine "Freunde" nicht in den Knast stecken darf, egal was sie tun? Oder hat die ganze Täter-Familie dem Richter gedroht? Diese Urteile fördern noch mehr diese Gewalttaten, weil die Täter wissen, ihnen passiert nichts.
Kommentar ansehen Einfach nur zum Kotzen   
 
+20 | -1
 
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28.11.2011 10:02 Uhr von ImmerNurIch
Müssen wir uns demnächst noch bei solchen Tätern entschuldigen?

WANN kommt endlich der Tag, ab dem wieder drastischere Strafen in Umfang und Vollzug eingeführt werden?
Kommentar ansehen was heißt   
 
+12 | -1
 
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28.11.2011 10:09 Uhr von quade34
diese Bewährung? z.B. schlage so, dass kein bleibender Schaden entsteht? Oder eher eine Ermutigung zu weiteren Taten? Die Sozialstunden sind doch ein Witz. Habe mal irgendwo gelesen, dass dabei höchstens 3 -4 Std. je Woche irgendeine Betreuung gemacht werden muss, unter Anleitung eines ebenso verurteilten Täters. Die Betreung verstand sich in diesem Bericht im Aufpassen auf ein Drogenmobil, welches von den Anwohnern behindert wurde. Was für ein Witz und schändliches Urteil. Das arme Opfer wird, wenn es denn kann, sich gerne an den netten Richter erinnern.
Kommentar ansehen Man kann sich leicht vorstellen,   
 
+21 | -1
 
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28.11.2011 10:31 Uhr von DerBelgarath
wie das Urteil ausgefallen wäre, trüge der Täter schwarze Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln und hieße "Kevin", das Opfer wäre aber ein "Erdin" ...
Kommentar ansehen hmm   
 
+11 | -1
 
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28.11.2011 10:58 Uhr von nemesis128
Mich würde eher interessieren, welche Strafe angesetzt worden wäre, wenn ein Richter das Opfer gewesen wäre!
Kommentar ansehen @CrazyWolf1981   
 
+9 | -3
 
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28.11.2011 11:00 Uhr von Venytanion
Die Jagsaison auf die Eingeboren wurde schon vor Jahren eröffnet. Derweil die Jäger ganzjährig Schonzeit haben.
Wie der Jagvervand mitteilte, "sind Queerschläger nie ganz auszuschließen.Man könne es aber nicht hinnehmen das die Bejagden sich zusammenrotten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Deshalb ist es zwingend erforderlich das die Jäger weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen können um sofort jeden Widerstand der Eingeboren zu brechen."
Kommentar ansehen Klar freue ich mich über das Urteil   
 
+2 | -18
 
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28.11.2011 11:12 Uhr von sesh
Kommentar ansehen DerBelgarath   
 
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28.11.2011 11:16 Uhr von sesh
Kommentar ansehen @Venytanion   
 
+2 | -16
 
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28.11.2011 11:18 Uhr von sesh
Kommentar ansehen ähem   
 
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28.11.2011 11:31 Uhr von AktenJoe
ich bin dafür den richter ins koma zu prügeln,
würds sogar machen für 12 monate bewährung
Kommentar ansehen An   
 
+8 | -2
 
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28.11.2011 11:31 Uhr von Alh
unseren Gesetzen liegt es nicht.
Es liegt nur an der Auslegung der Richter und deren Unangreifbarkeit. Beides müsste dringend durch ein weiteres Kontrollorgan geregelt werden, sozusagen ein Controlling der Richter die sich dafür verantworten müssen.
Eventuell würde dies einige 68er Hängengebliebene zum Umdenken anregen.
Das Urteil? Eine Farce ohnegleichen.
Aber lange geht das nicht mehr gut.
Kommentar ansehen @sesh   
 
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28.11.2011 11:43 Uhr von Venytanion
Kommentar ansehen AktenJoe   
 
+1 | -15
 
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28.11.2011 11:49 Uhr von sesh
Kommentar ansehen 19 Jahre   
 
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28.11.2011 11:56 Uhr von pummeluff1976
Und dann noch nicht voll Strafmündig?
Du relativierst das Doch nur weil ein Deutscher hier das Opfer ist scheint mir.
Wäre das Opfer der andere Bengel gewesen, würdest Du hier ganz anders auftretten.

[ nachträglich editiert von pummeluff1976 ]
Kommentar ansehen @pummeluff1976   
 
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28.11.2011 12:17 Uhr von sesh
Kommentar ansehen @sesh   
 
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28.11.2011 12:19 Uhr von j.wankelbrecher
"Und weil der Täter nicht voll strafmündig ist (19 Jahre) kriegt er ein entsprechendes Urteil."

mit wievielen jahren ist man dann strafmündig? deutsche ab 14 (und erwachsen mit 18!) und die anderen??? vielleicht erst nach konvertierung???

bist du der mörder oder ein freund von dir??????

@thema:
eine richtige schande für unsere deutsche justiz!!!! ich hoffe, dass der richter auch verklagt wird!!!

[ nachträglich editiert von j.wankelbrecher ]
Kommentar ansehen @nokia1234   
 
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28.11.2011 12:22 Uhr von sesh
Kommentar ansehen P.S.: @j.wankelbrecher   
 
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28.11.2011 12:31 Uhr von sesh
Kommentar ansehen ..   
 
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28.11.2011 13:05 Uhr von neinOMG
Kennt wer das Facebook Profil von Erdin K ?
Kommentar ansehen sowas   
 
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28.11.2011 14:31 Uhr von Mankind3
sollte nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt werden.

Das war immerhin keine harmlose Klopperei mit ein paar blauen Flecken, sondern das Opfer liegt mit irreparablen Hirnschäden im Wachkoma.

Wie du sowas noch verteidigen kannst Sesh ist mir unbegreiflich. Und mir ist es egal ob der Täter ein Einwanderer ist oder nicht. Er hat das Leben einer anderen Person und deren Familie zerstört und dafür sollte er auch zur Verantwortung gezogen werden und zwar mit mehr als 1 Jahr auf Bewährung.
Kommentar ansehen Gegen...   
 
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28.11.2011 14:31 Uhr von Der.Blonde
...den Gladbecker Amtsrichter Friedrich Korf kann durchaus Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB gestellt werden. Er hat durch sein Urteil den ihm von den Bürgern übertragenen Schutzauftrag schwerwiegend verletzt. Die schwerwiegenden Folgen, er wird sein weiteres Leben ein Pflegefall bleiben, für das Opfer wurden völlig außer acht gelassen. Alleine wegen der Signalwirkung und der schlimmen Folgen wäre eine Freiheitsstrafe mahr als angebracht gewesen. In der Urteilsbegründung lies er verlauten: "Sein Leben lang wird Erdin K. für seine Tat zahlen müssen." Es ist wohl absehbar, dass Edin K. von seinem 400-Euro-Job weder die Behandlungskosten noch ein Schmerzensgeld bezahlen kann und wird, ist es unzulässig bei der Urteilsfindung Straf- und Zivilrecht zu vermischen. Richter Korf hat sich parteiisch auf die Seite des Täters gestellt und dadurch seine Pflichten als unabhängiger Rechtsspruchkörper somit vollständig missachtet.
Kommentar ansehen sesh   
 
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28.11.2011 15:08 Uhr von Bayernpower71
musst du nicht selber abkotzen wenn du dir deine Texte nochmal durchliest?

Naja, Berufung wird nix bringen. Eine Krähe (LG) hackt der anderen Krähe (AG) bekanntlich kein Auge aus.

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