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16.11.11 16:04 Uhr
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Marbach: Geldstrafe für eheliche Gewalt und Morddrohung

3.600 Euro muss der Besitzer eines Döner-Imbiss als Strafe für die Schläge und die Morddrohung gegen seine Exfrau zahlen. Der 35-jährige Mann hatte seine ebenfalls türkischstämmige Frau mehrfach vor den Kindern geschlagen und mit einem Rasiermesser bedroht. Er wollte damit die Trennung verhindern.

Die Ehefrau hatte nach den ersten Misshandlungen heimlich Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Polizei sprach daraufhin einen Platzverweis aus und ließen sich die Wohnungsschlüssel aushändigen. Allerdings verschaffte sich der Täter wieder Zutritt zur Wohnung und bedrohte seine Frau erneut.

Der Richter wertete diese Übergriffe als "Grenzfall zur gefährlichen Körperverletzung" und sprach die Geldstrafe aus. Diese erschien dem Mann allerdings zu hoch. Der Richter wies das zurück, da sich der Täter einen Luxus-SUV leistete und für seine Kinder auch noch viel zu geringen Unterhalt bezahlt.


WebReporter: Jolly.Roger
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Gewalt, Geldstrafe, Morddrohung
Quelle: www.stuttgarter-nachrichten.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Der Täter zeigte vor Gericht keinerlei Reue und log wohl anfangs auch, was sein tatsächliches Einkommen betraf.

Die Strafe scheint auch einen nicht unerheblichen Bonus zu beinhalten, immerhin war er kein Ersttäter.
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1 User-Kommentar Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen "Der Richter ... sprach die Geldstrafe aus."   
 
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16.11.2011 16:11 Uhr von j.wankelbrecher
wieviel kostet jetzt eine morddrohung?
oder muss man dafür einen bestimmten hintergrund haben?

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