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16.11.11 09:03 Uhr
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Berlin: Tempo-30-Zone vor Kitas und Schulen - Autofahrerin sieht ihr Grundrecht verletzt

Das Berliner Verwaltungsgericht muss heute darüber entscheiden, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer vor Schulen und Kindertagesstätten rechtens ist oder die Grundrechte der Autofahrer verletzt.

Konkret geht es um zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen: An der Clayallee im Stadtteil Dahlem vor der Rudolf-Steiner-Schule und einer Kindertagesstätte sowie am Teltower Damm vor der John-F.-Kennedy-Schule.

Die Beschränkungen gelten nur tagsüber und an Werktagen von 7 bis 17 Uhr. Geklagt hatte eine Frau, die wegen der Tempo-30-Zonen ihr Grundrecht als Autofahrer beeinträchtigt sieht.


WebReporter: kickingcrocodile
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Berlin, Tempo, Grundrecht, Tempo-30-Zone
Quelle: www.berlin.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+114 | -14
 
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So ganz viel Verstand scheint diese Lady nicht abbekommen zu haben. Wenn Sie noch nicht mal soviel Einsicht hat, dass vor Einrichtungen für Kinder mal für eine halbe Minute Tempo 30 angesagt ist, kann sie einem eigentlich nur noch Leid tun. wie wär´s mit einer Führerscheinnachprüfung?
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58 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+95 | -24
 
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16.11.2011 09:09 Uhr von Conner7
Fahren Frauen nicht grundsätzlich Tempo 30 überall^^
Kommentar ansehen unglaublich   
 
+87 | -18
 
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16.11.2011 09:10 Uhr von ImmerNurIch
Der sollte der Führerschein auf Lebzeit abgenommen werden.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, der hat sich an die dort herrschenden Spielregeln zu halten.
Wer mit solchen Argumenten einhergeht, der zeigt doch, dass er keine ausreichende Reife zum Führen eines Fahrzeugs hat. Die würde sicherlich NICHT vom Gas gehen, wenn dort Kinder am Straßenrand stünden.
Kommentar ansehen Was zum Teufel...   
 
+43 | -6
 
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16.11.2011 09:19 Uhr von Jaecko
Da das "Grundrecht" die StVO ist und dort nicht verboten ist, vor Schulen & Co. entsprechende Tempobegrenzungen aufzustellen, könnte diejenige sich bzw. dem Staat die unnötigen Verfahrenskosten sparen.

Manche zeigen halt einfach zu direkt, dass sie nur rasen wollen. Is ja auch sooooo schlimm, wenn man mal 300m nur 30 statt 50 fahren kann. Geht ja sooooo viel Zeit verloren.

Oder ist die schon so alt, dass sie nicht mehr so lang hat und die Zeit unbedingt braucht? Dann würd ich an ihrer Stelle aber nicht noch mehr Zeit mit so nem Mist verblödeln.

[ nachträglich editiert von Jaecko ]
Kommentar ansehen Von welchem "Grundrecht"   
 
+43 | -5
 
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16.11.2011 09:21 Uhr von Zeus35
schwafelt ihr Anwalt da eigentlich?

Grundrechte sind sowieso mittlerweile in der BRD eine bedrohte Art, und werden laufend abgeknallt, da wird sie keinen Richter finden der den Joke mit macht.

Sie sollte doch schon froh sein, dass das Limit zeitlich begrenzt ist, was auch nicht selbstverständlich ist! Es läßt sich doch so schön blitzen vor einer Schule nachts um drei.
Kommentar ansehen Tempo-30-Zone   
 
+59 | -5
 
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16.11.2011 09:27 Uhr von Para_shut
ich wohne in einer tempo-30-zone und beobachte öfter die raser.
meißtens sind es frauen die sich nicht an die regel halten.
andererseits sind es doch überwiegend frauen die einen raser lynchen wollen wenn mal ein kind zu schaden kommt.
für mich hat die frau in der news einen gewaltigen lattenschuss.
Kommentar ansehen bitte,,,   
 
+13 | -3
 
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16.11.2011 09:31 Uhr von Katerle
gebt der frau ein gehirn und dem anwalt sachverstand bzw. weniger geldgeilheit, denn dann würden beide darüber nachdenken

dass kinder schnell mal auf die straße laufen ohne zu schauen
dass je höher die geschwindigkeit auch der bremsweg länger wird
und drittens das garantiert dadurch die zahl der unfälle mit kindern sich erhöht
Kommentar ansehen Der guten   
 
+17 | -4
 
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16.11.2011 09:33 Uhr von vmaxxer
Der guten sollte man anschließend den Führerschein abnehmen da Sie gefährliche Situationen scheinbar nicht einschätzen kann.
Achja, und den §1 StVO kann man natürlich auch anwenden:
§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Kommentar ansehen .   
 
+16 | -13
 
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16.11.2011 09:35 Uhr von xevii
Aber warum in Hamburg vor Schulen von 6-22 Uhr man 30 fahren soll muss mir nochmal einer erklären.

Zu meiner Schulzeit war ich um spätestes 15 Uhr aus dem Klassenraum raus.

Dann eventuell noch 3-4 AGs die Nachmittags ablaufen aber muss deshalb son tam tam gemacht werden? Ab 18 Uhr kann man das aufheben! Weil Abends nervt das wirklich!

Soweit ich weiß dürfen unter 14jährige doch eh nur bis max. 22 Uhr draußen sein? Welcher unter 14 jährige hängt bis 21:55 an seiner Schule ? schwachsinn x_x
Kommentar ansehen @xevii   
 
+8 | -5
 
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16.11.2011 09:41 Uhr von Jaecko
Das war mal.
Dank G8 & Co hocken die Schüler im Winter from "Dawn till Dusk" drin. Und es gibt (bzw. gab zumindest bei uns) regelmässig irgendwelche Veranstaltungen, wo einige noch bis 9-10 abends drin waren.
z.B. die ganzen Theaterproben (wo durchaus U14 dabei waren), weil ja die Lehrer Vor-/Nachmittags noch keine Zeit haben.
Kommentar ansehen ...   
 
+12 | -5
 
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16.11.2011 09:46 Uhr von Norman-86
Ist ja sooo schlim Tempo 30 an solchen zonen zu Fahren.

Das finde ich Persönlich auch GUT so das es Tempo 30 ist, auch wenn es nervt 30 zu fahren, kennt ja jeder der Auto fährt.

Aber es ist halt in Ordnung an solchen zonen 30 zu fahren, lieber zu langsam als zu schnell wenn es kracht.

Diese Autofahrerin hat bestimmt keine Kinder, sonst würde Sie anderst denken/ticken.

Wenn ich wüsste das jemand mein Kind anfährt weil er unbedingt 50 fahren wollte wo Täglich Kinder über die Strasse huschen, den würde ich sowas von "Da Platzt mir der Helm"..
Kommentar ansehen Gut ist schon mal, dass sie   
 
+9 | -3
 
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16.11.2011 09:47 Uhr von Oberlehrer
nicht auf ihr Grundrecht "sich zu entblöden" verzichtet.

Die Kinder haben übrigens auch ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit!
Kommentar ansehen Erst 30km/h dann 50km/h   
 
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16.11.2011 09:50 Uhr von dajus
Was mich wundert ist, dass sie es wohl noch nicht als Einschränkung ansieht "nur" mit 50km/h an der Schule vorbei zu rauschen.
Vielleicht wird sie, ob des möglichen Erfolges beflügelt, dann ein generelles Tempolimit in Ortschaften aufzuheben....
Halt mit 180km/h mal an der Schule vorbei?
Warum nicht, kann sie dann doch dann in Ruhe die flugbahn des angefahrenen Kindes beobachten....
Mal ehrlich:
Spinnt die?
Im Übrigen hätte ich auch gern, dass die Frau sämtliche Verfahrenskosten zu tragen hat. Ich sehe nicht ein, das dieses Verfahren am Schluss noch aus der Staatskasse, also von meinen Steuern bezahlt wird!

Ich hoffe, sie wird als nicht Verantwortungsbewusst genug zum führen eines Fahrzeuges eingestuft und ihr Führerschein wird eingezogen!

[ nachträglich editiert von dajus ]
Kommentar ansehen heftig   
 
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16.11.2011 09:51 Uhr von Petaa
Also vor Schulen und co. sehe ich solche Begrenzungen vollkommen ein. Aber bei uns gibt es ein langes Stück Bundesstraße, dass 22-6 Uhr Zone 30 ist. Dort hat man wegen dem Lärmschutz die Geschwindigkeit reduziert weil man wohl zu geizig war die ramponierte Straße zu sanieren.
An diesen Stellen fahre ich schon aus Prinzip keine 30.
Kommentar ansehen Ich bin dafür...   
 
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16.11.2011 09:53 Uhr von Jlaebbischer
...vor dem haus dieser Frau eine Tempo 200-Zone einzurichten. Schliesslich sehe ich mich in meinen Grundrechten verletzt, wenn nicht vor dem haus dieser Frau so schnell fahren darf, wie ich möchte!
Kommentar ansehen Das mit dem Lärmschutz...   
 
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16.11.2011 09:57 Uhr von Jaecko
... ist auch so ne Sache, die zumindest bei mir den gegenteiligen Effekt hat. Nur wg. Lärmschutz 30 statt 50 heisst hier zum Einen mal runterschalten, was die Drehzahl erhöht und damit wieder lauter ist. Zum Anderen ist man dann länger unterwegs und produziert auf diesem Abschnitt dann eine grössere "Menge" an Lärm.

Bei Autobahnen, wo´s dann um 120 statt Vmax geht, isses ja noch nachvollziehbar.
Kommentar ansehen gerade wegen solchen frauen   
 
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16.11.2011 10:08 Uhr von Nerdi
müssen solche schilder überhaupt erst aufgestellt werden.
Kommentar ansehen Kinder verhalten sich unberechenbar...   
 
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16.11.2011 10:34 Uhr von CrazyCatD
auch wenn sie Verkehrsschulung hatten sind Kinder im Straßenverkehr nicht so achtsam und man muss vor Schulen und Kindergärten aufpassen wie ein Schießhund, die laufen eventuell ohne zu gucken auf die Straße oder auch zwischen parkenden Autos durch und man sieht sie zu Spät, von daher sind vor Schulen und Kindergärten 30er Zonen wirklich angebracht, wenn man schneller Fahren würde könnte man im Notfall gar nicht schnell genug Reagieren, ich würde eher die Kinder für eine Gegenklage Vertreten mit dem Grundrecht sich ohne Gefahr durch Raser im Straßenverkehr bewegen zu können.

[ nachträglich editiert von CrazyCatD ]
Kommentar ansehen ich muss   
 
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16.11.2011 10:35 Uhr von Xanoskar
doch ein wenig schmunzeln, denn die Dummheit der Menschheit amüsiert mich mitlerweile nur noch... die Frau hat gar kein anrecht auf das führen eines KFZ (die gesetzes passage muss mir doch mal gezeigt werden) und der Richter der nicht sofort eine Ablehnung der Anklage erwägt sollte auch mal drüber nachdenken ob er den richtigen Beruf ausübt. Grundrecht... das ich nich lache... als nächstes beharre ich auf mein Grundrecht als Mann mich fortzupflanzen und wehe irgendeine tussi macht die Beine nich Breit... *kopfschüttel*

[ nachträglich editiert von Xanoskar ]
Kommentar ansehen recht...   
 
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16.11.2011 10:43 Uhr von gofisch
hat die frau! wo kämen wir denn hin, wenn man uns das gott gegebene recht auf plattfahren von schulkindern wegnehmen würde - frechheit so was. ^^

wenigstens verdient wieder ein anwalt gut geld für nichts, weil das urteil kann man sich ja denken, oder? :)

[ nachträglich editiert von gofisch ]
Kommentar ansehen Ich verstehe die Aufregung nicht!   
 
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16.11.2011 10:52 Uhr von DerBelgarath
Eigentlich weiß doch jeder, daß Grundrechte nicht schrankenlos gelten, sondern spätestens dort ihre Grenze finden, wo sie mit den Grundrechten anderer kollidieren.

Der Ausgang des Verfahrens ist also vorhersehbar.

Aber ich verstehe die Aufregung hier in SN nicht!

Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten - entweder die Frau wird abgebürstet, und bleibt auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen und hat so für teuer Geld etwas gelernt - oder aber sie gewinnt.

Dann hätten wir alle ihr Unrecht getan und müssten nächtens unser Kissen naßweinen vor Scham, daß dieses arme Hascherl jahrelang in ihrem Grundrecht verletzt worden ist.

Also ich sehe dem Ausgang des Verfahrens mehr als gelassen entgegen!
Kommentar ansehen Die Pappe muss weg!   
 
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16.11.2011 10:57 Uhr von Stigma_Bln
Wie man auf die Idee kommt, überhaupt sowas zu klagen is unglaublich. Die wird keine Kinder haben und wird Single sein. Das is ein Aufschrei von Dummheit um wenigstens ein wenig Aufmerksamkeit zu bekommen. Der Führerschein muss ihr entzogen werden. Sie scheint ja nicht in der Lage zu sein, ein KfZ führen zu dürfen bzw. scheint sie zu Risikobereit zu sein. Jeder normale Mensch weis, dass Kinder unberechenbar sind. Mutproben z.B. die dann einfach vors Auto hüppen. Mit 50 (bzw die meisten dann mit 50+10/20) wird man das Fahrzeug nich mehr zum Stillstand bewegen können. Und dann?
Ich bin selber ein Sportlicher Fahrer aber ich finde 30er Zonen vor Schulen Kitas und allen Einrichtungen, wo Kinder unmittelbar dabei sein gut.
In Zossen haben die vor der Grundschule die 30er Zone weggenommen und siehe da. Es sind wieder mehr Unfälle. Obwohl da ne Ampel ist.

Fassen wir nochmal zusammen: Frau -> Führerschein abnehmen
Anwalt -> Er will nur Geld, den sollte man seine Lizenz entziehen, da er seine Mandantin auf jeden Fall ins Messer laufen lässt.
Kommentar ansehen Frau packen, 4 Tage am Stück Ohrlaschen verteilen   
 
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16.11.2011 11:04 Uhr von mr.easht
dann mal schauen, ob Sie wieder zu Verstand gekommen ist - oder immer noch hanebüchenden Dünnschiss verzapft.

Sollen Sie Ihr Recht geben. Beim ersten Unfall, den Sie in eienr 30er Zone hat, ALLES privat zahlen lassen, sodass Sie keine Lebensgrundlage mehr hat. Wind sähen, Sturm ernten etc.
Kommentar ansehen Recht   
 
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16.11.2011 11:06 Uhr von PerfektMind
Die Frau scheint wohl garnicht so unrecht zu haben, wenn dieser Fall jetzt sogar geprüft wird....
Kommentar ansehen Oh man   
 
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16.11.2011 11:14 Uhr von Warpilein2
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein


Das hat die Frau bewiesen!
Kommentar ansehen Grundrechte   
 
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16.11.2011 11:14 Uhr von GroundHound
Die Frau scheint den öffentlichen Straßenverkehr mit ihrem Wohnzimmer zu verwechseln.
Wer motorisiert am öffentlichen Straßenverkehr teil nimmt, hat sich den Regeln da zu unterwerfen. Grundrechte gelten nur noch eingeschränkt! Demnächst kommt noch jemand auf die Idee zu fordern, dass Nummernschilder abgeschafft werden, weil es gegen den Datenschutz verstößt...

Davon abgesehen, kann der Schuss für die Frau gewaltig nach hinten losgehen. Denn offensichtlich ist sie charakterlich nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen. In diesen Fällen kann der Führerschein eingezogen werden. Da helfen ihr auch ihre Grundrechte nicht.

[ nachträglich editiert von GroundHound ]

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