Lufthansa sperrte Stewardess und Familie zu Unrecht für Personalflüge
Das Arbeitsgericht in Frankfurt/Main musste in einem Rechtsstreit einer Stewardess gegen ihren Arbeitgeber, der Lufthansa, Recht sprechen. Die Flugbegleiterin klagte, weil ihr Arbeitgeber ihr nebst Familie sämtliche Personalflüge gestrichen hatte. Das Gericht gab ihr Recht.
Zunächst stand ihr Ehemann im Fokus, der flog nämlich ziemlich oft. Seit 2004 waren es jährlich 54 Flüge. Ihm wurden "aufgrund von Unklarheiten" die Personalflüge gestrichen. Jedoch flog er nicht aus geschäftlichen Gründen, sondern weil das Paar Freunde in den USA und ein Ferienhaus in Italien hatte.
Kurz darauf wurden der Stewardess und den gemeinsamen drei Kindern ebenfalls die Personalflüge gesperrt. Doch Lufthansa, konnte keine Verfehlungen nachweisen. Die Stewardess und ihre Familie setzten sich durch und gewannen den Prozess.