Verfassungsrichter fordert Volksentscheide auf Bundesebene
Der Verfassungsrichter Peter M. Huber fordert die Möglichkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene. Diese sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden. Die Regelung zu Volksentscheiden in Bayern hätte sich bewährt.
Huber sagte dazu auf einer Juristentagung: "Das ist der eigentliche Charme der direkten Demokratie." Die direkte Demokratie würde somit gestärkt, auch wenn Volksentscheide nicht ständig Anwendung finden würden. Es könnten so maximal ein bis zwei Volksentscheide im Jahr abgehalten werden.
Huber, der als eher konservatives Mitglied des zweiten Senates gilt, ist seit 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er vertritt die plebiszitäre Lobby "Mehr Demokratie".