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03.11.11 14:27 Uhr
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Hells Angels-Mitglied erschoss Polizisten und wurde freigesprochen

Der Rocker Karl-Heinz B., welcher der Organisation "Hells Angels" angehört, wurde nun nach der ersten Verurteilung freigesprochen. Achteinhalb Jahre Haft lautete das erste Urteil im März 2010.

Der Angeklagte habe durch eine vergläserte Tür einen Polizisten erschossen. Am Tattag versuchte das SEK der Polizei das Hells Angels-Mitglied zu verhaften. Dieser war in der Annahme, dass es sich um die konkurrierende Gruppe "Bandidos" handelt, welche ihn und seine Verlobte töten wollte.

Als auf "Verpisst euch!" keine Reaktion erfolgte, schoss das Hells Angels-Mitglied durch seine Haustür. Der Rocker wurde nun vom BGH wegen irrtümlicher Notwehr freigesprochen. Der BGH argumentiere, dass der Rocker nicht seine Position verraten wollte und deshalb keinen Warnschuss abgeben konnte.


WebReporter: s4ger
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Tod, Polizist, Mitglied, Freispruch, BGH, Hells Angels
Quelle: www.stern.de
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39 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen tjo..   
 
+66 | -31
 
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03.11.2011 14:31 Uhr von FuseHack
..sehe ich genauso. eindeutig notwehr.
Kommentar ansehen Seltenheitswert!   
 
+42 | -14
 
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03.11.2011 14:31 Uhr von StefanPommel
Selten, dass Richter noch Menschen ein Recht auf Notwehr einräumen!
Im Normalfall muss man ja erst mal hinüberströmt in der Ecke liegen, bevor man vielleicht ein Schimpfwort äußern darf.
Kommentar ansehen Ahgr   
 
+2 | -9
 
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03.11.2011 14:31 Uhr von StefanPommel
Doppler ;)

[ nachträglich editiert von StefanPommel ]
Kommentar ansehen ziemlich verfahrene sache...   
 
+28 | -7
 
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03.11.2011 14:36 Uhr von erw
...ich möchte nicht der richter sein für sowas.
Kommentar ansehen hells angels   
 
+16 | -11
 
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03.11.2011 14:49 Uhr von Nerdi
brauchen keinen waffenschein?
Kommentar ansehen @Nerdi   
 
+45 | -4
 
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03.11.2011 14:57 Uhr von das kleine krokodil
die Waffe war legal sagt zumindest die Gewerkschaft der Polizei: "Für die Gewerkschaft der Polizei sei es ein Skandal, dass ein führendes Mitglied einer als hochkriminell bekannten Rockerbande in den Besitz legaler Waffen kommen konnte."
http://www.gdp.de/...

Wobei man natürlich schon fragen darf warum zur Hölle haben die Polizisten nicht auf den Satz "Verpiss Dich" reagiert und ganz klar gesagt, dass sie Polizisten sind, dann währe vermutlich nichts passiert. Und ob es überhaupt nötig war zu versuchen mitten in der Nacht die Tür aufzubrechen, anstatt zu klingeln ist sicherlich auch eine Berechtigte Frage.
Kommentar ansehen Kann   
 
+7 | -43
 
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03.11.2011 15:11 Uhr von Alh
Kommentar ansehen juristisch einwandfrei   
 
+31 | -5
 
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03.11.2011 15:18 Uhr von vandeelen
Da sich der Täter offenbar in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befand, ist ja wohl nur logische Schlussfolgerung ihm vom Vorwurf eines VORSATZ-Deliktes freizusprechen. Viele scheinen hier aber wohl zu verkennen, dass er natürlich aufgrund dieser Umstände wegen fahrlässiger Tötung bestraft wird. Das Wort Freispruch ist in dieser "news" ein wenig irreführend.
Kommentar ansehen Ich würde   
 
+12 | -1
 
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03.11.2011 15:22 Uhr von kingoftf
wahrscheinlich, wenn ich begründeten Schiss vor den Bandidos hätte, mich auch wundern, wenn mitten in der Nacht jemand mit einem Rammbock an meiner Tür klopft und dann auch zu Mitteln greifen, um mich zu wehren. In dem Fall ist es natürlich tragisch, dass es dabei zu einem Todesfall kam.
Mich wundert weiterhin, warum ein Mitglied der SEK keine Schusssichere Weste anhat, wenn er bei den HE klingelt.....


Wir hatten hier vor ein paar Tagen einen ähnlichen Fall, 2 Jugendliche, wahrscheinlich hackedicht, klingeln morgens um 04:30 (!!!) mitten in der Pampa bei dem Besitzer einer Finca, wo denn in der Gegend eine Party wäre.

Der wähnte wahrscheinlich das Ende der Welt und hat dem Auto der Jugendlichen eine Ladung Schrot verpasst.
Nix passiert, außer ein paar Löcher im Blech, aber das hätte ähnlich wie bei diesem Fall ausgehen können
Kommentar ansehen ....   
 
+9 | -6
 
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03.11.2011 15:30 Uhr von Perisecor
Mich würde interessieren, welche juristischen Kenntnisse User wie StefanPommel oder Alh haben.

Irgendwie muss man ja zu solch bescheuerten Schlüssen kommen.


Aber hey, wen interessieren schon §§ 32 ff. StGB wenn man blöde herumnölen kann.


@ vandeelen

Man darf in Deutschland niemanden wegen eines Verbrechens zweimal anklagen. Ob eine Anklage auf fahrlässige Tötung erfolgreich wäre, wage ich persönlich zu bezweifeln - die seltene Anwendung des § 222 StGB im Zusammenhang mit ähnlichen Fällen dient dazu als Anhaltspunkt, genau so, wie die Fahrlässigkeit nach dem vielzitierten § 276 II BGB nicht unbedingt zutreffend ist.

[ nachträglich editiert von Perisecor ]
Kommentar ansehen ..,,,,....   
 
+13 | -3
 
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03.11.2011 15:43 Uhr von Dracultepes
Ein gutes Urteil.
Kommentar ansehen kingoftf   
 
+4 | -0
 
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03.11.2011 15:54 Uhr von sundiego
"Mich wundert weiterhin, warum ein Mitglied der SEK keine Schusssichere Weste anhat, wenn er bei den HE klingelt....."

Natürlich hatte er eine schusssichere Weste, aber die hilft auch nichts wenn man grad seitlich zur Tür steht. Glaube jedenfalls, dass es so war. Ziemlich unglückliche Situation jedenfalls.


@das kleine krokodil

"Wobei man natürlich schon fragen darf warum zur Hölle haben die Polizisten nicht auf den Satz "Verpiss Dich" reagiert und ganz klar gesagt, dass sie Polizisten sind, dann währe vermutlich nichts passiert. Und ob es überhaupt nötig war zu versuchen mitten in der Nacht die Tür aufzubrechen, anstatt zu klingeln ist sicherlich auch eine Berechtigte Frage. "

Es war das SEK!! Hast schonmal gesehen, dass das SEK klingelt und freundlich fragt ob sie die Person festnehmen dürfen? Wenn er Nein sagt, gehen sie wieder?
......
Die werden sich schon was dabei gedacht haben, die machen das nunmal tagtäglich.
Kommentar ansehen ...   
 
+4 | -15
 
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03.11.2011 15:59 Uhr von Johnny Cache
Kommentar ansehen @ Johnny Cache   
 
+8 | -5
 
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03.11.2011 16:09 Uhr von Perisecor
Du hast halt völlig außer Acht gelassen, dass er zurecht einen Angriff einer feindlichen Gang vermutet hat.

Schämen muss man sich daher für fachfremde Leute wie dich, die sich anmaßen über solche Dinge zu urteilen, ohne auch nur den Fall verstanden zu haben - von der Begründung der Entscheidung ganz zu schweigen.
Kommentar ansehen ,.,.,.,.,.,.,..,.,.   
 
+8 | -1
 
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03.11.2011 16:22 Uhr von Dracultepes
"Hierauf sowie auf das Einschalten des Lichts reagierten die SEK-Beamten nicht; sie gaben sich nicht zu erkennen und fuhren fort, die Türverriegelungen aufzubrechen."

"Das Geschoss durchschlug die Verglasung der Tür, drang durch den Armausschnitt der Panzerweste des an der Tür arbeitenden Polizeibeamten ein und tötete diesen."

http://www.lawblog.de/...
Kommentar ansehen hier wird ...   
 
+3 | -20
 
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03.11.2011 16:23 Uhr von iarutruk
Kommentar ansehen @iarutruk   
 
+15 | -3
 
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03.11.2011 16:26 Uhr von Dracultepes
"ok, dieser mann hatte berechtigt eine waffe (waffenschein) dann berechtigt ihn niemals eine gelegenheit auf einen menschen zu schießen. "

Doch wenn er sein Leben bedroht sieht berechtigt ihn das. Nennt sich Notwehr. Und die Polizei hat nun nicht gerade wenig zu dieser Gegebenheit beigetragen.
Kommentar ansehen @ iartruk   
 
+13 | -6
 
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03.11.2011 16:29 Uhr von Perisecor
Und mal wieder ein extrem geistreicher Kommentar von dir.

"von manchen usern ein gedanklicher schrott verbreitet"

Sagt der Typ, der von deutschen Gesetzen und juristischen Prüfungen keinerlei Ahnung hat. Nein, im Gegenteil, sogar noch massiv unterstreicht, wie blind und unwissend er eigentlich unterwegs ist.


"dann berechtigt ihn niemals eine gelegenheit auf einen menschen zu schießen"

Das sieht der BGH offensichtlich anders. Und der BGH > du.


"die hell angels stehen in der öffentlichkeit in einem schlechten licht"

Und deswegen müssen sie sich von den Bandidos abknallen lassen bzw. dürfen sich generell nicht zur Wehr setzen? Du forderst also, diesen Leuten ihre Menschenrechte abzuerkennen, weil ihre Organisation deiner Meinung nach einen schlechten Ruf hat? Ernsthaft?


"den richter, der diesen mörder freigesprochen hat, sollte mit ihm 15 jahre zusammen in einer zelle sitzen. "

Was wäre die Anspruchsgrundlage dafür?

Und warum bezeichnest du diesen Mann als "Mörder"?
http://dejure.org/...
Welche(s) Mordmerkmal(e) hat er denn deiner Meinung nach so erfüllt?


"hätte ich heute etwas gegessen alles ieder hochkommen würde"

So geht´s mir lustigerweise bei jedem deiner Kommentare. Immer, wenn ich denke, es geht nicht blöder, tauchst du auf und versetzt mich in absolutes Staunen.
Kommentar ansehen @ Alh   
 
+17 | -2
 
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03.11.2011 16:37 Uhr von DerBelgarath
"Da bringt ein Täter jemanden um und dann wird er freigesprochen? Das ist ja nur noch verdächtig.
Die Polizei hätte sich nicht pc verhalten sollen, sondern diese Bande auch gleich über den Haufen schießen und davor die Bude stürmen sollen. "


Genau das hatte die Polizei ja auch vorgehabt, es ist nur an ihrer Unfähigkeit gescheitert.

Der Fall war ja vor einem halben Jahr hier schon diskutiert worden, und damals war für mich die vermeintliche Notwehrsituation schon klar erkennbar.

Man erinnere sich: Wohl wissend, daß es einen Krieg zwischen zwei Rockerbanden gibt, daß der Betroffene einen Waffenschein besitzt und erst vor kurzem bei ihm eingebrochen worden war, entschloß sich die Polizei, wegen einer Ermittlung wegen Förderung der Prostitution nicht etwas höflich zu klingeln und einen Hausdurchsuchungsbefehl zu präsentieren, sondern statt dessen in dunkler Nacht die Tür aufzubrechen und dann das Haus zu stürmen.

Damit ging man bewußt das Risiko ein, daß der Mann durch den Lärm geweckt wird und einen Überfall der verfeindeten Bande befürchtend von seiner legalen Schußwaffe ebenso legalen Gebrauch macht.

Was dann geschehen ist, liegt voll im Verantwortungsbereich der Polizei!
Kommentar ansehen full ack   
 
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03.11.2011 17:08 Uhr von gofisch
mit dem vorposter.

man kann von den hells angels halten was man will, aber angesichts der umstände war die gerichtsentscheidung richtig.
Kommentar ansehen mann ...   
 
+3 | -15
 
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03.11.2011 17:10 Uhr von iarutruk
Kommentar ansehen ..   
 
+3 | -4
 
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03.11.2011 17:18 Uhr von ChRiSsTyLeR
"Der Rocker Karl-Heinz..."

ohne Worte xD
Kommentar ansehen Vor dem Recht sind alle gleich   
 
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03.11.2011 17:24 Uhr von DerBelgarath
ist ein alter Rechtsgrundsatz.

Der Rocker ist genau so zu behandeln wie der Zeuge Jehovas, die Oma genauso wie der Professor für Altertumsforschung.

Der Täter besaß ganz legal eine Schußwaffe, über die Gründe, warum ihm möglicherweise der Waffenschein hätte verweigert werden können, sollen oder müssen ist hier müßig zu spekulieren - er besaß ihn nun mal!

Und auch wenn sich Karl-Heinz B. durch seinen Umgang mit fragwürdigen Personen aus der Szene selbst in die Gefahr begeben haben könnte, daß er überfallen wird oder bei ihm eingebrochen wurde, so ändern das nichts, nicht das Geringste, an seinem Grundrecht auf Unverletztlichkeit der Wohnung.

Dieses Grundrecht darf man in diesem Land (noch?) ganz legal mit der Waffe verteidigen, wenn man denn eine hat.

Das ist (noch?) geltendes Recht, und daher sind auch die Gerichte gehalten, dieses geltende Recht zur Anwendung zu bringen.

Im Einzelfall mag man das bedauern, so wie man auch manch andere Urteil bedauert, das in diesem Land fällt.

Aber dieses Urteil steht in Übereinklang mit guter Rechtstradition, die aus ebenso gutem Grund nach 1945 das Recht zur Notwehr als ganz starkes Recht des Bürgers herausgestellt hat!
Kommentar ansehen @iarutruk   
 
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03.11.2011 18:06 Uhr von Dracultepes
"... leute, wie komme ich denn überhaupt in eine notlage, dass ich mich mit einer waffe schützen muss. doch nur wenn ich mich selbst am rande der legalität bewege."

Hat der Rentner nahe Bremen sich auch am Rande der illegalität bewegt? Ich meine er wurde überfallen und hat sich mit einer Waffe geschützt.

Deine Aussage lässt darauf schließen das er ziemlich am rande der legalität war.
Kommentar ansehen Tatsache ist...   
 
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03.11.2011 18:07 Uhr von obelixv8
Er hat(te) einen Waffenschein und die Polizei wusste das vorher, und das jemand der Waffen hat ( und sie auch benutzen darf ) dies auch tut wenn jemand wie wild die tür einzutreten versucht OHNE zu schreien POLIZEI oder einfach zu klingeln und darauf hinzu weisen wer man ist ist doch eigentlich klar,
in meinen Augen Notwehr

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