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01.11.11 18:44 Uhr
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Strengere Auflagen für Trinkwasser sollen Legionelleninfektionen verhindern

Ab heute gibt es ein neues Trinkwassergesetz, dass künftig unter anderem die Anzahl der Legionelleninfektionen durch verkeimtes Wasser reduzieren soll. Das neue Trinkwassergesetz schreibt strengere Überprüfungen auf Legionellen im Trinkwasser vor.

Zusätzlich gibt es nun Grenzwerte für den Urangehalt im Trinkwasser. Großwassertanks ab 400 Litern Fassungsvermögen müssen nun dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Solche Anlagen gibt es auch in Mietshäusern. Sonst waren von der Meldepflicht meist nur Bäder und größere Heime betroffen.

Eine Keimbelastung mit Legionellen steigt mit warmen Wasser an, bei dem die Fließgeschwindigkeit gering ist und kann unter anderem gefährliche Lungenentzündungen auslösen. Die Mehrkosten, die die neue Gesetzgebung mit sich bringt, können auf die Mieter umgelegt werden.


WebReporter: Susi222
Rubrik:   Gesundheit / Gesund leben
Schlagworte: Infektion, Mieter, Trinkwasser, Gesundheitsamt, Legionelle
Quelle: www.heilpraxisnet.de
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen "...können auf die Mieter umgelegt werden..."   
 
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01.11.2011 20:19 Uhr von shadow#
Die dann wahrscheinlich überhaupt zum ersten Mal erfahren dass ihr Trinkwasser dank seit Jahrzehnten überholter Technik eine potentielle Gesundheitsgefahr darstellt.
Kommentar ansehen @ Shadow   
 
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01.11.2011 23:51 Uhr von Terrorstorm
Jo. Einmal das und dann kommt hinzu, dass zu wenig Wasserverbrauch (in Deutschland zB mittlerweile normal) auch zu großen Problemen führt.

Das ist teilweise echt schlimm, was der spar-wahn bezweckt. Auch Mieter, die nicht von der Verordnung betroffen sind - zum Beispiel weil sie Durchlauferhitzer haben, die nunmal nicht genug Wasser in den Leitungen führen, sparen sich krank. Ich kenne genug Leute, die ihren DEH auf 42° schalten. Dauerhaft.
Da nützt alles warnen nichts, die sind so blöd. Das sind auch diejenigen, die nur ganz wenig heizen und sich dann über - nun haltet euch fest - zu hohe Heizrechnungen beschweren. Nur wenige wissen, dass stetig ein wenig heizen billiger ist als -ganz- wenig oder nur zur "Stoßzeit". Vom Schimmel mal ganz abgesehen. ZUM GLÜCK kann man das nachweisen, obs am Lüften oder an der Bausubstanz liegt, wenns zum Streitfall kommt... Viele Mieter denken ja, sie seien King Krösus und haben das Recht gepachtet.

[ nachträglich editiert von Terrorstorm ]
Kommentar ansehen Lüge!   
 
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02.11.2011 09:23 Uhr von SXMPanther
"Die Mehrkosten, die die neue Gesetzgebung mit sich bringt, können auf die Mieter umgelegt werden."

Das ist glatt gelogen. Diese Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden weil davon absolut nichts in der Verordnung steht was auf die Mieter umgelegt werden darf. Das ist mal wieder Propaganda.
Wofür das neue Trinkwassergesetz sein soll kann einem auch keiner erklären. Jährlich gibt es in D etwa 30000 Infektionen mit Legionellen. Im Gesetz steht jetzt das Boiler mit 400l oder mehr jedes Jahr kontrolliert werden müssen. Damit fallen schon mal mindestens 30% der Häuser in Deutschland raus.
Kommentar ansehen @ Smpanther   
 
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02.11.2011 13:46 Uhr von Terrorstorm
Glaub mir, es ist rechtens. Frag beim Mieterschutzbund.

Betriebskosten kann man umlegen. Das gilt auch fürn E-Check oder Wartung der Hebeanlage what ever.

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