Strengere Auflagen für Trinkwasser sollen Legionelleninfektionen verhindern
Ab heute gibt es ein neues Trinkwassergesetz, dass künftig unter anderem die Anzahl der Legionelleninfektionen durch verkeimtes Wasser reduzieren soll. Das neue Trinkwassergesetz schreibt strengere Überprüfungen auf Legionellen im Trinkwasser vor.
Zusätzlich gibt es nun Grenzwerte für den Urangehalt im Trinkwasser. Großwassertanks ab 400 Litern Fassungsvermögen müssen nun dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Solche Anlagen gibt es auch in Mietshäusern. Sonst waren von der Meldepflicht meist nur Bäder und größere Heime betroffen.
Eine Keimbelastung mit Legionellen steigt mit warmen Wasser an, bei dem die Fließgeschwindigkeit gering ist und kann unter anderem gefährliche Lungenentzündungen auslösen. Die Mehrkosten, die die neue Gesetzgebung mit sich bringt, können auf die Mieter umgelegt werden.