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28.10.11 13:59 Uhr
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Abmahnung rechtens: Chef ein "beschissenes Wochenende" gewünscht

Das Landesarbeitsgericht Mainz gab einem Arbeitgeber Recht, der seinen Angestellten abgemahnt hatte, weil dieser ihm ein "beschissenes Wochenende" gewünscht hatte.

Dies sei ein respektloser und beleidigender Ton gegenüber dem Vorgesetzten und habe zu Recht zu einer Abmahnung geführt.

Der "Wochenendwunsch" des Betriebsratsvorsitzenden fiel in einem Streit mit dem Arbeitgeber.


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Chef, Wochenende, Abmahnung
Quelle: www.focus.de
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8 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Mimimi   
 
+4 | -6
 
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28.10.2011 14:02 Uhr von shmootz
Der da unten hat scheisse gesagt!!! :-((((((
Kommentar ansehen mein Gott!   
 
+10 | -4
 
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28.10.2011 14:22 Uhr von SilentPain
kann der Arbeitgeber das nicht Regeln wie unter normalen Menschen?

ihm wurde nicht gedroht und Kampf-ausdrücke oder Beleidigungen
sind auch nicht gefallen - kein Grund für ne Abmahnung
eine deutliche mündliche Bemerkung des Missfallens dieser Äußerung hätte gereicht

Abgesehen davon muss man diesen "Wochenendwunsch"
im Kontext sehen - welcher nicht angegeben wurde

Ist es SO schwer, Konflikte vernunftgemäß
zu lösen ohne Anwälte, Gerichte oder Mahnungen jedweder Art??
Kommentar ansehen man lese genauer...   
 
+14 | -2
 
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28.10.2011 14:48 Uhr von Chipmunk303
....BETRIEBSRATSVORSITZENDEN....

Na, da ist wohl jemand unbequem und man sammelt schon mal....
Kommentar ansehen Oh ja genau...   
 
+7 | -3
 
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28.10.2011 15:00 Uhr von Really.Me
...aber wehe der Chef wird unfreundlich.

Und gerade ein Betriebsratsvorsitzender sollte wissen wie man sich zu verhalten hat, immerhin muss er Wünsche und Interessen seiner Kollegen "vertreten" und diese seinem Chef mitteilen. Wenn er das auch in so einem Ton macht können die Angestellten lange auf z.b. mehr Weihnachtsgeld warten.
Kommentar ansehen @SilentPain & Chipmunk   
 
+2 | -2
 
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28.10.2011 16:16 Uhr von jschling
ich bin ja auch "nur Angestellter" und auf eine Art korrekt, da muss sich der Chef nicht so aufspielen und abmahnen und es mag einfach ein Sammeln von Vorfällen sein

wie dem auch sei: muss dieser BETRIEBSRAT-Vollidiot so eine Äusserung machen ??? das ist unter zivilisierten Menschen mindestens!!! so unnötig wie die darauf gefolgte Abmahnung.
Also in meiner Firma würde das auch keiner zu mir sagen - man muss garnix sagen/wünschen, oder ein lapidares "schönes WE", aber ein beschissenes Wochenende würde mir auch kein Angestellter unkommentiert wünschen in meiner Firma !! (die ich nicht habe *g*). Und wo der auch noch zum Betreibsrat gehört (sprich im Normalfall Betriebsrat-mässige Schulungen auch zum Verhalten auf Firmenkosten bekommen hat) kann man bescheinigen: blöd > blöder > noch blöder gehts wohl kaum. Kein Mitleid, hat er sich genau so verdient für seine völlig unangebrache grosse Fresse.
Man ist nicht Sklave, das sehe ich auch so, aber ein gewisser Respekt, bzw hier gehts eigentlich nur um Anstand, sollte gegeben sein für ein halbwegs funktionierendes Miteinander.

[ nachträglich editiert von jschling ]
Kommentar ansehen wer Steilvorlagen liefert   
 
+2 | -1
 
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28.10.2011 19:48 Uhr von U.R.Wankers
darf sich nicht wundern wenn ihm in den Sack getreten wird...
Kommentar ansehen a Betriebsratsvorsitzender   
 
+2 | -1
 
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28.10.2011 20:38 Uhr von Zensus
soll sowas ungestraft sagen dürfen.
Kommentar ansehen warum ...   
 
+1 | -1
 
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29.10.2011 06:25 Uhr von iarutruk
.... keine abmahnung? so etwas sagt man nicht zu einem vorgesetzten und schon erst recht nicht brv.

ich hatte einen arbeitskollegen, der musste wegen einem vorfall (alkohol am arbeitsplatz) zum personalchef, der ihm die richtigen worte für sein verhalten gesagt hat. daraufhin hat mein kollege, zu dem personalchef, der beinamputiert war, gesagt: lern du erst mal richtig laufen und dann rede mal ieder mit mir. dies hatte ein abmahnung und die versetzung in eine andere abteilung nach sich gezogen. und das mit recht.

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