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28.10.11 12:13 Uhr
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BGH-Urteil: Domainadressen müssen bei "eindeutigem Missbrauch" gelöscht werden

Mehrere Firmen in Panama hatten sich Domains mit dem Namen "regierung" geschützt, unter anderem "http://www.regierung-oberfranken.de

Der Bayerische Freistaat forderte die Domain-Registrierungsstelle DENIC daraufhin auf, diese Domains umgehend zu löschen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Bundesland Bayern in seinem Antrag nun Recht. Die DENIC muss Domains löschen, wenn diese einen "eindeutigen Missbrauch" darstellen.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Urteil, Missbrauch, Domain, BGH
Quelle: www.sueddeutsche.de
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29.10.2011 19:07 Uhr von hostmaster
Sollte man tausende Domains löschen, die absichtlich einen Buchstaben "austauschen", um Vertipper beim Eingeben bekannter Domainnamen für die Umleitung auf Werbeseiten auszunutzen.

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