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27.10.11 17:05 Uhr
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Schweiz: Freispruch für junge Frau nach tödlichen Schüssen auf ihren Vater

Die heute 24-jährige Fabienne Z. tötete im Jahre 2009 ihren Vater mit fünf Schüssen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft - die eine Haftstrafe von sieben Jahren verlangte - wurde nun abgewiesen. Die junge Frau wurde freigesprochen.

Das Gericht glaube der Angeklagten, dass sie in Notwehr gehandelt habe. Der 150 Kilogramm schwere Kampfsportler hatte ihr im angetrunkenen Zustand wiederholt gedroht sie zu töten. Als er sie dann tatsächlich in ihrem Zimmer angriff konnte sie sich nur mit ihrer Waffe wehren.

Die Pistole hatte sie sich zuvor zur Selbstverteidigung gekauft, da sie schon einmal überfallen worden war. Sie erhält 30.000 Franken als Haftentschädigung.


WebReporter: DEvB
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Frau, Schweiz, Vater, Freispruch, Notwehr
Quelle: www.spiegel.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Wenn es wirklich so war sicherlich ein gerechtfertigter Freispruch. Die junge Frau kann einem Leid tun, das ganze verfolgt sie bestimmt noch ihr ganzes Leben.
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Wenn diese schöne Frau...   
 
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27.10.2011 18:46 Uhr von 1234321
ein häßlicher Mann gewesen wäre,
hätte sie nun lebenslänglich bekommen!
Kommentar ansehen Woher weisst Du   
 
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27.10.2011 20:11 Uhr von Noseman
dass sie schön ist? Vielleicht wiegt sie noch mehr als ihr Vater, ist 1,40 m groß und hat ganz dicke Pickel.
Kommentar ansehen Feminismus pur!   
 
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27.10.2011 21:27 Uhr von steaven82
Die Mörderin hat einen attraktiven Körper und eine ultrafeministische Verteidigerin, was wohl zum entsprechenden Urteil geführt haben dürfte.
Sachlich gesehen betrachte ich den Tatbestand einer vorsätzlichen Tötung als erwiesen: 5 (fünf!) Schüsse aus einem Revolver!... Jeder, der schon mal mit einem Revolver geschossen hat, weiss, dass die nicht von alleine losgehen konnten.

Ich könnte dafür die Hand aufs Feuer legen, dass bei vertauschten Geschlechterrollen das Urteil wieder einmal anders ausgesehen hätte. Das Gericht wusste sehr gut, wieso es das Urteil erst nach den Nationalratswahlen gefällt hat.
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28.10.2011 11:23 Uhr von iarutruk
8 zeiligen newskann man tatbestand nicht ausreidchend darstellen um die schuld oder unschuld der täterin beurteilen zu können. die richter werden wohl genug gründe für den freispruch haben.

allerdings bleibt ein bitterer nachgeschmack, wenn der staatsanwalt 7 jahre haft fordert´.

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