Urteil: Telekom muss Drosselung bei VDSL deutlicher kennzeichnen
"Unsere schnellste DSL-Verbindung", "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 MBit/s", "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung": So pries die Telekom bis heute ihr Topprodukt VDSL in der Werbung an. Doch im Kleingedruckten fand sich ganz versteckt der Hinweis über eine mögliche Drosselung.
Nach einem heute ergangenen Gerichtsurteil des Landgerichts Bonn könnte diese Werbung nun der Vergangenheit angehören, denn den Hinweis, dass man ab einem Downloadvolumen von 100 GB auf sechs MBit anstatt der angepriesenen 25 MBit beziehungsweise 50 MBit gedrosselt wird, kann man nur versteckt einer .pdf-Datei entnehmen.
Dies ist laut Meinung der Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV), der die Telekom darauf hin verklagte, nicht ausreichend. Nun droht der Telekom bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sechs Monate Ersatzhaft. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.