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24.10.11 15:57 Uhr
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Urteil: Mann landet nach Arbeitsunfähigkeit in Hartz IV

Für 18 Monate war ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben und lebte vom Krankengeld. Als dieses auslief und ihm Hartz IV drohte, wollte er wieder bei seinem Arbeitgeber arbeiten.

Der Arbeitgeber glaubte dem Mann nicht, dass er wieder arbeitsfähig sei. Deshalb wollte er ihn nicht weiter beschäftigen. Der Arbeitnehmer ging vor Gericht.

Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden muss, wenn er kein ärztliches Attest vorlegen kann. Deshalb rutscht er jetzt in Hartz IV ab.


WebReporter: easy82
Rubrik:   Wirtschaft / Arbeitsmarkt
Schlagworte: Urteil, Hartz IV, Arbeitnehmer, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit
Quelle: www.haufe.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Das Urteil ist ein Skandal. Der Mann will nach 18 Monaten endlich wieder arbeiten statt Hartz IV und darf nicht. Leben wir wirklich noch in einer Leistungsgesellschaft?
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13 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Ist das heutzutage...   
 
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24.10.2011 16:01 Uhr von Conveam
nicht normal?
Kommentar ansehen In der Quelle steht auch nichts Näheres   
 
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24.10.2011 16:07 Uhr von F.Steinegger
Was ist da wohl wirklich passiert? Was hatte der Mann denn überhaupt? Und genau da, wo HartzIV kommt, gehts im sofort wieder gut?
Naja, kann man auch anders sehen.
Kommentar ansehen Kuriose News...   
 
+16 | -0
 
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24.10.2011 16:13 Uhr von derSchmu2.0
keine Ahnung, was der Mann hatte und wie die wie Einstellung gegenueber dem Arbeitgeber war...Arbeitsunfaehig ueber einen begrenzten Zeitraum ist ja je nach Krankheitsfall moeglich...da man aber nicht weiss, wie das Beschaeftigungsverhaeltniss vor der Krankheit war, kann ich dem nicht ganz folgen. Andersherum vom Chef verstaendlich, wenn er aus gewissen Gruenden nicht an die Arbeitsfaehigkeit glaubt. Ein entsprechendes Attest sollte man doch vom behandelnden Arzt leicht bekommen...also warum hat der Arbeitslose damit ein Problem?
Kommentar ansehen Wenn er doch 18 Monate nicht gearbeitet hat...   
 
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24.10.2011 16:14 Uhr von SNnewsreader
... und pünktlich nach Ablauf der 18 Monate wieder Gesund ist, so hätte ich auch erhebliche Zweifel. Zudem ist es doch normal nach so langer Krankheit ein Attest vorzulegen.

Warum hat er es nicht gemacht? Er wurde mit Sicherheit dazu vor dem Verfahren aufgefordert. Auch der Bericht auf Heise scgheint mir allzu einseitig.

Edir: Fehlten beim speixchern ein paar Wichtige Worte in der Überschrift

[ nachträglich editiert von SNnewsreader ]
Kommentar ansehen Bitte?   
 
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24.10.2011 16:14 Uhr von Jolly.Roger
"...und darf nicht."

Natürlich darf er arbeiten.
Er hat nur keinen Anspruch darauf, dass sein ehemaliger Arbeitgeber nach seiner ARBEITS-Unfähigkeit ihm den Arbeitsplatz freihält und nach seiner plötzlichen Genesung wieder einstellt.

Schreit doch bitte nicht bei jedem Urteil gegen einen Arbeitnehmer gleich undifferenziert "SKANDAL!"

Der Kerl hat sich offensichtlich attestieren lassen, nicht mehr Arbeiten zu können. Deswegen auch ARBEITSunfähigkeit. Und jetzt, kurz bevor ihm Hartz-IV droht, möchte er zurück zum Arbeitgeber, bei dem er zuvor die Fähigkeit zu arbeiten verloren hat.....Na, klingelts?

Und wenn er wirklich wieder arbeiten kann, dann soll er doch bitte auch ein Attest dafür vorlegen. Aber selbst das kann er wohl nicht...
Kommentar ansehen @easy82   
 
+6 | -0
 
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24.10.2011 16:15 Uhr von Sir.Locke
wo bitte ist der skandal?

der arbeitnehmer war 1einhalb jahre arbeitsunfähig, konnte aber dann auf einmal wieder arbeiten als das krankengeld auslief. es ist doch normal das der arbeitgeber, und sicherlich auch die entsprechende versicherung einen beleg haben möchten dass das problem ausgeräumt ist, und der arbeitnehmer nicht nach 4 wochen wieder mit dem selben problem ausfällt. dieser "zufall" nach der zeit wäre mir auch sehr suspekt...
Kommentar ansehen Blödsinn... erstmal richtig die Quelle lesen!   
 
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24.10.2011 16:19 Uhr von sumpfdotter
Entweder ich bin krank oder ich bin es nicht !

Wenn ich nur wieder arbeiten will, weil das halbwegs akzeptable KG ausläuft, ist irgenwas eh nicht koscher.

Und nach 1 1/2 Jahren AU kann ich als Arbeitgeber schon einen Nachweis über die Arbeitsfähigkeit meines Mitarbeiters verlangen. Denn es nützt nix, wenn nach einem Monat wieder die Lohnfortzahlung droht. Für kleine Arbeitgeber ist sowas ein echter finanz. Aufwand.

Also bitte immer beide Seiten der Medaille betrachten, als auf so eine Bildzeitungs-Niveau-Schalgzeile reinzufallen und ins gleiche Horn zu blasen.

Scheiß Sensationshascherei

[ nachträglich editiert von sumpfdotter ]
Kommentar ansehen Frage...   
 
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24.10.2011 16:22 Uhr von ElChefo
...mich dabei, wo das Problem gewesen wäre, statt "einfach so" wieder aufzutauchen sich eben ein Attest über die Arbeitsfähigkeit von einem Arzt ausstellen zu lassen.

Es ist doch nur normal, das ein amtliches Zeugnis nur durch ein weiteres amtliches Zeugnis aufgehoben werden kann. Mehr ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja nun auch nicht.

So, wie ich es sehe, wurde hier aus der Mücke ein Elefant gemacht. Total unnötig.
Kommentar ansehen hmmm   
 
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24.10.2011 16:41 Uhr von Bleissy
das iss doch ne ente ..... hat doch erstma anspruch auf arbeitslosengeld oder irr ich mich ........
Kommentar ansehen wenn er arbeitsunfähig ist...   
 
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24.10.2011 19:05 Uhr von mcmoerphy
dann sollte er die Erwerbsminderungsrente beantragen und nicht Hartz IV ! So ein Blödsinn.
Kommentar ansehen easy   
 
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24.10.2011 19:19 Uhr von ElChefo
"Dann wirst du nur wieder gesund geschrieben"

Dazu fühlte sich der gute Mann aus der News ja ausser Stande.
Kommentar ansehen ...........   
 
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24.10.2011 23:19 Uhr von httpkiller
Wenn die Argumentation darauf basierte das er kein Attest vorgelegt hat, hätte er ja eigentlich zum Arzt gehen und sich die Arbeitstauglichkeit bescheinigen lassen können. Irgend was ist unstimmig.
Kommentar ansehen Ja,   
 
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25.10.2011 06:33 Uhr von IceWolf316
wir leben in einer Leistungsgeselschaft in der es Gang und gebe ist den Menschen kaputt zu machen!

Sei es am Arbeitsplatz oder allgemein in Deutschland!

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