Landgericht Chemnitz: Piratenflagge darf doch im Fenster hängen
Das Landgericht Chemnitz hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass eine Chemnitzer Familie eine Piratenflagge aus dem Film "Fluch der Karibik" ins Fenster hängen darf. Ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts hatte vor Monaten noch dem Vermieter Recht gegeben.
Dieser hatte die Familie auf Unterlassung verklagt, da die Flagge nach seiner Ansicht abschreckend auf potenzielle Mietinteressenten wirken könnte. Die Familie legte gegen dieses Urteil aber Widerspruch ein.
Die Richter am Landgericht meinten nun, dass die Flagge als Kinderspielzeug erkennbar sei, außerdem sei sie nicht besonders aggressiv gestaltet. Der Vermieter hatte die Mutter der Familie verklagt, nachdem sie zahlreiche Mängel an dem betreffenden Haus monierte.