AKTIVITÄTEN   mehr...

19.10.11 20:16 Uhr
 3.746
 

Steyr: Gehörnter Ehemann zahlt 400.000 Euro für vier "Kuckucks-Kinder"

Ein 48-jähriger Österreicher aus der Region Steyr-Land musste nach 21 Jahren Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin erfahren, dass er für vier Kinder, im Glauben, es seien seine eigenen, alles getan und bezahlt hatte: Auf 400.000 Euro beliefen sich seine Ausgaben für die Kuckuckskinder.

Es sei ihm in der Vergangenheit öfters mal "Getuschel" in der Kleinstadt zugetragen worden, das er jedoch stets als "dummes Geschwätz" verwarf. Eines Besseren wurde er belehrt, als ihn seine angeblich treue Frau verließ. Er gab ein DNA-Gutachten über den ältesten Sohn in Auftrag.

Das Ergebnis war niederschmetternd: Nachdem das Gutachten aufzeigte, dass er nicht der Vater ist, wurden die übrigen Kinder ebenso als nicht von ihm gezeugt getestet. Ein Mann im Ort kommt nunmehr als echter Vater in Frage. Von ihm fordert der Betrogene jetzt 72.000 Euro ein.


WebReporter: LuckyBull
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Euro, Kind, Ehemann, Schadensersatz, Kuckuck
Quelle: www.nachrichten.at
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-16/16   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

16 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen hmmm   
 
+21 | -2
 
ANZEIGEN
19.10.2011 20:40 Uhr von Bleissy
armer kerl ..... aber ich hätte auch entweder gleich oder nie solch einen test gemacht !!!
das dumme am vater werden ist nämlich das nur die frau sicher sein kann die richtige mutter zu sein ...... vieleicht ist ein obligatorischer vaterschaftstest die lösung da ist mann und frau wenigstens 100% sicher
Kommentar ansehen @easy82   
 
+56 | -2
 
ANZEIGEN
19.10.2011 20:47 Uhr von BastB
Was imho ne Sauerei ist. Gerade Väter sind in ihren Rechten schon sehr eingeschränkt und wenn sie den Verdacht haben, dass die Frau ihnen ein Kind untergeschoben hat, sollten sie das auch ohne Einwilligung testen dürfen.
Kommentar ansehen Ist es in Deutschland nicht so,   
 
+25 | -0
 
ANZEIGEN
19.10.2011 20:55 Uhr von Metalian
dass der heimliche Vaterschaftstest an sich nicht verboten ist, sondern nur vor Gericht nicht als Beweis zugelassen wird?
Kommentar ansehen @Metalian   
 
+2 | -1
 
ANZEIGEN
19.10.2011 21:21 Uhr von MBGucky
genau das hab ich auch gehört. Und wenn der begründete Verdacht besteht, dass man nicht der Vater ist, kann der Richter auch einen Vaterschaftstest anordnen.

Ich weiß nur nicht, ob für den begründeten Verdacht der heimliche Vaterschaftstest eben doch als Beweis zählt und nur aufgrund dessen der "unheimliche" Vaterschaftstest angeordnet werden kann.
Kommentar ansehen @MBGucky   
 
+3 | -0
 
ANZEIGEN
19.10.2011 21:33 Uhr von Metalian
So genau weiß ich das auch nicht.
Vielleicht liegt das auch ein Stück weit im Ermessen des Richters.
Wäre ich Richter, würde ich auf jeden Fallen nen Test anordnen, wenn mir der Kläger einen vorlegen würde, der bestätigt, dass er nicht der Vater ist.
Auch wenn er ihn selbst in Auftrag gegeben hat.
Alles Andere würde für mich keinen Sinn ergeben.
Kommentar ansehen @easy82   
 
+8 | -1
 
ANZEIGEN
19.10.2011 21:42 Uhr von Metalian
Kann durchaus sein, dass er jetzt verboten ist.
Habe ja nur geschrieben, was ich darüber mal irgendwo aufgeschnappt hab.
Dann kann ich aber nur zustimmen, dass es echt ne Sauerei ist.
Die "Väter" sind immer die gearschten.
Kommentar ansehen in Deutschland   
 
+19 | -0
 
ANZEIGEN
19.10.2011 21:58 Uhr von Peter323
biste als Vater immer der stark benachteiligte, grundsätzlich kaum Rechte und wirst auch fast immer vor Gericht gegen die Mutter verlieren.

Das Urteil, dass der Vater kein Vaterschaftstest in Auftrag geben darf, ist doch ein Schlag ins Gesicht für die Männerwelt.

Ich meine, wenn das Kind durch diesen Test Schaden nehmen oder Schmerzen haben würde, könnt ich es ja verstehen, aber für so ein Test reicht ja schon ganz wenig Spucke oder nen Haar an ner Bürste ... und das ist absolut schmerzfrei und folgenlos fürs Kind, genau genommen merkt es davon nichtmal was.

Diese Frauen, die mit fremden Männern poppen und sich dann ihre Kinder von ihren jetzigen oder reicheren Männern durchfüttern lassen, muss unbedingt das Handwerk gelegt werden.
Kommentar ansehen Naja   
 
+3 | -1
 
ANZEIGEN
19.10.2011 22:22 Uhr von Johnny Cache
Bei uns muß wie eben alles in Bananien seine Ordnung haben, was bedeutet daß man im Falle eines solchen Verdachts einfach eine entsprechende Anzeige erstatten muß.
Aber hey, wenn man sich halt mal täuscht ist eben die ganze Familie wegen nichts und wieder nichts im Arsch... aber Hauptsache die Sache hatte seine Ordnung.
Kommentar ansehen Es ist...   
 
+10 | -0
 
ANZEIGEN
19.10.2011 23:07 Uhr von ElChefo
...schon eine riesige Sauerei.

Prinzipiell sollte der Vater das absolute Recht der Gewissheit haben, wenn denn ein Kind unbekannter Herkunft ambach ist.

Schliesslich ist jeder vor dem Gesetz solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist - ausser in diesem speziellen Fall. Das eine Mutter an der Elternschaft beteiligt ist, steht wohl ausser Frage, lässt sich ja auch schlecht was dran drehen - wieso sollte aber der Vater, der diesen Nachweis nur mit Aufwand führen kann, willkürlich schlechter gestellt sein? Wo greift da die Gleichstellung der Geschlechter? War da etwa die Gesetzgebung im Feminismuswahn übereifrig?

Jemand, der willentlich ein Kind in die Welt gesetzt hat, weiss das und wird es auch als sein Kind anerkennen. In Fällen, wo es fraglich ist, wird dieser Test die Zahlungspflichtigkeit (des unwilligen Vaters) und die Zahlungsfreiheit (von "Vätern" solcher Kuckuckskinder) feststellen.

...an welchem Punkt tut sich das System jetzt schwer?
Kommentar ansehen Der arme Mann ...   
 
+3 | -1
 
ANZEIGEN
19.10.2011 23:41 Uhr von hoenipoenoekel
...was ist der nur an was für eine Scheice geraten??!!
Kommentar ansehen der mann   
 
+4 | -1
 
ANZEIGEN
19.10.2011 23:57 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
tut mir leid.
Kommentar ansehen @ Metalian und Gucky   
 
+7 | -1
 
ANZEIGEN
20.10.2011 01:13 Uhr von Zeus35
Ja, das waren noch Zeiten als Männer ein scharfes Schwert zur Abwehr dieses Unterhaltswahnsinns hatten.

Als die Test´s aber dann immer billiger wurden und der Staat zunehmend in Form der Unterhaltsvorschusskasse für Kinder blechen musste und auch die Frauen deutlich weniger Betreuungsunterhalt geltend machen konnten,

da musste natürlich "zum Schutz der Kinder" das erste Mal eingegriffen werden.

Familienrechtänderung:
Wurde innerhalb der ersten zwei Lebensjahre kein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt, erkennt der gesetzliche Vater automatisch und unwiderruflich die Vaterschaft an.

Weiterhin wurden ab diesem Zeitpunkt heimliche Tests auch innerhalb der Zweijahresfrist nicht mehr als Beweis zugelassen, es war reine Glückssache ob man noch einen Richter bekam der dann einen offiziellen Test anordnete.

Um auch diesen Quell des Ärgers aus zu trocknen, hat dann eine der letzten blöden Ministerinnen den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder erfunden.

Das heißt, Tests nur noch mit Genehmigung der Mutter falls die Kinder minderjährig sind.
Heimliche Tests sind nun wegen der Persönlichkeitsrechte strafbar.

Ist doch der perfekte Witz, oder?
Zuerst bist du direkt mal der Trottel weil keiner direkt nach der Geburt die Scheidung provozieren will, was ja passieren würde.
Kommt es dann irgendwann doch raus, genießt die Hure auch noch Täterschutz.

Was bleibt den Männern? Oft genug wegen absurder Unterhaltsansprüche nur die Flucht in die Schwarzarbeit oder H4.
Kommentar ansehen ....   
 
+2 | -1
 
ANZEIGEN
20.10.2011 07:12 Uhr von saber_
der kerl wurde also 21 jahre lang verarscht.... und es hat keine folgen?!


nur 72000 euro schadensersatz? und warum bitte vom richtigen vater?!

die frau sollte ihm jeden cent wieder zurueckzahlen... plus schmerzensgeld!

und die kann dann versuchen was vom leiblichen vater rauszuklagen...



ich persoenlich wuerde bei sowas amok laufen... da lebst du im glauben es sei dein eigenes fleisch und blut... du hast vertrauen und liebst deine familie... und dann kommt so ein vorschlaghammer und die letzten 20 jahre zerbroeseln in kleine stueckchen?! hart...
Kommentar ansehen So eine Schlampe....   
 
+3 | -1
 
ANZEIGEN
20.10.2011 07:40 Uhr von Daeros
Ein Kind..... ok, aber gleich 4 Kinder von einem anderen? Eine Schlampe wie sie im Buche steht.
Kommentar ansehen So kennt man sie   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
20.10.2011 08:24 Uhr von indi1234
....Frauen kann man nur soweit trauen, solange man sie sieht.
Kommentar ansehen @ saber   
 
+1 | -0
 
ANZEIGEN
20.10.2011 14:23 Uhr von Zeus35
Als Vater hast du nur die Möglichkeit den "entgangenen" Unterhalt vom leiblichen Vater zu fordern.

Ist aber so gut wie aussichtslos, denn die erste Frage die die enthirnten Richter dann stellen:

"Warum haben sie erst jetzt die Vaterschaft feststellen lassen?"

Refresh |<-- <-   1-16/16   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben


Copyright ©1999-2012 ShortNews GmbH & Co. KG

impressum | agb | archiv | quellen | shortbooks-archiv | usenet