Weltraumrecht: Deutschland haftet für Satellitenabsturz "Rosat"
Das internationale Weltraumrecht regelt Haftungsansprüche bei unkontrollierten Abstürzen von Weltraumschrott. Demnach haftet jeweils der Startstaat von Weltraumflugkörpern. Im Falle des demnächst abstürzenden Satelliten "Rosat" ist das Deutschland.
"Rosat" wurde in einem Gemeinschaftsprojekt von Deutschland, Großbritannien und den USA ins All gebracht. Der Satellit wurde zwar vom Nasa-Stützpunkt in Cape Canaveral in den USA ins All geschickt, aber Deutschland hat die Registrierung bei den Vereinten Nationen vorgenommen.
Sollten durch den Absturz von "Rosat" tatsächlich irgendwo auf der Welt Schäden entstehen, würde Deutschland die Verantwortung übernehmen, erklärte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Dies gelte sowohl bei einem Absturz auf ein Atomkraftwerk als auch auf ein Wohnhaus.