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18.10.11 18:40 Uhr
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Preisabsprachen: Kraft Food und Krüger zahlen neun Millionen Euro Strafe

Das Bundeskartellamt fand heraus, dass Krüger und Kraft Food Anfang 2008 eine Erhöhung der Preise für Cappuccino besprochen haben. Demnach stieg der Preis für eine Packung um 20 bis 40 Cent im Verkauf an Lebensmittelläden.

Ebenso besprachen leitende Mitarbeiter der Firmen End- und Aktionspreise. Nun wurden beide Unternehmen und zwei Mitarbeiter zu einer Strafe von neun Millionen Euro verurteilt. An der Aktion war auch Melitta beteiligt, doch das Unternehmen ging straffrei aus, weil es sich selbst anzeigte.

Wie sich die Summe der Strafe verteilt, wurde nicht veröffentlicht.


WebReporter: spencinator78
Rubrik:   Wirtschaft / Kriminelles
Schlagworte: Strafe, Lebensmittel, Kraft, Krüger
Quelle: www.n-tv.de
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Pfff....   
 
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18.10.2011 19:05 Uhr von BastB
wegen unwichtigem Cappuccino spricht das Kartellamt sofort Millionenstrafen aus, aber gegen die Preisabsprachen der Mineralölkonzerne haben sie angeblich keine Beweise...
Kommentar ansehen Zinsen?!   
 
+2 | -0
 
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18.10.2011 20:05 Uhr von V8-Zulu
Ob 9 Mio. tatsächlich genug sind? Bei den Zusatzgewinnen durch die Absprachen zahlen die das doch alleine aus den daraus entstandenen Zinsen.

Ist zwar schön, dass das aufgedeckt und veröffentlicht wurde, aber die Dimension dahinter ist sicherlich eine andere. Und Melitta zeigt sich als Wiederholungstäter an und geht straffrei aus? Lächerlich.

Zitat aus der Quelle: "2009 hatten Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen jahrelanger Preisabsprachen ein Bußgeld von knapp 160 Millionen Euro zahlen müssen. Nach Berechnungen von Verbraucherschützern entstand den deutschen Verbrauchern ein Schaden von 4,8 Milliarden Euro."
Kommentar ansehen @bastb   
 
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19.10.2011 08:13 Uhr von gofisch
das glaube ich sogar. ist ja nicht einfach an beweise ran zu kommen. in den meisten fällen braucht man einen zeugen/informanten der den entscheidenden tip liefert. einfach so reinspazieren und alles mögliche beschlagnahmen ist ohne konkreten hinweis nicht, egal wie sicher man sich von außen ist, dass da absprachen statt finden. darüber hinaus daurt die auswertung der beweise, verfahrensvorbereitung usw. monate. man darf sich dabei nicht den kleinsten fehler leisten, da die beschuldigten meist sehr gute anwälte haben (sind ja großkonzerne). im endeffekt weiß man ja auch nicht, ob ein verfahren vorbereitet wird, bis es soweit ist - logisch oder? also vllt kommt irgendwann noch was, wenn sich ein unzufriedener mitarbeiter eines der konzerne mit entsprechendem wissen findet, der bereit ist auszupacken. alles nciht so einfach...

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