Krankenkassen auch in 2012 ohne Sozialausgleich
Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (dZB) für das Folgejahr jährlich zum 01. November. Für 2012 wurden 0,00 Euro bestimmt, ergo hat kein Kassenmitglied Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Der Gesundheitsfonds prüft pauschal alle Kassen, nicht jede Einzelne.
Dadurch müssen vereinzelt Mitglieder bestimmter Kassen trotzdem Zusatzbeiträge zahlen, obwohl der Gesundheitsfonds in 2012 vermutlich Überschüsse haben wird. Die Zuweisungen genügen im Schnitt zur Kostendeckung. Der Beitragssatz bliebe gleich, ein pauschaler Sozialausgleich wäre nicht notwendig.
Die Verschiebung des zDB wird begrüßt, da durch die komplizierte Berechnung die Software Entwicklung nicht abgeschlossen ist. Es ist ähnlich der ELENA-Problematik, wo unnötige Bürokratie geschaffen wurde, da die Arbeitgeber trotzdem ab 2012 Mehrbelastung wegen unnötiger Meldungen haben werden.