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16.10.11 09:38 Uhr
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Boxen: 26 Jahre unschuldig im Knast - nun steht der 52-Jährige vor Profi-Debüt

1983 wurde Dewey Bozella von einem Gericht für schuldig befunden, eine 92-jährige Dame ermordet zu haben und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt, nachdem zwei Zeugen falsch aussagten. Da er sich weigerte, die Tat zu gestehen, verlängerte sich die Strafe immer wieder.

Nach 26 Jahren Gefängnisaufenthalt wurde der heute 52-jährige US-Amerikaner schließlich für unschuldig befunden und auf freien Fuß gesetzt. Während dieser Zeit machte er den Master in Theologie und wurde im Boxen Halbschwergewichts-Champion der Strafvollzugsanstalt.

"Das Boxen ist es gewesen, das mir durch meine Zeit im Gefängnis geholfen hat. Nun muss ich die Chance ergreifen, meinen Traum wahr zu machen", äußerte sich Bozella. Am Samstag steigt er zu seinem ersten Profikampf gegen den 30-jährigen Larry Hopkins (USA) in den Ring und macht so seinen Traum wahr.


WebReporter: Sascha B
Rubrik:   Sport / Boxen
Schlagworte: USA, Gefängnis, Schuld, Boxen, Profi, Debüt
Quelle: de.eurosport.yahoo.com
Meinung des Autors zum Thema:
 
+27 | -1
 
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Normalerweise würde jeder sagen, mit 52 Jahren erstmals in den Ring zu steigen, sei völliger Irrsinn. Dewey Bozella kann ich aber verstehen. Schließlich hat er fast sein ganzes Leben verpasst und muss das nun irgendwie nachholen. Sei es ihm gegönnt.
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8 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen der hatte   
 
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16.10.2011 09:50 Uhr von joseph1
sein debüt gestern schon und er gewann einstimmig nach punkten
Kommentar ansehen und   
 
+45 | -0
 
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16.10.2011 10:48 Uhr von Bleissy
was iss mit den beiden die ihn in den knast gebracht haben ..... kommen die wenigstens auch jeweils 26 jahre in den bau
Kommentar ansehen Wundere   
 
+26 | -3
 
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16.10.2011 11:53 Uhr von Maniska
nur ich mich dass es in einem (angeblichen) Rechtsstaat möglich ist eine Gefängnisstrafe willkührlich zu verlängern nur weil der "Täter" seine Unschuld beteuert?
So wie sich das hier liest kam er auch nur deshalb frei weil den Zeugen die Falschaussage nachgewiesen werden konnte?
Kommentar ansehen Master in Theologie?   
 
+4 | -1
 
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16.10.2011 14:36 Uhr von Hallominator
Und das im Gefängnis?
Sehr interessant...

[ nachträglich editiert von Hallominator ]
Kommentar ansehen @maniska   
 
+5 | -1
 
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16.10.2011 17:11 Uhr von Noseman
Das ist bei uns auch nicht viel anders. Normalerweise wird einem nach 2/3 der Haftzeit der Rest zur Bewährung erlassen, wenn man sich "gut führt".

Dazu gehört aber auch Einsicht, also etwa ein schuld- und somit Tateingeständnis.

Das führt dazu, dass schon im Vorfeld bei Gericht viele Leute unschuldig gestehen und weiterhin in Haft dabei bleiben, weil sie so ganz bedeutend besser wegkommen.

Scheiss-System, sowas.
Kommentar ansehen @Noseman - lies die nachricht mal richtig!   
 
+0 | -2
 
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16.10.2011 20:21 Uhr von JesusSchmidt
der wurde zu 20 jahren verurteilt und saß mangels geständnis 26 jahre! es ging also nicht um verweigerte haftverkürzung. in der bananenrepublik usa scheint das ganze rechtssystem völlig willkürlich zu sein. es ist eigentlich ein wunder, dass die bullen dort noch nicht gleich urteile aussprechen und vollstrecken...
Kommentar ansehen Ach so tschuldigung   
 
+2 | -0
 
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16.10.2011 20:54 Uhr von Noseman
Den News- und Quelltest habe ich tatsächlich nicht genau gelesen, denn da wurde unterschlagen, dass die Strafe "20 Jahre bis lebenslänglich" hiess; die 20 Jahre also nur das FRÜHESTmögliche Haftentllassungsdatum markieren.

http://en.wikipedia.org/...

Und, ist das jetzt nun so viel anders als bei unseren Lebenslänglichen (Können; müssen aber nicht nach 15 Jahre entlassen werden)?
Kommentar ansehen @ maniska / jesusschmidt   
 
+1 | -1
 
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17.10.2011 20:17 Uhr von TheRoadrunner
Das "angeblich" kannst du dir schenken. Das Justizsystem eines Landes operiert naheliegenderweise nach den Gesetzen des jeweiligen Landes und nicht nach denen Deutschlands.
Wie auch noseman schreibt, wurde der Mann zu "20 Jahren BIS lebenslänglich" verurteilt. Die Strafe wurde also NICHT nachträglich oder willkürlich verlängert.

Es ist leider immer wieder so, dass die Quellen aus dem Englischen falsch oder unzureichend übersetzt (hier: 20 Jahre BIS lebenslänglich) werden. Wenn man also wirklich wissen will, was Sache ist, sollte man sich doch an eine vernünftige Quelle halten. So ziemlich alles dürfte, wenn es um Gerichtsurteile geht, zuverlässiger sein als ein Artikel im Sport(!!)-Ressort.

Aber Hauptsache, mal wieder eine Gelegenheit für USA-Bashing gefunden.

Wer sich ausführlich mit dem Fall beschäftigen möchte, kann dies u.a. hier tun:
http://www.nysacdl.org/...

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