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14.10.11 16:00 Uhr
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Omeletts und Brötchen: Bäckerei-Verkäuferin wegen 12,75 Euro gekündigt

Eine Angestellte einer Bäckerei im saarländischen Neunkirchen wurde im Jahr 2004 von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen. Ihr wurde vorgeworfen, damals zwei Omeletts und ein belegtes Brötchen verzehrt, jedoch nicht gezahlt zu haben.

Nun hat das Arbeitsgericht über den Fall geurteilt und die Kündigung als rechtens erklärt. Nach der Anhörung von Zeugen sei nachgewiesen, dass die ehemalige Angestellte mindestens ein Omelett und ein belegtes Brötchen gegessen und nicht bezahlt hatte.

Das Gericht fügte hinzu, dass das Urteil in Anbetracht der Begleitumstände sowie des nachfolgenden Auftretens der Klägerin gefällt wurde.


WebReporter: newsechode
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Euro, Klage, Bäckerei, Brötchen
Quelle: www.newsecho.de
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53 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Wenn das tatsächlich so passiert ist ...   
 
+40 | -7
 
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14.10.2011 16:11 Uhr von artefaktum
... geht das Urteil in Ordnung. Wie aber hat der Arbeitgeber das bewiesen?
Kommentar ansehen ich möchte es nicht behaupten,   
 
+30 | -52
 
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14.10.2011 16:13 Uhr von iarutruk
Kommentar ansehen Nicht wegen 12,75 €   
 
+82 | -14
 
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14.10.2011 16:23 Uhr von Oberlehrer
Sondern wegen Diebstahls. Punkt!
Kommentar ansehen @Oberlehrer   
 
+9 | -44
 
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14.10.2011 16:35 Uhr von artefaktum
Kommentar ansehen das   
 
+36 | -0
 
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14.10.2011 16:37 Uhr von De_Imperator
bürokratie langsam ist, weiß ich. aber trotzdem, warum hat so ein verhältnismäßig geringer fall 7 jahre gedauert???? oder hab ich was falsch verstanden xD
Kommentar ansehen Interessant..   
 
+10 | -4
 
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14.10.2011 16:39 Uhr von Trikoflex
..ist auch, dass erst jetzt geurteilt worden ist. Das sind knapp 7 Jahre. Das zeigt entweder, dass die Gerichte solche Fälle auf die lange Bank schieben oder die Gerichte einfach nur überlastet sind von Fälle.

Mal abgesehen davon: In erster Linie hat sie die Ware nicht gezahlt. In zweiter Linie ist es Diebstahl und somit ist die Kündigung in allen Fälle rechtens.
Kommentar ansehen De_Imperator   
 
+1 | -4
 
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14.10.2011 16:41 Uhr von AnonymMic
Vielleicht hat der Arbeitgeber erst vor 1 Jahr von dem Vorfall erfahren und dann erst gekündigt :)
Ne, im Ernst. Da kann was nicht stimmen. Das war ja kein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, da kann es schon mal so lange dauern, bis man sich da hingeklagt hat.
Kommentar ansehen Es müßte bei sollchen Beträgen...   
 
+14 | -6
 
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14.10.2011 16:44 Uhr von CrazyCatD
sowas wie eine Bagatellklausel geben, was nicht bedeuten soll das der Diebstahl damit bagatelliesiert werden soll sondern aufgrund der Höhe des Betrags, z.B. beträge bis 50€, nicht gleich ein Gericht bemüht werden müßte, der Beschuldigte sollte auf jeden Fall eine Abmahnung bekommen und muss für den entstandenen Schaden aufkommen, sprich die Möglichkeit bekommen das mit seinem Arbeitgeber so zu Regeln, sollte der Angestellte jedoch uneinsichtig sein und nicht für den Schaden aufkommen muss er mit eindeutigen Konsequenzen wie einer Kündigung rechnen.
Kommentar ansehen @artefaktum Unsinn   
 
+20 | -0
 
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14.10.2011 16:45 Uhr von Oberlehrer
Hätte sie keinen Hunger gehabt, wäre auch nichts passiert. Da klingt doch "... wegen Hungers gekündigt" noch reißerischer und besser. ;-)
Kommentar ansehen können diese verfressenen Weiber   
 
+11 | -23
 
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14.10.2011 16:50 Uhr von quade34
Kommentar ansehen Diebstahl   
 
+10 | -12
 
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14.10.2011 16:54 Uhr von bertsesam
ist Diebstahl
Kommentar ansehen Wenn es extra in der Betriebsverordnung steht, ...   
 
+10 | -3
 
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14.10.2011 17:17 Uhr von Schwertträger
.... dass die Angestellten alles bezahlen müssen, was sie essen, dann gibt es da auch keinen Spielraum im Sinne von "war doch am Ende des Tages eh schon wegwerfreif" oder ähnlichen Begründungen.

Klare Verordnung, klare Verhältnisse.

Ob es von der Bäckerei kleinlich ist, sich die im Verhältnis doch geringen Mengen, die so drei Angestellte im Laufe eines Jahres verdrücken können, auf Heller und Pfennig bezahlen zu lassen, ist ein anderes Thema, aber vielleicht hat sie (die Bäckerei) ja da schon negative Erfahrungen gemacht, dass das ausgenutzt wurde.
Kommentar ansehen was ...   
 
+8 | -6
 
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14.10.2011 17:20 Uhr von iarutruk
... haltet ihr denn davon, wenn der arbeitgeber, der durch ihre arbeitskrat ein zig tausendens verdient sie erst einmal abmahnen müsste. wäre das nicht gerecht?

ich habe, nach 16 stunden arbeitszeit meiner abteilung mal einen schaden von ca. 40.000 dm verursacht. dies hat er mir vorgehalten. mein vorgesetzter hat mich auch rügen wollen. der hat nach meiner aussage, dass er vergessen hat mich durch einen anderen kollegen nach den berufsgenossenschaflichten gesetzen abzulösen, seinen schwanz eingezogen. aufgrund unfähigkeit dieses menschen bekamen wir einen neuen tollen boss
Kommentar ansehen Da war wohl dann doch mehr   
 
+14 | -1
 
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14.10.2011 17:32 Uhr von mia_w
"sowie des nachfolgenden Auftretens der Klägerin"
als nur diese eine Sache.
Kommentar ansehen @ CrazyCatD   
 
+11 | -8
 
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14.10.2011 17:37 Uhr von wankyshitdemon
Der Arbeitnehmer hat sowas gar nicht erst zu tun. Und die Summe ist absolut irrelevant in solchen Fällen. Der Arbeitnehmer hat seinen Arbeitgeber bestohlen, somit ist das Vertrauensverhältnis zerstört und eine weitere Beschäftigung nicht möglich. Denn als Arbeitgeber muss ich meinen Angestellten vertrauen können, zumindest soweit, dass ich nicht bestohlen werde.
Kommentar ansehen @wankyshitdemon   
 
+9 | -2
 
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14.10.2011 17:52 Uhr von artefaktum
"Und die Summe ist absolut irrelevant in solchen Fällen."

Nun ja, es gab durchaus viele Grenzfälle wo man sich dem Eindruck nicht erwehren konnte, dass man hier auch ganz gerne Arbeitnehmer loswerden wollte.

Juristisch gesehen hast du natürlich recht. Das ist aber nicht immer eine rein juristische Frage.

[ nachträglich editiert von artefaktum ]
Kommentar ansehen wtf?   
 
+10 | -3
 
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14.10.2011 17:52 Uhr von Aggronaut
2 omletts und ein belegtes brötchen für 12,75 ?? war da goldstaub drauf ?

iarutruk
"ich habe, nach 16 stunden arbeitszeit meiner abteilung mal einen schaden von ca. 40.000 dm verursacht."

absolut richtiges vorgehen, anders zieht das aus eigener erfahrung nicht.

[ nachträglich editiert von Aggronaut ]
Kommentar ansehen @wankyshitdemon....   
 
+4 | -8
 
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14.10.2011 17:55 Uhr von iarutruk
...du bist, so vermute ich, was aber nicht stimmen muss, auch ein arbeitgeber. (3 angestellte, eine davon deine frau)
hättest du denn nicht auch schon, gesetzt der fall, dass meine annahme zutreffend ist, deine frau entlassen müssen.

der arbeitmehmer hat seinen arbeitgeber bestohlen .....

und was machen arbeitgeber mit ihren arbeitnehmern? noch viel schlimmeres.

schönen tag noch.
Kommentar ansehen @iaratruk: Ich bin Angestellter, ....   
 
+12 | -2
 
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14.10.2011 18:11 Uhr von Schwertträger
.... aber ich würde NICHTs mitnehmen oder essen, ohne vorher zu fragen. Und wenn ich nicht fragen würde, dann im vollen Bewusstsein, dass es ein Diebstahl ist.

Was, zum Geier, ist eigentlich so schwer daran, ganz simpel zu fragen, ob man das essen darf?
Da wird man dann schon als Antwort kriegen "wenn Sie´s bezahlen". Dann kann man immer noch sagen, dass man das kleinlich findet.

Wenn ein Angestellter kein vernünftiges Kommunikationsgebaren hat, also sich vor simplen Fragen an seinen Arbeitgeber oder Chef scheut, ist er eh ein Kandidat für eine Kündigung. Wer will einen Angestellten, der nicht offen mit einem redet?
Kommentar ansehen ...   
 
+8 | -2
 
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14.10.2011 18:25 Uhr von brainbug1983
"Wer will einen Angestellten, der nicht offen mit einem redet? "
Oje, ich würd mal sagen da gibts duzende von Chefs die gerne Arbeiter hätten die ihr Maul halten und alles schlucken, hatte selbst schon 2 von der Sorte. Viele ertragen nämlich schlicht und einfach keine Kritik, was aber zum offen miteinander Reden dazu gehört...
Kommentar ansehen mimimimi   
 
+8 | -7
 
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14.10.2011 18:49 Uhr von Alice_undergrounD
ich finde essen klauen am arbeitsplatz sollte generell erlaubt sein

man kann doch nich von nem metzger bäcker etc. erwarten dass er nix isst wenn er n ganzen tag schon mit essne zu tun hat

[ nachträglich editiert von Alice_undergrounD ]
Kommentar ansehen dennoch...   
 
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14.10.2011 19:02 Uhr von Michael_B
...das ganze ist albern. Klar: Wo zieht man die Grenze? Bei 10.- ? Bei 100 ? Bei 1000 ?

Aber ich möchte auch nicht Wissen, was die Arbeitnehmerin für den Chef an Minuten gearbeitet hat, welche sie nicht entlohnt bekommen hat. Ist doch überall so....

Bei Abzügen und Abmahnungen sind Arbeitgeber mittlerweile immer schnell.....
Kommentar ansehen Völlig richtig, klein fängt   
 
+7 | -2
 
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14.10.2011 19:03 Uhr von Schlottentieftaucher
Diebstahl/Unerhlichkeit an und groß hört es auf,
Da sind Leute schon für weniger als 12,75 gekündigt worden.
Kommentar ansehen @Alice_undergrounD   
 
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14.10.2011 19:05 Uhr von artefaktum
"ich finde essen klauen am arbeitsplatz sollte generell erlaubt sein"

Da fällt mir gerade ein: Da könnte man jeden Koch umgehend entlassen, wäre das nicht erlaubt! ;-) (Zumindest gute Köche)
Kommentar ansehen der SN Pöbel spricht wieder   
 
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14.10.2011 19:07 Uhr von muhukuh
ist wie immer Amüsant wie sich der Pöbel aufregt.
Da werden Äpfel mit Birnen verglichen, über das Vertrauensverhältnis hinweggesehen.
Das arme Volk leidet ja und der böse Boss ist kleinlich weil er Kündigt wo es durchaus berechtigt ist. :D

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