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10.10.11 13:09 Uhr
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Finder von wertvollem Ring verklagt Menschenrechtsaktivistin auf Finderlohn

Die ehemalige Frau des "Rolling Stones"-Sängers Mick Jagger ist inzwischen als Menschenrechtsaktivistin tätig und in eine Klage verwickelt.

Im Jahr 2008 hatte sie in Salzburg einen 200.000 Euro teuren Ring verloren, den ihr ein ehrlicher Finder wieder brachte. Da sie dem Mann keinerlei Finderlohn zahlen wollte, verklagte dieser sie auf 10.100 Euro.

In der Klage geht es inzwischen auch um Rufschädigung, weil Jaggers Anwalt den Finder beleidigt hat, wobei der Salzburger einen Teilerfolg erzielt hat. Den Finderlohn als Spende auszuzahlen, lehnte der Mann ab.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Klage, Ring, Finder, Finderlohn
Quelle: derstandard.at
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18 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Was sagts uns das?   
 
+105 | -4
 
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10.10.2011 13:12 Uhr von SystemSlave
Wer es findet darf es behalten.

Klar sollte man ehrlich sein und gefunden Sachen abgeben, aber man Sollte sich den auch dankbar zeigen wenn man seine Verlorenen Sachen wiederbekommt. Vor allem wenn man es sich leisten kann.
Kommentar ansehen Ist doch klar ...   
 
+111 | -2
 
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10.10.2011 13:37 Uhr von doodle81
Die Wikipedia sagt:
Rechtslage in Österreich
Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn:
bis 2000 €: 10 vH des Wertes der Sache,
über 2000 €: 200 € (10 vH von 2000 €) plus 5 vH des über 2000 € hinausgehenden Wertes.

Ergo:
200€ plus 5% von 200.000 € (=10000 €) = 10.200€

Dem ehrlichen Finder steht also 100€ mehr als die geforderten 10.100€ zu.

Was gibts da zu prozessieren? Er soll die Kohle bekommen und fertig ist die Laube.
Kommentar ansehen Ganz schlechte News!   
 
+15 | -12
 
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10.10.2011 13:57 Uhr von stitch
Nicht mal der Name der Frau wurde genannt. Zudem steht die gleiche News inhaltlich schon im Wikipedia Artikel über Bianca Jagger. Und zwar mindestens seit dem 02.10.2011...
Kommentar ansehen Tja, so sind die Superreichen   
 
+42 | -4
 
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10.10.2011 13:58 Uhr von wok!
Bloß nichts abgeben. Gier ohne Ende. Und manche Idioten himmeln so welche dann auch noch an.....
Kommentar ansehen was meint ihr....   
 
+49 | -2
 
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10.10.2011 14:11 Uhr von junjunstyle
warum reiche, reich sind....
Kommentar ansehen @ doodle   
 
+9 | -3
 
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10.10.2011 14:15 Uhr von Nickman_83
hab mich gerade auch darüber unterhalten.
zum glück haben wir hier (und auch in Ö) rechtliche grundlagen für sowas.
und mal ehrlich: so ein gejammer von leuten, die auch noch zu viel geld haben. blöde triene. wird zu recht verklagt.
Kommentar ansehen mh   
 
+3 | -24
 
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10.10.2011 14:23 Uhr von Bokaj
Kommentar ansehen warum und wie...   
 
+4 | -1
 
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10.10.2011 14:25 Uhr von JesusSchmidt
brachte er IHR den ring wieder?
hätte er ihn doch einfach ins fundbüro gebracht. da hätte er mit glück am ende den ganzen ring behalten können, wenn die gute frau es nicht gecheckt hätte...
Kommentar ansehen @Bokaj   
 
+7 | -1
 
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10.10.2011 14:26 Uhr von JesusSchmidt
fundunterschlagung ist fundunterschlagung und diebstahl ist diebstahl.
Kommentar ansehen @doodle81: Nicht gaaanz richtig, denn   
 
+10 | -1
 
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10.10.2011 14:28 Uhr von eTAz
wie du nämlich ganz richtig schreibst, werden die 5% auf den über 200€ hinausgehenden Betrag, und damit auf Basis von lediglich 198.000 €, berechnet.

Damit sind wir bei:

10% von 2.000,00 € = 200 €
05% von 198.000,00 € = 9.900 €

= 10.100,00 €

;)
Kommentar ansehen @bokaj   
 
+1 | -0
 
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10.10.2011 14:33 Uhr von Dracultepes
http://www.gesetze-im-internet.de/...

Die frage ist jetzt ob man das als "recht auf" auslegt oder nicht.
Kommentar ansehen @Bokaj   
 
+7 | -0
 
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10.10.2011 14:33 Uhr von K.T.M.
"Ich glaube, in Deutschland hat man kein Recht auf Finderlohn. Es wird nur ein Betrag empfohlen."

§ 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Kommentar ansehen Ist ja unklar ...   
 
+9 | -3
 
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10.10.2011 15:21 Uhr von Finalfreak
Also jemand der sich einen 200.000€ Ring besitzt.
Wird genug Geld besitzen, um 10.000€ Finderlohn zu zahlen.
Eigentlich ist es selbstverständlich Finderlohn zu zahlen.
Kommentar ansehen Standrechtliche Hinrichtung   
 
+1 | -5
 
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10.10.2011 15:39 Uhr von HuaYuanChia
für Menschen die denken das sich Ehrlichkeit nicht lohnt. Ich bin nur ehrlich :)
Kommentar ansehen ...   
 
+14 | -0
 
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10.10.2011 16:33 Uhr von DerMaus
Wie kann man sich als Menschenrechtsaktivist bezeichnen und gleichzeitig einen Klunker für 200.000€ am Finger tragen.

Da kann ich nur Brecht zitieren: "Reicher Mann und armer Mann / Standen da und sahn sich an. / Und der Arme sagte bleich: / Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich."
Kommentar ansehen öhm, mal ne dumme frage   
 
+2 | -0
 
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10.10.2011 17:20 Uhr von Jimboooo
woher wusste der typ denn, wem der ring gehört?
Kommentar ansehen Die Reichen sterben, wenn sie mal was locker   
 
+4 | -0
 
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10.10.2011 17:46 Uhr von Floppy77
machen sollen. Finderlohn kann man bestimmt nicht von der Steuer absetzen, Spenden schon, weswegen sie das bestimmt lieber täte.

Besser die Ringe einstecken und behalten so wie Bilbo das gemacht hat...gibt einfach keine ehrlichen Leute die Sachen verlieren!
Kommentar ansehen ..so ne   
 
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11.10.2011 01:39 Uhr von mrsminou
..tussi

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