Rauchverbotsposse in München: Wegen eines Formfehlers entkommt Wirt einer Strafe
90.000 Euro Bußgeld sollte ein Münchner Wirt Strafe zahlen, weil er das Rauchverbot missachtet hat. Doch der Inhaber einer Spielhalle entkommt der Strafe, weil der Stadt ein Formfehler unterlaufen ist.
Zwar muss sich das Spielcasino, wie jeder öffentlich zugängliche Raum, an das Rauchverbot halten, die Stadt hatte aber versäumt, in ihrem Schreiben eine Frist zu setzen.
Ohne Fristsetzung ist eine Zwangsgelderhebung jedoch rechtswidrig und der Wirt kann einen kleinen Erfolg für sich verbuchen: "Das Kreisverwaltungsreferat hat einen Fehler gemacht, das ganze Verwaltungsverfahren war eine Farce", so der zuständige Anwalt.