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05.10.11 12:52 Uhr
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Urteil: "Spiegel" darf auf eine interne E-Mail einer Burschenschaft verlinken

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass "Spiegel Online" auf eine interne E-Mail einer Burschenschaft verlinken darf.

Kläger war ein Mitglied der Burschenschaft Tuisonka, der seine Persönlichkeitsrechte durch den Link nicht mehr gewahrt sah.

Die Mail enthalte Interna, die von einer antifaschistischen Gruppierung zunächst im Netz öffentlich gemacht wurde.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Urteil, E-Mail, Spiegel, Link, Burschenschaft
Quelle: net-tribune.de
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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05.10.2011 13:30 Uhr von maki
Wegen Volksverhetzung und so...?

:-D
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05.10.2011 14:03 Uhr von vmaxxer
Inhaltlich ging es um strategische Überlegungen zur Ausrichtung der Bünde. Hintergrund war die Debatte über Zugangsbeschränkungen zu Burschenschaften.

Die Richter der 9. Zivilkammer werteten sowohl "die Diskussion innerhalb der Deutschen Burschenschaft über eventuelle Zugangsverschärfungen zu den einzelnen Vereinen" als öffentlich interessant wie auch die Berichterstattung in den Medien darüber. Sie räumten deshalb dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Klägers ein.

Auslöser der Diskussion um Zugangsbeschränkungen war die Forderung einer konservativen Burschenschaft aus Bonn gewesen, den Beitritt von der Abstammung abhängig zu machen. "Spiegel Online" schrieb über den Streit eines "Ariernachweises".

Der Berliner Medienrechtsanwalt Niko Härting betonte auf dapd-Anfrage, dass es keinen absoluten Schutz gegen die Veröffentlichung von E-Mails gebe. Es existiere kein Postgeheimnis bei E-Mails. Gerichte müssten stets abwägen, ob das öffentliche Interesse oder die Persönlichkeitsrechte eines E-Mail-Schreibers stärker wiegten.

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