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30.09.11 12:48 Uhr
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Löhne: Familienvater im Besitz von Kinderpornos - Dreimonatige Bewährungsstrafe

Ein 34-jähriger Vater einer Tochter hat sich 2007 und 2008 mehrere Filme und Bilder mit Kinderpornoszenen heruntergeladen. Ermittler kamen dem Unternehmer auf die Schliche. Insgesamt war dieser im Besitz von 921 Bildern und 30 Videos.

Jetzt wurde der Mann von einem Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verklagt, außerdem erhält er drei Monate Haft auf Bewährung. Er zeigte sich während der Untersuchung kooperativ und war bereit, sich in eine Therapie zu begeben.

Bereits 2007 wurde der 34-Jährige ebenfalls wegen Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Trotzdem lud er sich weiter Filme herunter.


WebReporter: nightfly85
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Vater, Bewährung, Besitz, Kinderpornografie
Quelle: www.nw-news.de
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9 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+6 | -4
 
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30.09.2011 13:10 Uhr von _DaDone_
"Trotzdem lud er sich weiter Filme herunter" .... so dann wäre es wohl jetzt soweit den perversen Kerl einzusperren.
Kommentar ansehen Die arme..   
 
+2 | -6
 
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30.09.2011 13:14 Uhr von nightfly85
..Tochter des Mannes...
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+2 | -2
 
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30.09.2011 14:03 Uhr von Destkal
"Ein 34-jähriger Vater einer Tochter"

was ist das denn bitteschön? lies das doch mal laut vor (so dass du es auch hörst), dann merkst du wie blöd das klingt.

aber habe dir trotzdem mal ein plus gegeben weil der rest passt.



und zum milden urteil schreib ich lieber mal nichts ...

[ nachträglich editiert von Destkal ]
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+6 | -1
 
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30.09.2011 14:28 Uhr von CoffeMaker
"Er zeigte sich während der Untersuchung kooperativ und war bereit, sich in eine Therapie zu begeben. "

Sowas ist nicht therapierbar. Wenn sexuelle Neigungen therapierbar wären würde auch Homosexualität therapierbar sein, wo wir wissen das es nicht geht. Entweder man steht drauf oder nicht.

"
und zum milden urteil schreib ich lieber mal nichts ..."

Das Urteil ist schon korrekt. Er hat sich im Prinzip nur verbotene Sachen runter geladen, Perversion selbst (also der Motor der Tat) kann man nicht bestrafen und bestimmt auch nicht das Strafmaß.
Kommentar ansehen @CoffeeMaker   
 
+2 | -3
 
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30.09.2011 14:47 Uhr von Destkal
vergiss aber bitte nicht dass er wiederholungstäter ist.
Kommentar ansehen Wegsperren...   
 
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30.09.2011 20:17 Uhr von Juventina
Wegsperren, nicht mehr rauslassen, Tochter wegnehmen...
Kommentar ansehen ein unternehmer ....   
 
+1 | -2
 
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01.10.2011 05:24 Uhr von KamalaKurt
.... dann ist das strafmaß was die 2.100 € betrifft viel zu wenig, da er ja wiederholungstäter ist. aber, dass man seine tochter hier so in den vordergrund stellt macht keinen sinn. ihr hat er ja wahrscheinlich nichts angetan.
Kommentar ansehen Naja...   
 
+0 | -2
 
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01.10.2011 06:44 Uhr von Juventina
Wenn er auf kleine Jungs steht nicht... Also vielleicht nicht im "realen", wobei Photos oder Filme schon mies genug sind...

Wenn er aber auf kleine Mädchen steht, und ein kleines Mädchen hat... Da will ich jetzt nicht dran denken... Was er der Kleinen im Laufe ihrer wenigen Jahre schon angetan hat...

Und...

Wenn nicht ihr..

Dann, muss ich leider sagen, beim schauen der Videos der Anderen, da muss einem richtigen Vater doch schon der Kragen platzen... Und nicht die Hosenknöpfe...

Weggesperrt auf IMMER... Und bitte gestern, weil heute, ist schon zu spät...
Kommentar ansehen Eeeeewww..   
 
+1 | -1
 
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11.10.2011 00:12 Uhr von Ramirezzz
Wie geil ist das denn...
Deutschland wird seinem Ruf als K...erfi..er Land wieder einmal Gerecht..
Geldstrafe und Bewährung..LooL
Woanders hät man den Bast... schon zugebuddelt...aber nicht hier..
Es lebe die Deutsche demokratie *hust*

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