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29.09.11 15:37 Uhr
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Karikaturenstreit in der Türkei

Nun hat der Karikaturenstreit auch die Türkei erreicht. Ein Zeichner hat in einer seiner Karikaturen mit den Spruch "Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge" veröffentlicht.

Laut Staatsanwaltschaft ist dies eindeutig ein Verstoß und eine Beleidigung religiöser Werte.

Angezeigt hatte den Zeichner unter anderem die Gewerkschaft der Mitarbeiter des türkischen Religionsamtes.


WebReporter: Konstantin.G
Rubrik:   Politik / Europa
Schlagworte: Türkei, Anklage, Religion, Karikatur
Quelle: www.n-tv.de
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15 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen -_-   
 
+7 | -17
 
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29.09.2011 15:39 Uhr von Konstantin.G
Kommentar ansehen ????   
 
+10 | -5
 
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29.09.2011 15:43 Uhr von ShyOne
hat diese news nicht schon xFLIPX oder so gepostet?
also warum doppelt?
Kommentar ansehen Wann gab es in D   
 
+9 | -5
 
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29.09.2011 16:00 Uhr von mia_w
die letzte Klage inkl. Verurteilung wegen Gotteslästerung?

[ nachträglich editiert von mia_w ]
Kommentar ansehen artiomtennis1111   
 
+3 | -13
 
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29.09.2011 16:46 Uhr von ShyOne
Kommentar ansehen @mia_w   
 
+6 | -1
 
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29.09.2011 16:59 Uhr von Minipet
In D macht man Beleidigung daraus um zum selben Ergebnis kommen.
Kommentar ansehen Konstantin   
 
+12 | -5
 
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29.09.2011 17:02 Uhr von ElChefo
Abgesehen davon, das dein Schreibstil eine Zumutung ist, solltest eigentlich gerade du wissen, das Paragraph 166 StGB auch dein Bekenntnis schützt. Dieser Artikel regelt die Anwendung von Artikel 11 GG. Das dadurch zu schützende Gut ist allerdings der öffentliche Friede und nicht das Bekenntnis.
...ausserdem, mein Lieber, ist dieser Paragraph genauso wie der Artikel nicht auf "Christentum", sondern auf "Bekenntnis" gemünzt - was alle Bekenntnisse einschliesst.
Also solltest du vielleicht nicht zu laut brüllen.
Kommentar ansehen @minipet   
 
+5 | -6
 
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29.09.2011 17:10 Uhr von mia_w
So war sicher nicht der Kommentar gemeint.

Wann wurde konkret jemand nach § 166, Gotteslästerung verurteilt? Oder wegen Gottesbeleidigung?

[ nachträglich editiert von mia_w ]
Kommentar ansehen ElchEFO   
 
+5 | -9
 
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29.09.2011 17:17 Uhr von Konstantin.G
"das Paragraph 166 StGB auch dein Bekenntnis schützt. Dieser Artikel regelt die Anwendung von Artikel 11 GG. Das dadurch zu schützende Gut ist allerdings der öffentliche Friede und nicht das Bekenntnis."


Wie auch immer - du bestätigst mit deinem Kommentar nur mein Kommentar - Danke.

"Verstoß und eine Beleidigung religiöser Werte"

ist auch nichts anderes als "ist dieser Paragraph genauso wie der Artikel nicht auf "Christentum", sondern auf "Bekenntnis" gemünzt - was alle Bekenntnisse einschliesst."

@mia

Konkret in D ?
erst vor einigen Jahren, zuletzt 5 oder sechs Jahren wenn ich mich nicht irre, viellicht ist es auch nicht so lange her aber darum geht es ja auch nicht. Es kann jederzeit wieder verhängt werden.
Darum gehts.

[ nachträglich editiert von Konstantin.G ]
Kommentar ansehen Man man   
 
+2 | -5
 
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29.09.2011 17:31 Uhr von benjaminx
Das ist das einzigste was man zu dem Thema Blasphemie in Europa bzw. Deutschland finden kann. Viel ist das nicht und liegt außerdem sehr lange zurück
Und meines Ermessens, gabs diese Klagen auch nur wegen des schlechten Geschmacks der Künstler.

Quelle Wiki

Gotteslästerungsprozess 1912 [Bearbeiten]

Theodor Fritsch gehörte seit 1880 zu den publizistisch aktivsten Antisemiten des Deutschen Kaiserreichs. Er hatte bereits zahlreiche Hetzschriften, darunter den bis 1945 in 49 Auflagen verbreiteten Antisemitenkatechismus herausgegeben, als er am 15. Mai 1910 in der Zeitschrift Hammer folgenden Merkspruch veröffentlichte:[8]

„Dass die Hebräer ihr Judentum ablegen und Deutsche werden wollen, glaube ich nicht eher, als bis sie ihre talmudischen Schriften verbrennen und ihre Synagogen niederreißen – zum Zeichen dafür, dass sie nicht länger Jahwe, den Geist der Bosheit und Lüge anzubeten gesonnen sind.“

Daraufhin zeigte der 1893 gegründete Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der auch für den Rechtsschutz des Judentums in Deutschland zuständig war, Fritsch wegen Beschimpfung einer mit Korporationsrechten ausgestatteten Religionsgemeinschaft (§ 166 des Reichsstrafgesetzbuches) und Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Anreizung zu Gewalttaten (§ 130) vor dem Königlichen Landgericht Leipzig an. Fritsch wurde am 18. November 1910 wegen Verletzung der religiösen Gefühle der jüdischen Gemeinschaft zu einer Woche Gefängnis verurteilt; zum gleichen Ergebnis führte ein zweiter Prozess wegen Talmudhetze, bei der er am 19. Mai 1911 zehn Tage Gefängnis erhielt.



Die Klage ist auch wieder Bezeichnend dafür wie Tollerant die Mitglieder dieser Glaubensgruppe sind.
Klagen jemanden an dessen Vergehen schon über Hundert Jahre zurück liegt an.

Gotteslästerungs-Anklagen gegen Kunstwerke [Bearbeiten]
Künstler der Gruppe SPUR wurden in der Bundesrepublik Deutschland der 1960er Jahre wegen Gotteslästerung angeklagt.
Das Theaterstück „Maria-Syndrom“ von Michael Schmidt-Salomon wurde in Deutschland 1994 verboten.
Es wurde 2004 der Künstlerin Dorota Nieznalska in Danzig verboten, einen Penis im Zusammenhang mit einem Kruzifix zu zeigen. Die Installation hieß Passion (polnisch: Pasja). Insbesondere im konservativ-katholisch geprägten Polen gehen Politik und Rechtsprechung vergleichsweise rigide mit Kunstwerken um, die sich kritisch oder abfällig mit katholischen Glaubensinhalten auseinandersetzen. Hier handelte es sich allerdings – im Gegensatz zu den Diskussionen um „Das Gesicht Mohammeds“ – um Vorgänge, die auf dem Territorium eines stark christlich geprägten Landes selbst gesetzt wurden, und nicht in einem anderen Kulturkreis.
In Kassel wurden von christlichen Extremisten gegen eine Ausstellung von Gerhard Haderer Bombenandrohungen ausgesprochen. Er hatte Jesus Christus als "Kiffer" gezeichnet. Haderer wurde auch wegen blasphemischer Karikaturen in Griechenland in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft verurteilt, später jedoch freigesprochen.
Die Popmusikerin Madonna ließ sich während der Bühnenshow eines Live-Konzerts 2006 „ans Kreuz nageln“ und stieß damit auf heftige Kritik bei Kirchenvertretern und Christen. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass Anzeigen wegen Blasphemie nicht zu einer Verurteilung führen würden.

Karikaturenstreit [Bearbeiten]

Ein Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die von vielen Muslimen als blasphemisch empfundenen Mohammed-Karikaturen. Am 27. Oktober 2005 erstatteten elf Vertreter dänischer islamischer Organisationen aufgrund des Blasphemie-Paragraphen § 140 im dänischen Strafgesetzbuch Strafanzeige gegen die Zeitung Jyllands-Posten. [9]

Am 6. Januar 2006 stellte die Staatsanwaltschaft in Viborg das Verfahren ein mit der Begründung, dass keine Hinweise auf eine Straftat nach dänischem Recht vorlägen.[10] Diese Entscheidung bestätigte am 15. März 2006 der Direktor der dänischen Staatsanwaltschaft und begründete sie detailliert mit Bezug auf die Karikaturen.[11]


Den nächsten Text-Teil mit der Umsetzung der Blasphemie Gesetze in islamischen Ländern spar ich mir, denn da wirds blutig.

[ nachträglich editiert von benjaminx ]
Kommentar ansehen Tech   
 
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29.09.2011 17:42 Uhr von mia_w
Wenn es darum nicht geht, warum verweist du dann gleich als erstes darauf?

Und wie immer hast du nichts konkretes, nur Ablenkung mit Fingerzeig auf andere.

[ nachträglich editiert von mia_w ]
Kommentar ansehen Hilfe holt einen Exorzisten :D   
 
+10 | -2
 
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29.09.2011 18:02 Uhr von Götterspötter
Ich bin vom Satan besessen und muss ständig dies hier wiederholen ---->

"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
"Es gibt keinen Gott, und die Religion ist eine Lüge"
......

Hilfe :) ... so tut doch einer was

:D
Kommentar ansehen Blasphemie, Blasphemie   
 
+6 | -5
 
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29.09.2011 18:12 Uhr von mia_w
Ist Weibsvolk anwesend...?

Endlich mal jemand mit einem richtigen Namen hier.

[ nachträglich editiert von mia_w ]
Kommentar ansehen Urteile gibt es viele:   
 
+5 | -9
 
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29.09.2011 18:29 Uhr von Konstantin.G
Rache fürs Kruzifix-Urteil

Der Mann, der sich in einem jahrelangen Rechtsstreit in der Frage der Schulkreuze gegen den bayerischen Staat durchsetzen konnte, hat erneut Schwierigkeiten mit der Justiz im Freistaat. Das Amtsgericht Regensburg erließ im Januar gegen Ernst Seler einen Strafbefehl wegen Religionsbeschimpfung. Er soll DM 1200 zahlen oder für 30 Tage ins Gefängnis gehen. Ihm wird zur Last gelegt, auf einer Pressekonferenz am 30.August geäußert zu haben, daß ein von Demonstranten mitgeführtes Kruzifix auf ihn gewirkt habe "wie ein erigierter Penis, aber eben ein toter". Auf einen Zeitungsbericht hin wurden dann mehrere Anzeigen erstattet.


Zensur ohne § 166

Auf einer Krisensitzung des Comitee Düsseldorfer Carneval wurde entschieden, daß der Rosemontagszug dieses Jahr um einen Wagen kürzer sein wird als geplant. Getroffen hat es den Motivwagen zum "Kruzifix-Urteil"; vorgesehen waren drei Narren, die unter dem Motto "Karneval in Bayern" am Kreuz hängen sollten. Obwohl damit nach Aussage der Jecken ein Protest gegen das Bundesverfassungsgerichtsurteil angestrebt war, hätten sie sich aufgrund der bundesweiten Protestwelle dazu veranlaßt gesehen, die Finger von dem Thema zu lassen.




Etwas das aktueller ist als die Wikizitate oben:

http://www.shortnews.de/...

So wie ich das sehe wird um §166 mehr Kasperltheater im wortwörtlichen Sinne gamcht als anderswo auf der Welt.

Mehr muss man zu diesem Thema glaube ich nicht erörtern.
Kommentar ansehen Jehova Jehova   
 
+6 | -4
 
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29.09.2011 18:41 Uhr von Bayernpower71
Kommentar ansehen Konstantin   
 
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29.09.2011 18:51 Uhr von ElChefo
"Wie auch immer - du bestätigst mit deinem Kommentar nur mein Kommentar - Danke. "

Eigentlich nicht. Drehst du dir wieder die Welt zurecht?

Du willst also, das dein Bekenntnis nicht mehr geschützt wird? Wie blöd, dann kann sich ja keiner mehr beschweren, wenn ich nen Schinken an die Tür einer Moschee nagle.

"Rache fürs Kruzifix-Urteil"
"Zensur ohne § 166"

Diese Anekdoten hier anzubringen entspricht exakt deinem Niveau. Du begreifst ja auch partout nicht, was eine Beleidigung ist. Naja, du glaubst ja auch, das die Aussage "ich finde dich kacke" voll rassistische "Hetze" gegen die Türkei ist. Insgesamt zeigt es nur dein armseliges Verständnis von Rechtsstaat. Dasselbe gilt für das Koran-Klopapier.
Lass dir von nem Fachmann helfen. der dir das Grundgesetz, speziell die Urteile nach Artikel 4 GG erklärt.

"So wie ich das sehe wird um §166 mehr Kasperltheater im wortwörtlichen Sinne gamcht als anderswo auf der Welt. "

So wie in Pakistan? Oder im Iran?
...und wo sind die ganzen Apostaten, die man in Deutschland an Baukränen hochzieht?

"Mehr muss man zu diesem Thema glaube ich nicht erörtern. "

...okay, wann fängst du mit der Erörterung an? Sag bescheid.

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